moinsen
hab mal ne fragen und zwar hab ich ne gewindefahrwerk drin, alles eingetragen, bloß übern winter auf nur ca 60/40 tiefer. Aber nun möchte ich es runterschrauben auf ca. 75/60. meine frage ist, man muss denn die tiefenverstellung beim Tüv wieder vorzeigen, oder?
Könnt ihr mir sagen was das kosten wird?
mfg marco
Wenn du keinen Ärger mit den Bullen haben willst dann solltest nochmal zum Tüv fahren!
Richtig ,
wenn eine Eintragung drin steht dann darf man es auch nicht mehr verändern ,
wenn man doch noch tiefer geht darf man den ganzen Müll wieder eintragen lassen .
Deswegen sage ich ja das Gewinde Schwachsinn ist für uns normale Leute .Gewinde habe ich auch gehabt . Mein Vorteil war das ich keine höhenangabe dirn stehen hatte was bedeutete das ich den Wagen immer so geschraubt habe wie ich lustig war .Polizei konnte damals nichts machen .Aufgefallen ist das erst beim Tüv 2004 ,da haben die auch gleich die höhen eingetragen von Radmitte zur Kotflügel Kante ...
Jetzt fällt ja alles auf ...
mfg