so habe hier gerade gelesen das der 1. august ´88 das auschlaggebende datum ist wegen den 500 mm scheinwerferdingens ist
da meiner feb ´88 gebaut ist wollt ich nun fragen wie das ist runter mit und gut ist oder gilt da trotzdem mindest boden freiheit oder so was oder ist das auch erst nach 8.88?
Nein, deiner ist nicht davon betroffen. Druck dir am besten den Paragraph aus und leg ihn ins Handschuhfach.
Damit die Freunde in grün nichts zu meckern haben.
Glückwunsch zum alten Auto!
Der Rest liegt im Ermessen des Prüfers, also wie er meint das du so fahren kannst. Manche meinen halt 10cm Bodenfreiheit und andere lassen die Ameisen frisieren!
guuuuuuuuuuuuuuuut
wie tief darf man den gehen es muss doch ne gewisse bodenfreiheit da sein ? wieviel is des thx mfg timo
Es gibt eine Richtlinie: 7cm bei beweglichen Teilen wie zb. Gummilippen und 8 cm bei festen Teilen! Es gibt kein Gesetz,is nur ne Richtlinie!
Richtlinie ist aber 8cm zu beweglichen und 11cm zu festen Teilen
Ich habs hier noch mit meinen Angaben stehen..entweder es hat sich geändert oder wir prügeln uns jetzt!
Kann auch so sein.. mir egal es sind Richtlinien!
Richtig, sind nur Richtlinien und was der Prüfer macht liegt in seinem Ermessen bzw. an seinem Chef!