Nabend allerseits!
Nachdem mein Kollege jetzt den Turboumbau wieder auf Eis gelegt hat und sich jetzt erstmal nen PY G40 einbaut (hoffe er weiß jetzt was er will ) stellt sich ihm folgende Frage:
Er würde gernen einen größeren Ladeluftkühler einbauen.
Den hat er auch schon zu Hause liegen.
Nur weiß er nicht wie der TÜV dazu steht.
Muss man den LLK eintragen lassen?
Gruß
Markus
Rein theoretisch muss man ihn eintragen lassen da er zur Leistungsteigerung beiträgt. Da er aber sicherlich kein Gutachten mit allen zur Eintragung notwendigen Angaben haben wird wird das schwer. Aber der normale Kühler sollte eigentlich locker reichen.....
Er meinte eben, daß er mit dem LLK so ca. 5 PS rausholen könnte.
Ist einer von irgendeinem Fiat.
Und der paßt genau unten in den Ausschnitt von der Schürze.
Habs mal kurz rot in dem Bild markiert.
Gutachten hat er keins!
Na wenn er es meint! Bin bei sowas eher skeptisch, da ich kein G40 Experte bin, aber die wenigsten bauen andere Ladeluftkühler ein zumindest wenns beim kleinen Lader bleibt.
Vielleicht meldet sich ja noch ein G40-Spezi hier.
Trotzdem danke!
Gruß
Markus
Laut meinen letztem Wissenstand gilt der größere Ladeluftkühler nicht als Leistungssteigerung beim TÜV.
Kenne einige Leute, die sich nen großen eingebaut haben und beim TÜV waren... Alles ohne Probleme.
Muss halt alles nur fest sitzen.
Gruß
G-Meister
Also bei mir ist auch ein ganz normaler verbaut hatte! hatte eigentlich nie vor gehabt nen Größeren zu verbauen. Aber da nach dem Unfall meiner Krum ist geht so langsam kein weg dran vorbei!...
Es steht ja nirgends wie groß der LLk ist, also steht ja nirgends der hat nur 16 Reihen oder so...
Von daher denke ich fällt das eh keinen auf aber wie groß ist der jetzt von deinen Kollegen?
Soll der bei seienmotor 5 ps bringen? Find ich irgendwie schwer zu glauben!