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Renngitter vor Nebelleuchten?

Quicky
  • Themenstarter
Quicky's Polo 6N

Servus! Ist es erlaubt renngitter vor den Nebelscheinwerfer zu haben oder müssen die frei sein damit sie ohne hinderniss leuchten können? bekomm ich da probs mit der Polizei?
greetz Quicky



gelöschtes Mitglied

    Mahlzeit

    Ich habe meine NSW hinter dem Gitter ... hatte noch nie nen Problem!


    glaube (hoffe) nicht das das en problem is. will ich auch so machen, haben viele eigentlich so gemacht....



    Quicky
    • Themenstarter
    Quicky's Polo 6N

    ja gesehen hab ich's auch schon öfter, aber will halt sicher gehen!


    Aber mal ehrlich wenn die gitter vor den NS sind sieht es doch keine sau und wenn sie an sind blenden die so dolle das man das gitter garnicht sieht!


    kann mir auch mal wer die logik erklären?
    glaub ich habs noch nie gesehen... und wenn hätt ich mich wohl auch gefragt wo da der sinn liegt!


    ja man sieht se halt nicht sofort! hab das auch so find das auch gut so^^


    Quicky
    • Themenstarter
    Quicky's Polo 6N

    seh dir z.b. den polo von H4mStaR an! find das es besser aussieht wenn in die orginal styling stoßstange renngitter gesetz werden die nebler hinter dem gitter sind! hab ich schon oft gesehen finds toll. da die original nebler nach hinten gesetz sind.




    Ist nicht erlaubt die hinter ein Gitter zu setzen!



    Quicky
    • Themenstarter
    Quicky's Polo 6N

    Sicher? würd ich nicht gut finden? @MS-Customs: schickes auto sehr net an zu sehen!



    Danke!

    Aussage von unserem TÜV! Frag halt bei euch mal nach dann bist auf der sicheren Seite!


    Quicky
    • Themenstarter
    Quicky's Polo 6N

    Alles klar werd ich wohl mal machen müssen!
    Thx


    hab in meine styling auch renngitter eingesetzt und die nebler frei gelassen..das sieht aber , na sagen wir, nicht so ganz rund aus....werd sie wohl nach dem tüv hinter gitter setzen


    gelöschtes Mitglied

      also du darfst definitiv nichts vor die nebler setzen. das licht bricht bei regen zb und blenden andere bla bla bla

      ich hab enicht den paragraphen zur hand aber die scheibe der scheinwerfer ist das letzte wo das licht durch scheinen darf


      gelöschtes Mitglied

        Es gibt spezielle Steinschlaggitter, die darf man verwenden, diese sind allerdings entsprechend grobmaschig


        Post#2 dito, aber erlaubt isses recht sicher nicht.
        Aber 60 fahren is in den gelben 50er-Zonen auch ned erlaubt ... wo kein Kläger, da kein Richter.

        Kam auch schon zwei, drei, mal so durch den TÜV ohne Fragen/Probleme und auch diverse Zwischenstopps bisserl mit der Rennleitung quatschen gabs keine Fragen geschweige denn Zeitstrafen.
        (Freundlich ist, wer freundlich will )

        ---

        Schau doch mal in der StVO nach: [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


      • gelöschtes Mitglied

          also auf so nem link klick ich garnicht erst. da stehen die bösesten wörter eines pc`s gemeinsam drin



          Das ist schon einen "Asbach Uralt" wert


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