Zitat:
würde mal sagen ich hab einen sehr sehr kulanten prüfer mit dem man über vieles reden kann, allerdings DARF er ohne jegliches gutachten nichts mehr eintragen. das bauteil MUSS geprüft sein
Kack Tüver . Einzelabnahme ist im ermessen des Gutachters . Und nicht des Gutachtens
ich hab auch bimarco vollschalen eingetragen usw., war alles kein thema
und gott hat mMn teils auch recht, denn bis zum 1.4.2013 oder 2014?! lag es im ermessen des gutachters ob er ein teil ohne gutachten einträgt oder nicht
laut meinen informationen ist das seit diesem datum leider nicht mehr möglich.
beispiel gekürztes h&r ah exclusive. steht eindeutig bei OHNE gutachten
wir haben beim einbau alle nummern aufgeschrieben, gutachten dazu besorgt (aus 3 verschiedenen autos zusammen gepuzzeltes fahrwerk)
dann war das auch ohne weiteres eintragbar, denn das fahrwerk an sich hat zwar kein gutachten - die einzelnen komponenten jedoch schon
und somit lag es im ermessen des gutachters zu sagen ob die teile so miteinander verbaut werden können oder nicht
ist dann natürlich auch ne einzelabnahme...
nehmen wir mal das beispiel felgen fahrwerk kombi. bei zubehör felgen mit gutachten steht im gutachten ja meist nur "in verbindung mit serienfahrwerk geprüft"
hat man nun einen richtigen idioten erwischt trägt der einem das so schon nicht mehr ein.
kommt man aber nun mit OEM felgen eines anderen fahrzeugs schlagen schon ein paar mehr prüfer die hände über dem kopf zusammen und sagen: das wurde nie für das auto geprüft, kann ich so nicht abnehmen.
hat man einen fähigen tüver dann schaut er sich die traglast der felge an, prüft ob alles ordnungsgemäß verbaut ist und ob kein kontakt zu anderen teilen besteht und trägt es ein.
kommt man nun aber mit umgebauten bbs (stern nach aussen/umgeschüsselt usw.) an, kann der prüfer das auch nicht über eine einzelabnahme eintragen.
ebenso verhält es sich mit rennsportteilen wie zB bbs e50 oder sonstigem. für diese teile wurde niemals ein gutachten erstellt, also ist dies auf legalem wege auch nicht mehr eintragbar.
nun kann man argumentieren: na gut wenn die dinger im rennsport halten dann auch auf der strasse. mag stimmen, allerdings gilt dann gleiches recht für alle und ein prüfer müsste sich auch gefallen lassen wenn jemand mit komplett selbstgebauten felgen (obiges beispiel) auf den hof rollt..
Und wie siehts derzeit für Teile mit Materialgutachten aber ohne Teilegutachten aus?