Also hier erstmal was du Abblend- und Fernlicht:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
zum standlicht hab ich noch nichts gefunden