vw teilemarkt

Fahrzeugbrief nicht beantragbar.

Zitat:

Die rechtliche Ausgangssituation ist, daß, der, der den Brief in den Händen hat, der Eigentümer des Fahrzeuges ist.


Nein, der der im Brief steht ist der Eigentümer, bei Ratenzahlung liegt der Schein bei der Bank, damit der Besitzer/Ratenzahler das Fahrzeug nicht einfach Verkauft, denn das Fahrzeug ist die Kreditsicherheit der Bank.

So wie es in diesem Fall ja auch ist.

Sonnst würde ich heute noch bei VW einbrechen und die Zulassungsbescheinigungen klauen, und Morgen mit der Polizei auf ausgabe MEINER Fahrzeuge drängen

Das einfachste wäre wohl nen 2ten Polo (Zustand Egal) fürn fuffi zu besorgen, und Fix die Fahrgestellnummern zu Tauschen, Aber das wäre ja Illegal, daher machen wir sowas ja nicht.



Nope!

Der Logik nach könntest Du nie ein Auto auf Dich anmelden. Das darsft Du ja nicht, weil Du nicht als Eigentümer im Brief stehst.

Oder sagen wir so: Ich schnappe mir einen KFZ-Brief und den Schein dazu. Dadurch daß ich Besitzer des Briefes bin, kann ich den Wagen auf mich anmelden. Einen Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag muß ich beim Amt nämlich nicht vorlegen. Spätestens jetzt bin ich dann auch Eigentümer des KFZ (und des Briefes). Du siehst, es geht faktisch um den Besitz des Briefes.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:
Die Bank hat den Brief deswegen, weil sie das Auto im Zweifelsfall flott zu Geld machen kann.
Die klingeln dann nochmal kurz bei Dir, damit Du denen die Schlüssel und den Schein geben kannst.
Eines wird dabei klar: Du warst die ganze Zeit nur Besitzer des Autos, bei dem Du sogar im Brief stehst. Die Bank macht von ihrem Eigentumsrecht Gebrauch und pfändet die Karre - weil es ihre ist. Dafür haben sie ja den Brief.

Viele bringen die Wörter Besitz und Eigentum durcheinander, dann wird das schwierig.

Aber egal, ob so oder so:

Was viele nicht begreifen ist, daß der Brief "Teil des Autos" ist. Und gerade aus rechtlicher Sicht ein unverzichtbarer. Wer Autos ohne Brief kauft und/oder verkauft, hat schnell mal (wenn es einer übel meint) wegen Hehlerei einen an der Backe.

- Und selbst beim Entwerter kann jemand den Wagen ohne Brief nicht so einfach loswerden. Der Brief in den Händen belegt (mal wieder), daß es sein Wagen ist.


LG

Flo


PS: Wenn Du bei VW einbrichst, kannst Du tatsächlich jeden Wagen auf Dich anmelden! (Bloß nicht lange.)
Nur hast Du dafür, um in den Besitz von Fahrzeug und Papieren zu kommen, einen Einbruch und einen Diebstahl begangen. - Und genau dafür gibt es später auf die Nase!


Hallo,
kleine Korrektur: Die Bank ist nur Pfandrechtgläubiger. Sie last sich die Rechte sicherungsübereignen. Eigentümer ist der, dessen Name im Brief steht. Besitzer ist der, der das Auto fährt/besitzt...



Ohne Rechtsanwalt wirst du da weiterhin gegen die Wand laufen,, Du hast gerade viel Lehrgeld bezahlt!


Zitat:

Ich zeigte ihn natürlich an. Ist aber navh 6 monaten fallen gelassen worden wegen mangels beweissen.


An den Themenstarter:

weswegen hast du ihn angezeigt?

daß er dir die Kennzeichen gestohlen hat, oder den Wagen verkauft?, das geht aus deinem ersten post nicht eindeutig hervor.


Zitat:

Einen Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag muß ich beim Amt nämlich nicht vorlegen.


Bei mir Hier in Schleswig Holstein, Kreis Pinneberg, beim Straßenverkehrsamt muss man bei Ummeldung einen Kaufvertrag vorzeigen.


In kreis steinburg braucht man das nicht.


Das Einzige was dir übrich bleibt wurde hier bereits mehrfach geschrieben.

den restlichen Betrag zahlen um den Brief zu bekommen und dann zivilrechtlich mit viel Kohle vorstrecken den Betrag beim Verkäufer einklagen.

Man kann sich jetzt natürlich fragen, wie lohnend es ist solche Individuen in die Mangel zu nehmen und am Ende hat er deine Kohle schon durchgebracht und kann dich nach Verurteilung nicht auszahlen.

Gruß Killa


Und was machen die in Pinneberg, wenn ich den Vertrag Zug um Zug (da greift das wieder mit dem Brief) und per Handschlag abschließe?

Das ist laut BGB ein lückenlos gültiger Vertrag, der durch einvernehmliches Handeln entsteht und der gilt, weil er komplett auf den Regelungen des BGB basiert und keine Sonderabmachungen enthält (sonst wäre automatisch ein schriftlicher Vertrag notwendig, logisch). - So einfach kann es per Gesetz sein, was wir uns in unseren bürokratieverseuchten Hirnen kaum noch vorstellen können.

So einen klassischen Handschlagvertrag hat auch der Themenstarter gemacht. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden. Nur hat er sich dann eben doch auf eine Sonderabmachung eingelassen ("den Brief gibt es später"). Dadurch ist er auf's Glatteis gekommen. Und klar gibt es in Fällen mündlicher Absprache keine Beweise - und somit keine Handhabe. Deswegen verpuffen Anzeigen hierzu auch im Nichts.

Leider wohl eine schmerzhafte Lehrstunde.
Ist das Thema Anwalt schonmal gefallen? - Es geht weniger darum, jemandem eins auf die Mütze zu geben, sondern den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

LG


Flo



Zitat:

Und was machen die in Pinneberg, wenn ich den Vertrag Zug um Zug (da greift das wieder mit dem Brief) und per Handschlag abschließe?


Das weiss ich leider nicht, als ich meinen Bus ummelden wollte sagten sie mir das das nurnoch mit Kaufvertrag ginge, ich hab da nicht weiter nachgefragt, da ich den im Auto liegen hatte, fix geholt und Thema erledigt.


Antworten erstellen

Ähnliche Themen