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Blinker an der Seite...

86c WRC
  • Themenstarter

Hallo ...

Ich habe mir neue kotflügel gekauft... Die Seitenblinker waren zugeschweißt und schön verspachtelt... kann da der Tüv was zu sagen ? Oder mus man 6 Blinker am Auto haben ?

Dankee Rafael



Haben viele zu gemacht!
Weiß aber nicht, ab das der Tüv absegnen muss.

Gruß
Markus


nein muss er nicht MFG



Ab glaub 01.01. 92 isses Pflicht Seitlich Blinker zu haben. (ob jetz 01.01 genau weiß nich aba 92 stimmt). Da der 86c vor 92 gebaut wurde und wahlweise seitliche Blinker hatte isses relativ. Da es welche mit und ohne gab. Wer will nachvollziehen ob du jemals welche drin hattest?
Selbst beim 2F isses relativ egal. Relativ deshalb, wel es ihn auch NACH 92 gab. Und da ausschließlich MIT Blinkern. Hast jetz einen nach 92, und machtse wech und die Bullen nehmens 10000ig genau, pissen se dir ans Bein, aba so genau guggt keiner und dem TÜV isses auch egal. Alles schun gefragt, weil ich se auch nimmer hab. Und meiner is Bj. 93...^^

LG Sascha


gelöschtes Mitglied

    dass es pflicht is, is ein böses gerücht! gibt viele polos die nach 92 erst gebaut wurden und keine blinker haben! vom werk aus! schau doch meinen an!


    2F issn übergangs modell
    Mein AAU FOX Modell damals war Bj 93 und hatte welche, vllt hat se dein vorgänger schun weg gemacht oder hat neue kotis bekommen. Neue Kotis ham nähml. keine Blinkerlöcher beim 2F!


    gelöschtes Mitglied

      ich bin zwar blond, weiß aber dass es die originalen Kotis sind!
      Gibt übrigens schon einen thread zu dem thema, indem sich mehrere dazu geäußert haben, die keine seitenblinker haben und nach 92 gebaut wurden!

      *nener*


      gelöschtes Mitglied


        Dann geh zum TÜV und lass dir den Artikel ausser StVo raussuchen, war da nähml. extra wegen Seitenblinker wegmachen...
        Denn isses Trotzdem übergangsmodell. Weil selbst die ersten 6N Bj ´94 ham se...



        gelöschtes Mitglied

          ja...aber die 2f bis 94 eben nicht regelmäßig!

          Kannste mir schon glauben!


          Hab ich was anderes behauptet?
          Wegmachen und gut is. Da kräht kein Hahn nach.


          die seitenblinker sind nur dann pflicht wenn die vorderen blinker z.b. in den scheinwerfern sitzen und somit nicht von der seite aus sichtbar sind....



          Polo 6N, Golf3/4 etc...alle die seitliche Blinker vorgeschrieben
          haben und wegmachen müssten eigtl. denn Blionker innen Außenspiegeln haben. So wie Golf5, neue Passat, Mercedes etc...


          bei mir waren keine bei meinem winterauto sind keine...als ob des so n tüv spezi peilt ... denk des wird nie auffallen ...man hat vorn und hinten blinker...langt doch.


          Seitliche Blinke sind PFLICHT !

          Wie schon 2F G40 gesagt hat ab Erstzulassung 01.01.1992

          Nachlesbar in STVZO §54 Abs. 4 Nr 5.


          Japp! Normalerweise erlischt deine BE dadurch wenn man es streng nimmt.. aber ich bewzeifel das jemand vonna Rennleitung bescheid weiss ob da Blinker hingehören oder nicht!?!

          Bei mir haben se es auch noch nie bemängelt!


          Ganz genau...

          Unsere Gün-Weißen Freunde tun immer allwissend.
          Aber wie oft die zu uns in die Niederlassung kommen und nachfragen ist echt der Hammer...

          Musst bei der Kontrolle nur überzeugend wirken


          Wenigstens einer der mir recht gibt


          Zitat:

          Seitliche Blinke sind PFLICHT !

          Wie schon 2F G40 gesagt hat ab Erstzulassung 01.01.1992

          Nachlesbar in STVZO §54 Abs. 4 Nr 5.


          Heißt das, dass mein Golf von Werk aus ne erloschene BE hat? Oder ist das wieder ne Ausnahme weils n Sondermodell ist?


          ich bin im wissenstand, dass sofern man kei 5 meter langes auto hat, die blinker vorne auch seitlich zu sehen sind, dann
          kann man die weg machen...

          es gibt ja von VW EXTRA so abdeckungen für das blinkerloch...und die sind erst noch für den sharan gedacht..(zB sondermodell GOAL)


          gelöschtes Mitglied

            warum gibts dann polos die von werk ab keine haben und nach 92 gebaut wurden?


            ihr liegt alle falsch so weit wie ich weiss erst ab einer bestimten länge

            kopiert aus STZO "An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten"


            Soooooooooooo.....hab meinen Chef nochmal gefragt und ich muss mich berichtigen. Bin noch in der Ausbildung also net hauen

            Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Also nix seitliche Blinker.
            Man KANN die vorderen Blinker durch Seitliche ersetzen sofern das Auto eine Breite von nicht mehr als 1,6 m und eine Länge von nicht mehr als 4 m hat.

            Seitliche Blinkleuchten sind nur PFLICHT für Fahrzeuge mit einem zGG von mehr als 3,5 t.
            Hierzu gibt es ne Übergangsvorschrift, die besagt, dass Fahrzeuge die vor dem 01.01.92 zugelassen worden sind keine Seitenblinker haben müssen.
            Aber wie gesagt: Letzters gilt nur für Kfz mit mehr als 3,5 t zGG.




            Auszug aus der STVzO, §54, Abs.4:
            "An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten
            äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein"

            Soll heißen:
            1. Blinker mehr als 6m auseinander > Seitenblinker MÜSSEN sein
            2. Blinker weniger als 6m auseinander > Seitenblinker KÖNNEN sein

            ABER (§ 54, Abs.1):
            "Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der
            beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann"

            Soll heißen:
            Blinker von der Seite aus nicht sichtbar > Seitenblinker MÜSSEN sein

            Der Satz mit den 1.60m und 4m (§ 54, Abs.4):
            "An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten"

            Soll heißen:
            Am Polo 2F Coupe (Länge: 3725mm, Breite: 1590mm) können die vorderen Blinker entfernt werden, wenn man Seitenblinker hat (z.B. in den Kotflügeln oder in den Spiegeln)
            Ist eine geniale Sache für den Cleanen Look!


            Zitat:

            Soll heißen:
            Am Polo 2F Coupe (Länge: 3725mm, Breite: 1590mm) können die vorderen Blinker entfernt werden, wenn man Seitenblinker hat (z.B. in den Kotflügeln oder in den Spiegeln)
            Ist eine geniale Sache für den Cleanen Look!


            fast..die seitenblinker muessen nach vorne bzw hinten abstrahlen,dann sind sie erlaubt..


            Zitat:

            Zitat:
            Soll heißen:
            Am Polo 2F Coupe (Länge: 3725mm, Breite: 1590mm) können die vorderen Blinker entfernt werden, wenn man Seitenblinker hat (z.B. in den Kotflügeln oder in den Spiegeln)
            Ist eine geniale Sache für den Cleanen Look!


            fast..die seitenblinker muessen nach vorne bzw hinten abstrahlen,dann sind sie erlaubt..


            Das geht ja auch aus meinem Satz hervor (§ 54, Abs.1):
            "Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der
            beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann"

            Den darf man natürlich nicht vernachlässigen.


            gelöschtes Mitglied

              das geht nach abe des autos musst mal mit dem tuner deines vertrauens reden...


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