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Darf ich ?

Fredde
  • Themenstarter

hallo,


kann mir mal jemand sagen ob ich folgende Rad Reifen kombi fahren darf 6N 97er Bj.

und zwar :

KT5 7x15 ET 25 mit 195/45 R15

und hinten

KT5 8x15 ET 20 mit 215/40 R15

und nochwas darf man überhaupt verschiedene Reifen fahren ?



Also Verschiedene Reifen darfste nur auch auf verschiedenen Achsen! Also auf einer Achse mal krass gesagt Teerschneider 145er und Hinten Walzen ohne ende, so 325er oder so! also das iss okay.. aber nicht en 145er und en 325er Reifen vorne...


Gruß Ghost


Fredde
  • Themenstarter

und wie siehst mit nem gutachten aus ?



gibts zu den felgen ...


kannste direkt bei keskin runterladen!


Fredde
  • Themenstarter

muss ich denn mit diesen reifenmassen die kotflügel ziehen lassen oder nur bördeln ?


Also bei 215er Schlappen hinten, wirste hinten auf jedenfall ziehen müssen.

Vorne mit den 195er könnte es so passen, notfalls bördeln.

mfg


Nachfrage: Wieso willste auf ne 8J Felge nen 215er Gummi haben?

Die sieht doch net...Weiß auch net ob Du das darfst!

Ich hab die KT3 8x15 rundum mit 195/45!

Greetz Blacky


Fredde
  • Themenstarter

hast recht



Hab grad mal nachgeschaut.
Im Gutachten von den KT5 in 8x15 ET20 stehen für den 6N nur
205/45R15 und 215/40R15 drin.
Keine 195/45R15 angegeben.

Nur zu Info!

Gruß
reiser81


Das heißt berechtigter Einwurf?


Fredde
  • Themenstarter

das ist nun doof, was kann ich denn fahren ohne ziehen ?


Kann dir ja mal Gutachten schicken.
Welche brauchst denn genau?
Deine Adresse bitte.

Gruß
reiser81


Fredde
  • Themenstarter

was ist denn das "dickste" was ohne ziehen und mit gutachten drauf geht in 15 zoll ?


Keine Ahnung.
Aber wie gesagt, wennst mal Gutachten lesen willst, dann einfach sagen welche du willst, dann schick ich sie dir.

Gruß
reiser81


Fredde
  • Themenstarter

oder andere frage, sieht denn ne 8 x 15 felge mit ner 30 er einpresstiefe gut aus ?


Denke schon, daß das gut aussieht.
Aber ist sicher Geschmacksache.
Ich denke halt mal, daß du mit 8x15er auf jedenfall bördeln musst.
Sicher bin ich mir zwar nicht, aber ich denk schon.

Gruß
reiser81


Fredde
  • Themenstarter

ich meine deine felgen sehen auch top aus und du hast nur 6 x 15 und 45 ET


Meine sind originl VW.
Bald kommen Keskin KT8 in 7x15 ET35 drauf mit 195/45R15.
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Die 8x15 ET30 stehen dann ca. 35mm weiter raus als meine 6x15 ET45.
    So ungefähr.
    Und da sind dann laut Gutachten auch die 195/45 zugelassen.


    VW Polo 6N
    33-92KW
    195/45R15
    Auflagen:
    R70 T78 A02 A04 A05 A06 A08 A09
    A12 A14 A16 A21 F10 K41 K42 K43
    K44 K49 K50 K56 S01

    Auflagen und Hinweise

    A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
    oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
    entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

    A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
    verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
    Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
    Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
    Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

    A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
    Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
    Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

    A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
    nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
    und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

    A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
    länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
    werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
    gleichem Abrollumfang verwendet werden.

    A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
    vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

    A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

    A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

    A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

    A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
    von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
    Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
    Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

    B48 Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm
    Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.

    F01 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.

    F10 An Achse 1 ist auf ausreichenden Abstand zwischen dem Sonderrad und den Fahrwerksteilen
    zu achten.

    F11 An Achse 2 ist auf ausreichenden Abstand zwischen dem Sonderrad und den Fahrwerksteilen
    zu achten.

    K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
    Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

    K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
    Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

    K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
    Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

    K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
    Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

    K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
    oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

    K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
    oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

    K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
    ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

    R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
    Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
    Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

    S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
    verwendet werden.

    T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

    VW4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen der Baureihe
    G60 (118kW).


    So... jetzt hast etwas zu lesen.

    Gruß
    reiser81


  • Frage:
    Wieso wollen sich die Leute immer ums Börteln drücken? Ist doch kein thema eben die Kotflügel ein bischen zu ziehen.
    Für anständige Felgen sind die Radkästen halt zu klein. :(


    Das ist meiner Meinung nach die Angst des Lackierens.
    Keiner gibt doch ne Garantie, daß beim Bördeln der Lack nicht reißt.
    Jetzt werden wieder welche sagen: "Das geht ohne lackieren!".
    Kann ja sein, daß es geht.
    Aber keine gibt dafür ne Garantie ab.
    Und das ist in meinen Augen die Angst, die die meisten haben.

    Gruß
    reiser81


    Fredde
    • Themenstarter

    ich will mich doch gar nicht ums bördeln drücken
    muss ja sowieso wahrscheinlich gemacht werden


    @ Fredde
    War von meiner Seite auch nicht auf dich bezogen.
    Ist nur meine allgemeine Ansicht, warum viele sagen: "Bördeln - nein danke!"

    Gruß
    reiser81


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