Hi Leute, hab mir ja jetz ne Komplette Bastuck anlage untergebaut und dort war eine EG-Betriebserlaubnismit bei gelegt
Meine Frage lautet nun, wenn ich eine EG-Betriebserlaubnis besitze, muss ich es trotzdem beim tüv eintragen lassen? oder ist die EG-Betriebserlaubnis
wie eine ABE
ich habe mit Google mal im Forum gesucht und folgenden Beitrag dazu gefunden
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EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht in etwa der ABE, sie ist aber für den gesamten EU - Raum gültig. Teile die eine EG-Betriebserlaubnis besitzen, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden. Ebenso wie bei der ABE sollte die EG-Betriebserlaubnis mitgeführt werden.
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ob dies stimmt was dort steht kann ich leider nicht sagen drumm richte ich diese Frage nun an euch, ich hoffe das ihr mir weiter helfen könnt, da ich Morgen zum Tüv fahre und sonnst meine Bastuckanlage eintragen lasse, wenn er schonnicht zu laut ist
Greetz. Dessy
nee..stimmt schon was da steht... EG-BE entspricht ABE.... wenn du sowieso was eintragen lassen musst dann kannste die auch mit eintragen lassen wenn du lust drauf hast, dann brauchst du den Zettel nicht mehr.... aber das reicht völlig aus !
MFG
Stefan
Moin erstmal,
wenn de nen EG Erlaubnis hast, brauchste den nicht eintragen, vorausgesetzt du hälst dich an das was in der Erlaubnis drin steht. Bei manchen AbEs steht sogar drinne, dass eine Eintragung vornöten ist!
Hab selber nen Remus mit EG Erlaubnis und bisher keine Probleme bekommen, weil dieser auch derbe laut ist!
Joa.E-Zeichen heißt eintragungsfrei.
Gruß Mathias.