Hi, mein Auto wurde ja am 31.3.2005 von der Polizei stillgelegt...
Jetzt hab ich das hier gelesen!
Ab Jan. 2007 dürfen endlich alle zugelassenen Prüfstellen (Dekra, GTÜ etc.) die H-Prüfung und die Vollabnahme machen.
Also brauch ich für mein Auto um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen keine Vollabnahme?
bzw wenn man die Beziehungen hat kann man die " Fehler " später beheben! und bekommt trotzdem schon TÜV
Also warten bis 2007 und zur DEKRA und da normal HU bekommen und dann abfahrt !?
Für eure genauen infos bin ich schonmal dankbar...
Gruß René
Wiederinbetriebnahme (jetzt nach 18Monaten Stilllegung) ist dann erst nach 7Jahren fällig, wurde das Fzg aber zwangsstillgelegt brauchst du trotzdem ne Einzel- bzw Wiederinbetriebnahme da das bei der Zulassungsstelle im Rechner hängt!
Ich kenne aber auch noch nicht alle Regularien wer dann was machen darf, könnt mich aber morgen mal bei der DEKRA schlau machen, wozu ist man dort auch sonst als Praktikant!?
Ja mach das mal...
Schade war mich schon am freuen...
Muss dann doch so kleinigkeiten an meinen polo beheben...
lächerlich das ganze... naja geht nicht anders...
Hat den jemand TIPPS & TRICKS zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis?
Der Polo muss absolut mängelfrei sein!
Es wird aber halt unterschieden in Wiederinbetriebnahme nach §21 oder Einzelabnahme nach §21, das eine halt um länger abgemeldete Fzg wieder in den Verkehr zu bringen und das andere meistens um ne große Abnahme/Eintragung zu machen.
Du musst ja sicher die Mängelabstellung vorzeigen (§7 oder 17 o.ä.) und dann die Wiederinbetriebnahme/AU oder?
Wenn ich es grad richtig hab
nach 21/19.3 , 19.3 ist mein ich eine eintragung und eben 21 die vollabnahme.
Hier beim normalen tüv der wollte das gutachten mit den mängeln haben und eben die behobenden mängel kontrollieren!
Stilllegung wegen ausgebrannten Auspuff... und nur eine eintragung des neuen ESD wollten die nicht machen nach 19.3. da hatten die das gutachten auch noch nicht