Ich weiss das es hier schonmal einer eingestellt hat, finde es aber nicht mehr (auch nicht unter "suche":
Hat jemand ein Bild auf dem die Einbaupositionen von Leuchtmitteln (Scheinwerfer, Frontblinker,...) mit Höhen- & Breitenangaben drauf
sind. Es geht mir darum wie weit seitlich, bzw. mittig die Frontblinker
sitzen dürfen, bzw. müssen. Die Mindesteinbauhöhe sind 350 mm,
weiter bin ich leider noch nicht gekommen also HELFT MIR BITTE!
hi
bin grad zu faul zum stöbern, aber steht das nicht evtl. auch beschrieben in der stvzo?
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mfg
Ich denke du meist das
Zitat:
Ich denke du meist das
das wusste er doch schon...
ich glaub er hat vor seine blinker an die seite zu versetzen in die stossi? [/QUOTE
? 54 Fahrtrichtungsanzeiger.
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anh?nger m?ssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausger?stet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger m?ssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Kraftr?dern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie m?ssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungs?nderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverh?ltnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, f?r die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erf?llen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger d?rfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zus?tzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger d?rfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die S?tze 1 und 2 gelten nicht f?r Fahrtrichtungsanzeiger, die nach ? 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein d?rfen.
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des F?hrers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem F?hrer sinnf?llig angezeigt werden; dies gilt nicht f?r Fahrtrichtungsanzeiger an Kraftr?dern und f?r seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger d?rfen die Sicht des Fahrzeugf?hrers nicht behindern.
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten f?r gelbes Licht zul?ssig.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der R?ckseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite d?rfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden L?ngsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer L?nge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m gen?gen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden L?ngsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten ?u?eren R?ndern der Lichtaustrittsfl?chen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der R?ckseite mehr als 6 m betr?gt, m?ssen zus?tzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden L?ngsseiten angebracht sein,
@Blackbeauty86C: Danke, leider nur allgemeine Infos drin, hab'
ich schon ganz durchgelesen.
@ zedster: Danke! das hatte ich zwar schon gelesen, aber
jetzt habe ich's nochmal als Tabelle, kann ich
auch gut gebrauchen!
@ philippo: Was machste Zedster so blöd an? Er hat zumindest
ein BILD geposted das im Zusammenhang steht und
nicht wie du einen Text in dem garnixs über die
Anbaumaße steht, Paragraphen kopieren kann ich auch.
mhhh wollte ihn nicht anmachen, wenns so rüberkam, sry zedster.
anmachen nennt man das was du tust, ich wollt nur helfen, hab halt alles kopiert was unter blinker stand und selbst nich gelesen, dachte das steht da drin. und sojemand will man helfen, naja......
Ist okay, keiner fühlte sich hier angegriffen Nun gut