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RÜCKLEUCHTEN

essich
  • Themenstarter

HALLOA
UND ZWAR ICH WILL UNBEDINGT KOPLETT SCHWARZ LASIERTE RÜCKLEUCHTEN HABEN
WAS HALTET IHR DAVON!?!?!?
ICH GEHÖRT DAS MAN DA PROBS MIT DEN COPS KRIEGEN SOLL...
ABER ICH WILL DIE UNBEDINGT HABEN DENN MEINE SIND MIR ZU HELL!

http://cgi.ebay.de/sehr-schoene-Rueckleuchten-Polo-6n-schwarz-black_W0QQitemZ150024847871QQihZ005QQcategoryZ72705QQrdZ1QQcmdZViewItem&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)



sagen wirs mal so, deine angel eyes sind ja auch nicht zulässig, nen tüv-prüfer der net schläft und net halb-blind ist würd die fehlende LWR auffallen, ein mängel was zur erlöschen der betriebserlaubnis führt, da die ja vorgeschrieben ist (es sei denn du hast einen import polo) und du ergo keinen versicherungsschutz hast
wären
die ganz schwarz lasierten (=verbotenen) rückleuchten fast sch---- egal...

iss ja eh kein versicherungsschutz mehr da. also.
da brauchst vor der polizei keine angst haben...


es gibt eine firma, die solche rückleuchten mit abe verkauft.

hatte die auch in meinem alten polo.



dazu auch eine kurze zwischenfrage von mir,
die schwarz getönten rückleuchten sind die erlaubt?
also nicht die die essich haben möchte sondern die einwenig helleren?

mfg julian


du meinst, die die essich momentan auch an seinem hat?
ja die sind erlaubt, aber nur wenn die reflektoren mit angebracht werden...


essich
  • Themenstarter

ALSO MEIN AUTIO WURDE IN FRANKREICH GEBAUT ALSO IST ES DOCH EIN IMPORT AUTO ..!? ?
UND ICH WAR GENAU VOR EINER WOCHE BEIM TÜV UND ES WAR ALLES BESTENS
JOA ALSO DIE RÜCKLEUCHTEN DIE ICH JETZT DRIN HABE SIND JA ERLAUBT ANER DIE SIND MIR DU HELL UND ICH FINDE DIE GANZ SCHWARZEN EINFACH PERVERS GEIL


VON HINTEN.jpg
VON HINTEN.jpg

Lasiert ist grundsätzlich VERBOTEN!
es ist egal wie hell, dunke und in welcher Farbe.
Mit ABE ist es was anderes. Die einzige Möglichkeit welche ohne ABE legal zu fahren ist wenn du se per einzelabnahme eintragen lässt. Allerdings machen die Prüfer das nicht einfach so, sondern nur gegen Vorlage eines Liechtspeziefischen Gutachtens! Weiß nimmer wo man das machen lassen Kann, gibt glaube ich 2 Prüfstellen hier in Deutschland dasfür (Karlsruhe oder so?)! Allerdings sohnt sich sohn Gutachten nur wenn du die in Serie produzieren und dann mit abe verkaufen willst, da sohn gutachten AB 1200€ zu haben ist.
Wollte die auch drin haben, hab mich aber bei dem Preis dann doch umentschieden..

Wegen den Angel Eyes. Erst ab diesem Jahr werden die so ohne weiteres nicht mehr vom Tüv abgenommen. Einzige Ausnahme; du rüstest den Stellmotor nach (ist meines Wissens nach nur bei denen von FK möglich.. bei den schönen von Sonar geht es nicht und damit dürfen die jez offiziell nicht mehr gefahren werden!)

EDIT:
Hatte neulich nen Audi mit tiefschwarz lasierten Rückleuchten bei dunkelheit vor mir und fand das bei ihm echt fahrlässig, da ich sein licht und vorallem sein Bremslicht kaum gesehen habe.. hätte der einen mit Sehschwäche hinter sich gehapt wär der voll drauf gerauscht!
also wenn illegal lasiert, dann nur leicht!


@essich:

dir fehlen aber reflektoren mit den rückleuchten, ist das dem tüv auch nicht aufgefallen?

ach du schande... :(


essich
  • Themenstarter

ABER WEGEN DEN ANGEL EYES KANN NUR DER TÜV WAS SAGEN!?!? ODER LIEGE ICH DA FALSCH DIE COPS GUCKEN DOCH NICHT WEGEN DER LWR!?
UND ICH HAB NEN SUPER TÜV PRÜFER AN DER HAND... NUR DESWEGEN BIN ICH DRÜBER GEKOMMEN



essich
  • Themenstarter

Zitat:

@essich:

dir fehlen aber reflektoren mit den rückleuchten, ist das dem tüv auch nicht aufgefallen?

ach du schande... :(


BEIM TÜV TERMIN HATTE ICH DIE DRAN DANACH SIND DIE KOMISCHER WEISE ABGEFALLEN


eine seite vorher ganz unten:
Mein Beitrag



gelöschtes Mitglied

    Wie Disco Stu schon sagte, jegliche Veränderungen der lichttechnischen Einrichtungen führt zum Erlöschen der BE!
    50 Euro, drei Pointz und Wagen still! Ganz einfach, da helfen auch keine ABEs oder E-Prüfzeichen, wie es meistens bei Ebay angeboten wird, es ist und bleibt illegal, außer du zückst die großen Scheine und lässt das Gutachten anfertigen! (In Karlsruhe)


    Aber die veränderungen werden doch erst dann zum problem wenns einen unfall oder ähnliches gibt oder?
    ansonsten ist das doch alles kein thema oder seh ich das falsch?


    gelöschtes Mitglied

      Also nochmal für alle:

      Wenn man Rückleuchten lasiert oder lasierte kauft, ist dies eine Veränderung lichttechnischer Einrichtungen und somit erlischt die Bauartgenehmigung (E-Zeichen) sowie die BE des Fahrzeug, das heißt im Klartext, 50 Euro, 3 Punkte wenn man in die Kontrolle kommt und kein Versicherungsschutz bei nem Unfall!

      Und da gibts nichts zu rückeln, lasierte oder nachträglich verdunkelte Leuchten sind und bleiben verboten!


      gelöschtes Mitglied

        nicht wenn du ne einzelabnahme machen lässt? wer will da noch was sagen? hab allerdings meine Lasierten auch abmontiert.. die waren etwas zu krass.. allerdings hat auch keiner was dran bemängelt.. ich meine Lücken und wege gibts immer wieder.. man muss sie nur finden,, meine neuen Rot lasierten hat die versicherung nach nem Heckschaden bezahlt...


        @ essich dein CapsLock is an... nur mal so als tipp


        Es kann sein das du sowas in ner HInterhofwerksatt ohne Gutachten abgenommen bekommst, oder wenn der Tüver nen guter Kumpel ist...

        wenn du damit allerdings angehalten wirst und die Rennleitung daran was auszusetzen hat, dann wirste damit zu Dekra müssen und die schauen sich das an.. und da bin ich mir zu 100% sicher das die sagen würden das das nie hätte eingetragen werden dürfen,.. dann bekommst du trotzdem stress, deine 50 €uronen, 3 Bonuspunkte, diese besagte lustige Stillegung und dein TüV bekommt auch noch stress..

        wie gesagt meiner meinung nach isses des nicht wert, zu showzwecken ja, im STV nein

        Achso, wenn der TüV beier HU nich meggert, dann hat er se wohl nur nicht bemerkt (keine Brille auf, oder ienen sitzen).. denn hat das nix zu sagen.. eingetragen sind se dadurch trotzdem nicht und weiterhin illegal..


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          nicht wenn du ne einzelabnahme machen lässt? wer will da noch was sagen? hab allerdings meine Lasierten auch abmontiert.. die waren etwas zu krass.. allerdings hat auch keiner was dran bemängelt.. ich meine Lücken und wege gibts immer wieder.. man muss sie nur finden,, meine neuen Rot lasierten hat die versicherung nach nem Heckschaden bezahlt...


          Das ist vollkommen aus der Luft gegriffen, die Eintragung ist ungültig! DU stehst dann als der Dumme da, habe es ja in meinem letzten Post gesagt, ist und bleibt verboten, da die nachträglich verändert wurden, kannste jeden Gutachter fragen. Legal wird es wenn du nen Gutachten von Karlsruhe hast, aber das kostet grob 2000 Euro und für jede neue Leuchte musst du es extra anfertigen lassen!




          KLEMMT DEINE SHIFT TASTE ?


          Bitte halte dich an die Regeln.

          sonst --> gelöscht !


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