Moin zusammen,
mein Polo geht am Montag in die (freie) Werkstatt zwecks ZR-Wechsel und einiger anderer Dinge.
Jetzt stellt sich für mich die Frage: Sind Werkstätten zu einer Garantie für ihre Arbeit verpflichtet, und wenn Ja, wie lange?
Angenommen mir fliegt der Zahnriemen um die Ohren nach 20.000km oder der Motor frißt nach Wechsel der ZyKoDichtung.
Selbstverständlich muß der Schaden direkt was mit der durchgeführten Reparatur zu tun haben. Aber ist soetwas gesetzlich manifestiert?
Gruß
crashbox
ja sind sie! soweit ich weiss müssen sie für die ausgeführten arbeiten 1 jahr gewähleistung geben!
Bei VW geben die bei einem Zahnriemenwechsel sogar 2 Jahre Garantie. In den freien Werkstätten ist es auf jedenfall ein Jahr. Klär das aber vorher ab mit denen.
mfg
Dennis
und lass dir ne richtige rechnung ausstellen!
alles soll aufgeführt sein also alle gemachten arbeiten.
weiterhin MUSS auf der rechnung sein:
MwSt ausgewiesen
Steuernummer
etc...