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geblitzt!

°SuCk_My_D!cK°
  • Themenstarter

mahlzeit!

so gestern nacht war ich mal wieder unterwegs mit nem kollegen....

wurde geblitzt!
es war eine landstraße wo erst 70iger zone war dann 50iger zone....
und kurz nach der 50iger zone (wirklich nur ein paar meter) kam auch schon der blitzer!
bin natürlich voll da durch geschossen.....
hatte zirka 85-90kmh aufn tacho......


hab schonmal nachgeguckt was ich bekommen könnte.....

75€ strafe und 3 punkte!

jetzt hoffe ich nur das es außerorts war und nicht innerorts!
war in der gegend zum erstenmal unterwegs so das ich ja nicht ahnen konnte das da nen blitzer ist......

und wieviel toleranz wird eigentlich abgezogen?



gelöschtes Mitglied

    Normalerweise dürfen die doch gar nicht ein paar meter dahinter blitzen, hat man mir mal gesagt.
    in der regel werden 3-5km/h abgezogen


    normalerweiße dürfen sieerst 200 meter nach dem ortschild oder was auch immer für ein geschwindigkeitsaussagendem *hust* schild blitzen

    so weit ich das in erinnerung habe lass mich aber auch belehren wenns nicht stimmt
    wenn nicht mal googeln
    mfg



    3kmh und ab 100kmh 3%

    keine angst ich warte auch!1 freitag nacht um 1 uhr in einer 100 zone
    ich hatte min.145 kmh drauf
    das wird recht eng mit 41 kmh abzüglich alles!
    also 100 euro und 3 punkte sind sicher wenn es mehr als 41 sind bin ich ihn auch los!
    und tachoabweichung beim passat 3b ist nicht viel


    naja das mit den 200 metrn schau mal hier:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • die könnten theoretisch direkt am ortsschild blitzen


  • doch die dürfen so kurz dahinter blitzen:

    DENN

    die geschwingkeitsbegrenzung gilt SOFRT AB dem schild! dh man müsste eigentl vorher schon bremsen!

    es werden 3kmh bei festen blitzern abgezogen!



    wenn du schon 35kmh zu schnell sein solltest u es war innerhalb kommt noch mehr auf dich zu!
    ca. 120€ strafe 3 punkte - 1monat fahrverbot

    hoffe du bist nicht mehr in der probezeit!


    ansosnten lege ich dir dieses forum ans herz:
    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




  • damit bin ich auch schon mal drumherum gekommen! bei fragen - >pn!


  • °SuCk_My_D!cK°
    • Themenstarter

    neee probezeit bin ich gott sei dank net mehr

    aber trotzdem ärgerlich!

    man und durch meine scheiß angel eyes konnte ich net soo weit vorraus schauen nachts!

    naja was solls ich kann erstmal nur abwarten!


    immer diese ausreden "angel eyes" sind schuld

    abwarten und tee trinken

    ich erwarte noch einen aus der schweizis auch ned besser
    mfg


    angeleyes raus!

    naja nach 3monaten ab tattag ist es verjährt... wenn die verjährung nicht unterbrochen wird! bis dahin ist es aber ein langer weg
    schau echt mal in das forum!



    Zitat:

    1 freitag nacht um 1 uhr


    Die dürfen doch garnicht nachts blitzen!

    Wurde doch verbotten!

    Wegen Unfallgefahr!

    Kannst die auchverklagen

    Weil wenn es schiefgegangen wäre würdest du jetzt im krankenhaus liegen!

    Wegen dem Hellen roten licht dürfen die nicht mehr nachts blitzen!

    Da du total durcheinander kommen würdest und aus reaktion das lenkrad verreissen würdest!

    Wenn ich falsch liege bitte korigieren!

    Mfg Andy


    °SuCk_My_D!cK°
    • Themenstarter

    echt?


    Zitat:

    echt?


    Also soweit ich das weiß ja!

    Das hatte mal mein Fahrlehrer mir erzählt und noch ein paar bekannte!

    Aber frag mal lieber nach!

    Mfg Andy


    Zitat:

    Zitat:
    1 freitag nacht um 1 uhr


    Die dürfen doch garnicht nachts blitzen!

    Wurde doch verbotten!

    Wegen Unfallgefahr!

    Kannst die auchverklagen

    Weil wenn es schiefgegangen wäre würdest du jetzt im krankenhaus liegen!

    Wegen dem Hellen roten licht dürfen die nicht mehr nachts blitzen!

    Da du total durcheinander kommen würdest und aus reaktion das lenkrad verreissen würdest!

    Wenn ich falsch liege bitte korigieren!

    Mfg Andy






    das stimmt leider nicht!

    ist ein irglaube der mal verbreitet wurde!


    -der blitz ist extra rot u nicht weiß
    -gibt genug andere lichtreflexe
    -fernlicht von entgegen fahrenden?!

    das es gefährlich ist, da stimm ich zu!


    hay,
    10m hinter einem verkersschild dürfen messungen durchgenommen werden.
    und wenn du glück hast kann man nicht alles aum foto sehn so das du dich rausreden kannst


    Zitat:

    hay,
    10m hinter einem verkersschild dürfen messungen durchgenommen werden.
    und wenn du glück hast kann man nicht alles aum foto sehn so das du dich rausreden kannst


    genau


    Zitat:

    naja nach 3monaten ab tattag ist es verjährt


    stimmt auch nicht mehr...die haben es schon auf 6 monate erhöht

    und das mitm nachts blitzen halte ich auch für schwachsinnig, sonst würden sie ja alle nur noch nachts ihre rennen austragen bzw würden alle rasen und auf keine geschwindigkeitsbegrenzung mehr achten.

    aber seit neustem, gibts schon infarotblitzer.


    Zitat:

    Zitat:
    1 freitag nacht um 1 uhr


    Die dürfen doch garnicht nachts blitzen!

    Wurde doch verbotten!



    Sorry! Aber das ist der größte Blödsinn den ich je in meinem Leben gehört habe! Die Polizei darf und kann überall blitzen. Nachts, bei Schnee, Regen, Sonnenschein & Gewitter. Auch vollkommen egal wo und wie, ob se nun aufm Kopf stehen oder sonst was.

    MfG rob

    PS: Und es ist auch vollkommen egal, ob die Grünen 1m vorm oder nachm 50er Schild stehen. Ab dem Verkehrsschild ist die angegebene Geschwindigkeit zu fahren. Guckt euch den Link auf der 1. Seite an. Da stehts schwarz auf weiß.


    Zitat:

    Zitat:
    naja nach 3monaten ab tattag ist es verjährt


    stimmt auch nicht mehr...die haben es schon auf 6 monate erhöht

    und das mitm nachts blitzen halte ich auch für schwachsinnig, sonst würden sie ja alle nur noch nachts ihre rennen austragen bzw würden alle rasen und auf keine geschwindigkeitsbegrenzung mehr achten.

    aber seit neustem, gibts schon infarotblitzer.




    nein!

    §26 ABs. 3 STVG:

    Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

    also 6 Mon. wenn ein BGB (Bußgeldscheid) an den tatsächlichen Fahrer erging!


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