Da ich demnächst meine Stosstange vorne cleanen will bin ich am überlegen ob ich nciht gleich die Nummernschildmulde da auch mit wegmachen soll und das Schild dann in den mittleren Lufteinlass hängen soll.
Jetzt wollt ich mal wissen wie das mit der Höhe vom Nummernschild ist da gibt es ja Vorschrifften wie hoch muss das den sein.
Mir is aufgefallen dass das vom 206er Peugeot ganz unten direkt über der Staße hängt!
Laut §60 StVZO muss das Nummernschild 20 cm über dem Boden sein.
Mhh,...das würde nicht ganz reichen aber wie ist das mit dem Winkel da gibts doch bestimmt auch Vorschrifften?
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein
Mhh hat das vielleicht jemand hier gemacht mit dem Nummernschild? Wie siehts mit den folgen aus?
"Eine nachträgliche Tieferlegung des Nummerschildes unter das erforderliche Mindestmaß ist nicht zulässig. Das sind laut BKat Nr. 181 10€ + einen Mängelschein."
Hab ich in einem Forum gefunden.
lol ja hab ich auch gerade über google gefunden! Das is schade....mhhh....was mach ich nu.=?