Hi,
evtl kann uns hier ja jemand helfen!?
und zwar geht es darum ob man mit einem Abgemeldeten Fahrzeug bis zu einer Werkstatt fahren darf wenn man den Fahrzeugbrief schein und die Versicherungskarte hat!
Meines wissens nach darf man es wenn es in der Versicherungskarte eingetragen ist!? Dies gilt nicht für fahrten quer durch deutschland sondern nur auf direkten wege in die Werkstatt bzw Tüvstelle!
Danke für die hilfe
Mfg René
besorg dir doch ne rote nummer inner werkstatt, dann biste auf der sicheren seite. kostet normal so 30 €
Oder du nimmst dir von der werkstatt wo des auto hin bringen willst die rote nummer dann kostet es dich gar nichts und bist auf de sicheren seite!
Zitat:
besorg dir doch ne rote nummer inner werkstatt, dann biste auf der sicheren seite. kostet normal so 30 €
ich krieg das aus unserer werkstatt wo wir imma schrauben, mietwerkstatt halt. kostet für paar std halt dann 30 €. einfach mal inner werkstatt nachfragen
Ruf deine Versicherung an und frag nach.
Ich war nur zum weg zur zulassungsstelle versichert.
DIREKTER WEG
Das mit der Zulassungsstelle kenn ich ja, es gibt da aber auch noch eine klausel das man zur Werkstatt darf und nicht dafür das 5-Tage nummernschild holen muss!
Frag halt nach, denn das ist bei vielen versicherungen bestimmt unterschiedlich geregelt.
Es ist Verboten ,
man darf nur mit Wochenschlider oder mit Roten Schildern ( Händler ) zur Werkstatt oder zum Tüv , alles andere ist Verboten und das kann eichtig Teuer werden .
Man kann zb. das Fahrzeug Abmelden und dann auf dem Direkten WEg ohne Schilder nach Hause fahren bzw. mit den Entstempelten Schildern aber ohne Schilder zum Tüv nicht .
mfg Stephan
Alles klar danke für die Info.
war mir eigentlich sicher das es da eine klausel gibt aber da werde ich mich wohl geirrt haben!
gruß René