ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass halbschalensitze eintragungsfrei sind, da sie mehr als 30° verstellbar sind! hätte das gerne gewusst weil ich gerade am ersteigern bin
mfg,
Fuscher
nein sind sie nicht die kriegt du nur per einzelabnahme eingetragen wenn überhaupt du musst aber zusätzlich auch die konsolen eintragen
vollschalen sitze kriegst du garnicht eingertragen
hab mich 2 wochen lang darüber informiert also 100%tig richtig
klar bekommt man vollschalen eingetragen fährt doch nen kollege von mir
Ich meine fast, das man Vollschalen nur eingetragen bekommt wenn man das Auto als 2 Sitzer umtragen lässt, dann brauchste die
25% Klappbarkeit ja nicht.
laso um die eigentlich frage zu beatworten hol dir einfach die gt sitzte und dan passt das muss nix eintragen oder so
mfg
polofan
will aber welche mit schroth gurt führung weil gt sitze habsch schoa
lies dir mal die stvzo durch da steht genau drin wie ein sitz beschaffen zu seine hat und auch wenn ihn irgentjemand eingetragen bekommen hat heißt das nicht das es erlaubt ist das ist doch auch bei offener luftfilter und sportauspuff der fall gibt immernoch welche die es eintragen aber wenn du erwischt wirst gibt es trotzdem ärger
Hi
Halbschale eintragen kostet 25 euro ist aber nicht unbedingt notwenidig
Ich selbst hab vollschalensitze ohne rueckenverstellung eingetragen bekommen also net son dummen driss labern gibt fuer alles nen gutachten muss nur den richtigen tüv kennen!
Mfg Martin
Zitat:
klar bekommt man vollschalen eingetragen fährt doch nen kollege von mir
Zitat:
also net son dummen driss labern gibt fuer alles nen gutachten muss nur den richtigen tüv kennen!
ähm hab den auch als 2 sitzer laufen also wieso ist das was anderes?
Die grünen können den zwar kurzeitig stilllegen bis er beim tüv war zur kontrolle und wenn der sagt ist ok dann muessen die dich wieder fahren lassen!
Ausser dem ist es doch normal wenn man sich vollschalen reinsetzt das man den wagen auf zwei sitzer umträgt!
So Jungs und Mädels.. da ich mir ja die sitze von dts holen werde und mein freund die schon hat habe ich die mal wegen ein gutachten angeschrieben und es kam folgendes zurück: das sollte allen helfen
Thema: Sind Sportsitze ohne TÜV Gutachten oder ABE im Bereich der StVZO zulässig bzw. eintragbar?
Kleine Einführung:
Bis Ende der Neunziger galt national die sog „Führerhausrichtlinie“ Nr. 128 StVZO. Die wurde inzwischen von zwei EU Normen abgelöst und zwar die ECE 29 und die ECE 14 für die Gurtverankerung. Um hier klarzukommen, müssen allerdings richtig Prüfungen und Geld gestemmt werden. Das ist für uns nicht zu realisieren.
Praktische Anleitung für den Verkauf:
Bis 1996 - u. U. 98-fahrzeugabhängig
Starre Vollschale:
Einzutragen, wenn FIA Homologation (vergleichbar mit ECE Prüfung, wie z.B. Schlittenversuch)
Auflagen
4-Punkt H Automatikgurt gleichzeitig quasi Pflicht, wg. der gleichmäßigen Druckverteilung
Sitzkonsolen höhenverstellbar ( ginge manuell z.B. mit Flügelmuttern )
Laufschienen
Streichung der Rücksitzbank erforderlich
Vollschale ohne jegliche Papiere - Eintragung ist reine Glücksache aber ist mit einer FIA - Kennung durchaus machbar.
Halbschale:
Eintragungsfrei, wenn klappbar oder mind. 30 Grad neigungsverstellbar, keine Homologation erforderlich.
Auflagen
H- Gurt Automatik mit ABE oder ECE Zulassung
Sitzkonsole mit Höhenverstellung (manuell z. B. mit Flügelmutter )
Laufschiene
Nur dann möglich wenn das Fahrzeug im Grundmodel keine Seitenairbags hat oder zurückgerüsstet werden kann. ( Ist gültig für alle oben aufgeführten Sportsitze )
Wichtig auch ist, sollten die vorderen Originalgurte ausgebaut werden und durch H-Gurte ersetzt werden, ist grundsätzlich nur ein Zweisitzer möglich !
Mein Tipp...wenn möglich die Originalgurte eingebaut lassen.
1996 (bzw. u. U.1998) – 2000
fahrzeugspezifisch, noch 80% der Fälle möglich, Anforderungen wie -`96, abhängig von der Typgenehmigung, ob ohne Seitenairbag,
ab 2000-heute
ECE Vorschrift, dass unter anderem Seitenairbags quasi Pflicht ist auch viele neuere Modelle Sitzairbags besitzen die nicht ohne weiteres stillgelegt werden dürfen. ( ansonsten würde das Fahrzeug seine Bauartgenemigung verlieren und die BE wäre erloschen ) Ab hier muss jeder einzubauende Sitz ABE oder TÜV-Gutachten zum legalen Verbau besitzen. Hierfür sind u.a. aufwändige Crash Tests erforderlich.....
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel...um sicher zu gehen lieber mit dem örtlichen TÜV oder DEKRA die Abnahme durchsprechen. Grundsätzlich ist hier nach dem $21 oder $19.2 der STVZO abzunehmen und zu prüfen.
Abnahmekosten können je nach Arbeitsaufwand zwischen 100 und 200 EURO liegen !