Hallo habe mir meine rückleuchten umgebaut
und zwar habe ich die schwartz roten vom 2f und dafür habe ich mir die engliche besorgt
da ich aber jetzt bald zum tüv muss und da ja kein rückfahrscheinwerfer mehr ist
habe ich in den blinkerteil das orangsche kuntstoff raus gemacht und gegen eine orange birne ersetzt dann habe ich einfach noch eine 2 birne in weis daneben gemacht
meint ir das reicht dem tüv
ja wenn das Fenster also da wo das Rückfahrlicht jetzt weiss ist dann ist das ok!
Ob das so ok ist, wage ich zu bezweifeln, da die Leuchten nicht mehr dem Originalzustand entsprechen. So gesehen ist das nicht zulässig. Was der Prüfer dazu sagt, ist was anderes, kann aber Probleme geben.
Wo haste denn deine originalen? Bau die doch einfach ein und gut.
oder frag vorher mal an ob das so geht, und dann evtl gleich eintragen lassen...
Bei lichttechnischen Einrichtungen sind die relativ kleinlich. Glaube nicht, dass die das einfach so eintragen. Da würden dann Gutachten für fällig und so weiter.
Wenn er dir das doch einträgt, ist das erstens Glück und zweitens anfechtbar.
Sollte das doch gehen (ich kenn's eben leider so), bitte ne kleine Info, würd ich dann auch gern machen
warum meint ihr denn das es nicht geht
ich hätte dann zu vorher ja sogar 2 rückstraller
und der orginale auf der beifahrerseite ist sogar nur 7 cm lang und die 2 anderen dann ca 15 cm
Das hat damit garnichts zu tun. Das kann objektiv gesehen größer, heller, besser, schöner und sinnvoller sein... du hast die Leuchte in ihrer Bauform verändert und damit ist sie unzulässig. Grob gesagt BE erloschen und kein Versicherungsschutz mehr. Zur Prüfung der Zulässigkeit wäre ein schweineteures lichttechnisches Gutachten nötig, einfach eintragen darf der Mann vom TÜV das garnicht. So sieht es gesetzmäßig aus.
Eine andere Sache ist es, ob das überhaupt jemand merkt. Ich persönlich find die Idee klasse und werd das vielleicht sogar selbst so machen. Nur solltest du darauf vorbereitet sein, evtl. die TÜV-Prüfung mit diesen Leuchten nicht zu bestehen. Deswegen hab ich ja gefragt, wo deine originalen sind. Die für'n TÜV rein und fertig...
dann nehme ich die orginale mit und wenn er nicht will und auch nicht eintrrägt werden halt die dreich schrauben getauscht und die andere drauf
danke
Wie gesagt, auch mit der Eintragung wäre ich vorsichtig. Das Auge des Prüfers ist kein Messgerät, welches für die Prüfung solcher Sachen nötig ist. Macht eine ungültige Eintragung die Anfechtbar ist. Die Eintragung lenkt bei einer Kontrolle nur die Aufmerksamkeit auf die ganze Sache und wenn ein geschulter Vertreter der Rennleitung dabei ist, kann's problematisch werden. Die umgebauten Leuchten werden mit Sicherheit weniger auffallen. Will dich ja nicht ärgern, nur auf die möglichen Probleme und Folgen hinweisen.
Ich würde die originalen einsetzen, vorführen und wieder umbauen. Das ist am einfachsten
edit:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
[...
ok hast mich überzeugt
Zitat:
ok hast mich überzeugt