hallo, ich habe gestern meine neue heckschürze geriegt und sie heute angepasst. ist es für die eintragung notwendig das der Abschlepphacken hinten frei ist oder darf ich ihn verbauen?
mfg oli
Man muß halt rankommen. Bzw. muß er eigentlich nur da sein. Also nicht weg achen!
ja da ist sie schon, aber ich hab keine lust ein loch in meine heckschürze zu machen damit man auch hinkommt...
Würd ich au net machen. Probiers einfach so einzutragen. Und wenn er was sagt,würd ich grad sagen der Abschlepphaken ist doch vorhanden.
In dem Gutachten steht nix darüber?
Wieso muss man nen Abschlepphaken haben ? Mein anderes Auto hat auch keine.
Greetz
XBM
Die Diskussion gabs doch hier shconmal, nur für die Frontschürze... also vorne muss man auf jeden Fall an den haken rankommen, ob man nun dafür die Schürze abnimmt oder wie auch immer, aber man muss rankommen, hinten weiß ich nich.
man muss nur selbst abgeschleppt werden können....von abschleppen hat keiner was gesagt
Ja wurde schon besprochen,meins ist auch schon ein paar jahre weg und es gab noch nie probleme beim TÜV oder sonst so.
gruss
Mein Sommerauto hat weder hinten noch vorne Abschlepphaken.
Greetz
XBM
@XBM
UNd was machste wenn die Kiste unterwgs so verreckt das er nich mehr selbst fahren kann? Beamst´n dann aufn Hänger odda lässtn an Ort und Stelle verrotten?
Achja und das hinten der Abschlepphaken
nützlich sein kann merkt man wenn das auto nur rückwärts geschleppt werden kann zum Beispiel wenn man vorwärts irgendwo reingefahren ist und nur rückwärts rausgezogen werden kann...
aber er ist nich Pflicht soweit ich weiß.
bei mir haben die beim tüv nix gesagt wo ich meine frontschürze eintragen lassen habe.