wie es oben schon steht ist der abschlepphaken hinten pflicht oda kann man denn entfernen?
Ich hab gehört das die Ösen vorn und hinten Pflicht sind um ein Abschleppen aus jeder Lage zu ermöglichen.
Lass mich aber gern eines Besseren belehren.
Wollte meine Öse hinten entfernen, und hab mal den Tüv gefragt ,der meinte die muss dranbleiben!
Jau, hab dass Problem auch schon gehabt! Muss dran bleiben
hab tüv auch gefragt nur vorne ist pflicht! wenn du allerdings nicht abgeschleppt werden kannst (zb auf der autobahn einspurig und bleibst liegen), gibt es ein busgeld von 450 euro und 7 punkte in flensburg! kein witz!
habe hinten auch keinen mehr!
mfg timo
Lass ihn dran 450 € fürn Abschlepphacken sind mir zuviel!
Es ist sche.. egal ob vorne oder hinten es muss nur ein haken bleiben das reicht kannst ihn hinten wegmachen solange du den vorderen benutzen kannst
mfg
hi
ich wollte das auch mal, aber mir wurde gesagt, das dieser drann bleiben muss um eine strafe zu entgehen!
habs nun rausgefunden!hier das ergebnis:
Sehr geehrter Herr Boekhoff,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Seit dem 01.10.1974 müssen an Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden, vorn und hinten Einrichtungen zum Abschleppen vorhanden sein. Diese müssen auf ebener Fahrbahn ohne Werkzeug für Erwachsene zugänglich und erreichbar sein.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen rund um das Fahrzeug an unsere Sachverständigen an der TÜV-STATION in Leer, Ringstraße 26.
Die Öffnungszeiten erfahren Sie über den Link[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD Mobilität
www.tuev-nord.de