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BESCHLAGNAHMT!

Klopfer
  • Themenstarter
Klopfer's Polo 2F

Die Bullen haben soebend meinen kleinen BESCHLAGNAHMT!

angeblich zu tief...

es ist ALLES EINGETRAGEN!

65Euro dafür das einer vom abschleppdienst meinen Wagen 2km inne Sicherungshalle gefahren hat.
2,50Euro pro Tag standgebühr

MINDESTENS 200EURO für den Sachverständigen der mein Auto untersucht...

Dazu kommt dann noch Geld für die Bullen Anzeige wegen VORSÄTZLICHER VERKEHRSGEFÄHRDUNG, Erlöschen der Betriebserlaubnis.


.........................

Das wars mit meinem Polo...
.........................

Der geilste Spruch vom Bullen:
DER TÜV HAT NIX ZU SAGEN!

__________________________

Ich koennt se alle....

alter, WUT! BLANKE WUT!



wie zu tief aber doch nicht 60/60
Und für was gibts dann den Tüv wen der nichts tu sagen hat
Die drehn wo durch


Da haben wohl wieder mal n paar grü-weiße Langeweile gehabt, und da nix los war musstest du dran glauben, is echt das letzte. Die Kunden haben Probleme, sollen sich lieber um Leute kümmern die sich an Kindern vergreifen. Aber da könnte ihnen ja was passieren wenn die da an nen Psycho geraten, da nehm se lieber Autos raus.



gelöschtes Mitglied

    solche trottel!


    Du armer ich leide mit Dir.

    Hatte das gleiche mit meinem Audi 2004 gehabt waren insgesamt 450 € fällig und 6 Punkte in Flensburg.

    --------------------------------------------------

    Die Polizei dein Freund und Helfer.



    gelöschtes Mitglied

      Du amer mach dir nicht draus meinen hatten sie auch schon war teuer und ich hab draus gelernt..
      Wie tief ist deiner ?


      Klopfer
      • Themenstarter
      Klopfer's Polo 2F

      boah ja scheiss wixxer...




      scheinwerferkante haben die ebend ca 45cm gemessen...ok TROTZDEM WIXXER!

      Mit der Maglite kamen die nicht unterm kat her also auch zu tief bla...
      man man man
      450 EURO?
      -alter, ich bin grade ARBEITSLOS GEWORDEN AHHHHH ich krieg die krise....


      Kannste abzahlen hab ich auch gemacht leider kann ich Dir nix besseres Schreiben was ich aber gerne machen würde.

      Lass den Kopf nicht hängen. Viel Glück

      Badboy


      Klopfer
      • Themenstarter
      Klopfer's Polo 2F

      jau...
      OMG und ich hab schon 7 punkte...AHHH
      oh man ich zieh mir jetzt erstmal schoen den arsch zu.....



      Wenn Du Glück hast bekommst weniger Punkte bei mir waren es damals 3 Verstöße MSD drausen, Sportluftfilter, und getönte Rückleuchten, und deshalb 6 Punkte bei Dir is es ja nur ein evtl. nur ein Verstoß also denke mal das Du keine 6 Punkte bekommst.


      und was passiert da jetzt und wie lange ist das Auto weg


      Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast (oder deine Eltern) dann geh in Einspruch und zahle nix! Der TÜV-Prüfer ist schuld wenn er Dein Fahrzeug so abnimmt! und du hast ja nix weiter verändert (geh ich mal von aus).


      Sobald der Sachverständige sein Gutachten gemacht hat kann er sein Auto ohne Zulassungsplakette wieder mitnehmen muss dann zum Tüv und zu Zulassung dann kann er wieder fahren der Rest kommt dann per Post.


      Klopfer
      • Themenstarter
      Klopfer's Polo 2F

      wer suchet der findet auch...
      ich mach mich mal aufs schlimmste gefasst...


      achja...wer sie haben will....meine schoenen felgen, kein bordsteinkratzer ...nix dran

      ich muss schadensbegrenzung betreiben eventuell kommt die ganze karre weg. kein bock mehr auf so einen muell.
      oder nur noch mit roten nummern ballern


      gelöschtes Mitglied

        Is ja echt zum Würgen !

        Aber sag mal is bei dir wirklich nur n 60/60 Fahrwerk drin ? Ich hab 60/40 und hab noch übelst Platz unterm Kat.

        Du sollest wirklich dagegen angehen.
        Wozu fährt man dann mit jedem Scheiß zum Tüv und zahlt auch noch viel Geld fürs eintragen wenn im Endefekt sowieso alles für die Katz ist.
        Dieser Staat kotzt mich an.
        Lasst uns mal ne Sammelbeschwerde machen !
        Aktion "Rettet Klopfers Polo"

        Danny


        Klopfer
        • Themenstarter
        Klopfer's Polo 2F

        JAU klasse IDEE


        ja ist nur nen 60/60 drin...alerdings 13" Felgen mit 175/50
        das heisst das ganze dingen ist nochmal 2,1cm tiefer


        Hier hilft nur noch ein guter Anwalt. Meines Wissens dürfen die das Auto nicht gleich beschlagnahmen, vielleicht hätte ja ne Mängelkarte gereicht. Das waren bestimmt irgend welche die mal wieder keine Ahnung von der Materie hatten


        Klopfer
        • Themenstarter
        Klopfer's Polo 2F

        die wollen mir sogar für meine DOMSTREBE EINEN DRANFLICKEN!

        nicht eingetragen blablabla.....

        EINTRAGUNGSFREI SAG ICH DA NUR IHR ...


        das muss ja n Hanswurst gewesen sein! Geh dagegen an!


        gelöschtes Mitglied

          Geh damit gleich mal zum Anwalt. So geht es ja nun nicht !


          Na das warn vieleicht noch Lehrlinge


          Klopfer
          • Themenstarter
          Klopfer's Polo 2F

          einer?

          das waren insgesamt 4 bullen...
          wir hatten kleines treffen

          ging keine halbe stunde gut dann kamen die säcke.


          Soest Burgerking soweit ich weiss wurd das auch hierdrüber organisiert!


          löl "der tüv hat nix zu sagen" ?

          wozu haben wir denn dan tüv? ich hätte mich mit händen und füßen gegen ein abschleppen gewehrt da alles eingetragen ist

          ich würde auch klagen eingetragen ist eingetragen

          schuld liegt beim tüv man und nicht an dir!
          wäre ja noch schöner

          ne echt mal bei sowas könne ich abgehen vorallem bei dem spruch von dem bullen... tüv is tüv und gut is und eingetragen is eingetragen wenn die deine karre unter de lupe nehmen wollen sollen se einen vorbeikommen lassen aber ne klei stillegen

          OMFG!


          Tja eingetragen ist halt nicht eingetragen! Ich sag nur Alu-Heckspoiler! Ausserdem is es den Bullen egal, wenn die sagen die Karre ist zu tief dann ist es so, die können erstmal alles anzweifeln! Wenn der Gutachter dir Recht gibt und der Polo in verkehrssicherem Zustand ( 50cm Abstand zur Lichtaustrittskante, is ja nicht gleich SW-Unterkante!) dann bekommst du deine Auslagen komplett wieder!
          Aber wieso fährst du im Winter eigentlich mit Alus rum?


          die bullen sind dumm wir hatten mal ne schlägerei bei uns die war genau neben meinem auto die bullen kommen und schauen erstmal ob der auspuf zu weit rausschaut HALLLOO? die bullen sind einfach dumm ok es gibt gescheite aber auch viele mugger die einfach nur auf ein gemachtes auto warten is wie bei den rollern aber trost für dich mich haben die damals aufm parkplatz angehalten wegen fahren ohne führerschein(ich war 17) ich hab mein lappen gemacht und dann kamm erst die anklage die waren sogar zu dumm die tüv stelle zu fragen also und mitnehmen müssen die dein auto auch net weil es stand ja und wenn es ordnungsgemäss hingestellt ist dann dürfen die dir nur das auto stilllegen abern net mitnehmen
          mfg marcel


          Klar dürfen die es zur Beweisaufnahme mitnehmen! Glaubst du die legen dir die Karre still und lassen es auf sich beruhen?


          nein aber du kannst jaden transport selbst erledigen so hat des ein arbeitsdkollege gemacht auto stillgelegtu nd danch mim anderen auto und anhänger zu den bullen gefahren


          Dann könnteste ja in der Zwischenzeit was umbauen! Glaub mal eher nicht, die bringen es ja nicht ohne Grund zu einer Verwahrstelle!


          ey alta ist echt alles scheiss glaufen...

          dich habense als erstes geahbt und dann richtig auseinander genommen...

          Und vom Fach waren die wirklich nicht...

          Ich sach nur Spurverbreiterung..

          LACHHAFT

          hätte so geil werden könne, aber nein die mussten ja kommen

          hoffe das das irgendwie ncoh was wird...

          aber warum jetzt sofort gutachter weiss ich acuh nicht....

          hätte nicht ne normale Mängelkarte gereicht?

          mfg markus


          Wenn die der Meinung sind das das Auto so unsicher ist haben die halt das Recht dazu!


          das ist ja wohl ein schlechter witz....mag die grünen auch nicht....aber sowas wie den "Stillleger" haben wir in Bad Oeynhausen auch...soweit ich weiß hat er bis jetzt erst ein fertig gemachtes auto nicht still gelegt....das sind mir die liebsten die nach irgendwelchen kleinigkeiten suchen....oder keine ahnung haben


          ich hab auch ne anzeige wegen auspuff und der wollte nicht mal drunter gucken wegen der e nummer usw ich geh vor gericht usw die assis is ja lachhaft


          Tja wenns gerechtfertigt ist haben die halt ihre Freiräume fürs Handeln. Sie können stilllegen oder ne Mängelkarte schreiben.


          Was is des denn fürn Müllgelaber von der Polerrei,... Es gibt Autos die sin tiefer.Absolute Frechheit. Gruß Mathias.


          Deswegen sind sie aber nicht legaler! Jeder muss sich halt an die Gesetze halten, wers nicht macht muss mit den Folgen leben...
          Das Leben is hart!


          immer diese Wichtigtuerrei von den Bullen dabei verstehen die rein 0

          Bullen


          grashalm
          • Administrator
          • polotreff.de Team
          grashalm's Polo 6N

          Leute, bitte haltet euch ein bisschen am Riemen!
          Einige Wörter hier gehören wirklich nicht in ein Forum.
          Die Polizei hat das recht ein Auto nach eigenem Ermessen stillzulegen. Wenn man der Meinung ist, das sei nicht gerechtfertigt, wird man ein Sachverständigen zurate ziehen, aber bis nicht das Gegenteil bewiesen ist, kann man sich noch so aufregen. Es bringt nichts!

          Also bitte ein bisschen Sachlich bleiben, sonst schliesse ich den Thread.

          Grüße
          Hauke


          gelöschtes Mitglied

            Mich hatten die auch angehalten. haben aber nur meinen auspuff bemängelt.. mehr nicht.
            hab dann ne mängelkarte bekommen und gut war. nun fahr ich nen auspuff mit abe.

            aber was die da abgezogen haben ist ein witz! dein polo sieht ja noch lange nicht so aus wie manch anderer vollgetunte polo in wert von 10000euro oder so. und dann sowas?
            okay, die haben das recht dazu bla bla.. aber hallo? wieso vergreifen die sich immer an arme kleine autofahrer die spass haben das verdiente gelt in das auto zustecken? wir bezahlen schon endviel geld für teile, eintragung, sprit, versicherung, steuern usw usw... und dann noch was?!
            Sorry, aber für mich unverständlich!

            Gruß Micha


            Noch ein letztes Wort zu den FACHMÄNNERN in grün weiß! Die wollten mich drann kriegen für Distanzscheiben die gar nicht existierten! Mehr brauch ich wohl nicht sagen....


            Ich war auch dabei! und es war einfach nur lächerlich! Vor allem das mit der Spurverbreiterung die es gar nicht gab!


            gelöschtes Mitglied

              *lachweg*
              Unglaublich... *looool*


              gelöschtes Mitglied

                Dann warst also Du der in Soest abgeschleppt wurde ,richtig ?

                Habe es gerade bei meinen alten club gelesen im Forum ,da waren auch mehrere da aus Dortmund ...

                Kann es nicht verstehen aber wenn dann wird sich das alles aufklären .
                Das Problem ist das die da Deine ganze Karre zerlegen und suchen werden ,nicht nur wegen der Tieferlegung .
                Eine Eintragung ist immer im ermessen der Prüfers .
                Also würde ich Dir vorschlagen Montag sofort zum Rechtsanwalt zu gehen .
                dich trifft da ja keine Schuld da Du ja alles eingetragen hast .
                Der Tüv bei den Du die Eintragung gemacht hast hat das ja alles Dokumentiert ,somit besteht ja nicht der verdacht das Du die die Eintragung gekauft hast .
                Wünsche Dir viel glück und berichte uns was daraus wird ...

                grüsse


                Dein Freund und helfer...?! ich hasse diese grünweißen stauverursacher... die meinen alles zu wissen und ham ja ein auge für alles das kotzt mich an >_>


                gelöschtes Mitglied

                  Mein Mitgefühl hast du auch. Ich bin ja noch vergleichsweise glimpflich weggekommen mit den 50 Euronen für das Lenkrad.


                  gelöschtes Mitglied

                    Erst mal *drück 10 euro* in klopfer´s Spenden kasse

                    Die Grünen Weissen wer kennt sie von uns nich ?
                    Hatte auch mal das Vergnügen morgens zur Arbeit !
                    Zivil Streife ist mir bis zur Firma gefolgt. Mein Chef Stand auch noch aufm Platz als die Bullen hinter mir her kamen und dann meine Papiere haben wollten . Ich fuhr damals noch meinen Jetta . 60/60 tiefer mit 15 Zoll Alu´s .
                    1. " Ihre Felgen und Tieferlegung sind nicht eingetragen "
                    2. " Der Auspuff hängt schief "
                    3. " Die Batterie Plus abdeckung fehlt "


                    Also Trocken im Kopf hab ich mir nur gedacht oder sind die der Deutschen Sprache nicht mächtig ?
                    MEine Felgen und Fahrwerk waren eingetragen ! und der Auspuff hängt halt schief aber wenn es hoch kommt 10grad . Aber Plusabdeckung hatte ich noch NIE drauf !
                    Die hatten echt Langeweile und wollten mir ein Reinwürgen .
                    Echte Penner hatten nichts besser zu tun !
                    " MAl sehen ob ein Sachverständiger fas für richtig befindet ! "
                    Naja zu Glück gab es es nur ne mündliche Verwarnung


                    Klopfer
                    • Themenstarter
                    Klopfer's Polo 2F

                    DANKE, für euer aller anteilnahme!

                    nach reiflichem birnevolldröhnen hab ich mir jetzt erstmal überlegt abzuwarten...


                    Ich werd mir erstmal den quatsch anhoehren oder lesen was der prüfer zu der ganzen geschichte sagt.

                    rechtschutzversichert bin ich!

                    ja ich bin die arme sau die jetzt ohne polo da steht!

                    "helle" waren alle von denen nicht...

                    ich sag auch nur noch domstrebe & distanzscheiben...

                    warum hatte ich alus im winter drauf?
                    -um selbst im winter mal einmal zu strahlen (hatte die heut morgen erst draufgezogen!)

                    Geil war auch das sie mir verklickern wollten das fahrwerke noch "sacken"
                    ----ACH ECHT? HAMMA *NEU*^^
                    da hab ich mal ganz doof gegengefragt..Ja woher soll ich denn beim kauf wissen das ein fahrwerk nicht sackt? -Jedes Fahrwerk sackt.
                    ACH ECHT? *NEU*
                    Ja da muessen sie eins kaufen das nicht so billig ist... ----ACH ECHT?---wie war das grad nochmal herr wachtmeister..."jedes fahrwerk sackt"!?
                    Herr wachtmeister ist sprachlos...


                    ein anderer von denen wollte mir einbleuen wie scheisse es doch ist wagen zu tunen...weil es doch so teuer ist... da hab ich gefragt ob er kein hobby hat... auch er sprachlos.

                    Einer war nur am kakken wegen getunten wagen---hab ich gefragt ob ich mich lieber volllaufen lassen soll oder zukiffen und mich dann hinter ein serienmässiges fahrzeug setzen soll... da war der 3te sprachlos...

                    also ich weiss auch nicht... ganz ehrlich, es ist einfach eine sauerei!


                    genauso hab ich gefragt als der erste meinte das der wagen zu tief ist ab welchem baujahr das denn vorgeschrieben ist? --keine Antwort!

                    Wieso sollte das wenn man lichtaustrittskante unter 50cm hat beim neueren wagen gefährlicher sein als bei einem unter baujahr 89?
                    Sowas sind fragen die ich nicht verstehe...


                    Genauso scheisse war das er mich erst gefragt hat wo ich denn wohne....als wenn der noch überlegt hat mir ne mängelkarte zu schreiben..


                    Mal ganz ehrlich...sicher muss es gesetze geben, diese müssen auch befolgt/kontrolliert werden
                    aber dann auch bitte von ordentlich GESCHULTEN Leuten und nicht von solchen "Achja-ich-denke-ich-leg-den-wagen-mal-auf-eis- und-lass-dann-mal-jemand-gucken-der-nen-plan-davon-hat-Typen"


                    ::::::::::::::::::::::::::::

                    Achja eins hab ich noch mitbekommen *hihi*
                    Kam einer von denen zu dem anderen ausm zivilen an und sagte "Der eine da hinten hat nen Sportluftfilter drin...aber der hat keine Dämmmatte
                    unter der Motorhaube....da steht auch nichts drin im fahrzeugschein das da eine sein muss. -IST DAS NICHT PFLICHT?"

                    ALTER HALLO? 1+1=3 ...ne?


                    alter schwede mein beileid das is bei den bullen eine berufskrankheit diese übereifriege ich weiss alles weil ich das gesetz bin masche bei mir in der gegend kenn ich nur ein bullen der in ordnung is hoffe für dich das es gut für dich ausgeht


                    gelöschtes Mitglied

                      Du hast eindeutig die Arschkarte gezogen!
                      Aber so wie du es hier schilderst.... finde ich es unfassbar! Mit einem tränenden Auge auch lustig wie du es hier beschreibst. Ich kann mir irgendwie vorstellen wie das treffen abging... und das so grüne leute einem das so vermaseln können obwohl sich nur ganz normale menschen mit einem ganz normalen hobby (was jedem zusteht) treffen wollen und sich infos austauschen zukönnen... hammer! einfach nur der hammer. und dann noch so "idioten" die keinen plan von nix haben... man man man...

                      Gute nacht und Gruß Micha


                      gelöschtes Mitglied

                        So habe mir lange überlegt ob ich was dazu schreiben soll.

                        Erstens tut es mir leid für Dich das die Jungs Dich am Wickel haben.

                        Man darf aber nicht vergessen das es nunmal Gesetze gibt die eingehalten werden müssen und das ne Eintragung einen vor sowas nicht schützt.

                        Und noch 2 Sachen :

                        1. Es ist bekannt das unsere Freunde in den großen Foren mitlesen. Wo kann man sonst einfacher Informationen über Veranstaltungen etc erhalten ?

                        2. Wenn Dich ein Polizist etwas fragt dann antworte direkt auf die Frage OHNE Ihm blöd zu kommen ohne etwas zu kommentieren etc. Das schlimmste was man machen kann ist in so ner Situation eine große Klappe zu haben. Das gilt natürlich auch für ALLE umherstehenden Leute. Ihr helft keinem wenn ihr große Klappe den Polizisten gegenüber aus der Masse heraus habt, ganz im Gegenteil !

                        Und denkt das nächste Mal wenn ich strenger im TÜV-Forum bin mal bitte drüber nach warum ich so bin.

                        Achja ab Montag werden hier keine Beleidigungen,Schimpfworte usw mehr akzeptiert.

                        Greetz

                        XBM


                        gelöschtes Mitglied

                          @XBM: So wie ich die Sache mitbekommen habe (war ja leider auch dabei) hat sich Klopfer mehr als angemessen dem Trachten-Träger gegenüber verhalten. Seine Meinung zu vertreten ist ja wohl erlaubt.

                          Aber pauschal kann ich dir nur zustimmen, dass man die B*llen nicht reizen, verärgern oder gar verscheissern sollte.

                          In meiner Diskussion mit dem Grünen in eigener Sache (nicht eingetragenes Lenkrad) hatte ich an seinen Ermessensspielraum appelieren wollen, aber er sagte mir sinngemäss: Ermessen ist uns untersagt. Und ich solle froh sein dass er zu meinen Gunsten Fahrlässigkeit angenommen habe. bei Vorsatz käme mich die Sache doppelt so teuer.


                          Ein Rat von mir.

                          Bin selbst in ähnlicher Situation gewesen.

                          Nimm Dir nen Anwalt und geh in Einspruch. Ist der Anwalt gut, wird er die gutachterkosten des staates und die bearbeitungsgebühren, sowie die Gerichtskosten über die rechtschutz abarbeiten.

                          ich bin damals schuldig gesprochen worden und musste bis auf 75€ und 3 punkte nix kassieren...
                          Und das bei Kosten von insgesamt knapp 4500€!

                          Also guten Anwalt suchen...


                          Mahlzeit Herr Nachbar ! Tut mir echt leid was dir und deinem kleinen passiert ist ! Ich hab da noch 6 x 14 vllt helfen die dir weiter ! Oder nen kompletten opel kadet ! Sotrry is echt nicht lustig ! Alles gute und viel glück !


                          gelöschtes Mitglied

                            moin,

                            erstmal mein beileid von mir an dich.
                            hatte das spiel auch mal vor jahren, von wegen zu tief.

                            aber mal ehrlich, wenn einer bullen echt gesagt hat, das der tüv nix zu sagen hat, wiso ziehen die dann nen sachverständigen heran ?
                            würde doch eh nix bringen, weil hat doch nix zu sagen
                            echt lachhaft, was die abziehen.

                            vor allem, in welchen gesetz steht was von einer mindestbodenfreiheit ?
                            mal von der lichtaustrittskante abgesehen (die man auch umgehen kann)


                            du hättest sagen müssen: der is doch net tief..dazu noch: geflexte federn vorn un dhinten gepresst..geh dagegen an..die habn keine chance..die habn keine ahnung..hast doch bei tini gesehn...160/120 tiefe...zu dumm zum kakken sind die..


                            lol 160/120

                            wünsch dir viel Glück aber wenn rechtsschutz hast geh dagegen an!

                            ohne überlegs dir gut wie "sauber" du dein auto getunt hast, sonst wirds sehr schnell sehr teuer


                            Also du tust mir echt leid!
                            Mein tiefstes Mitgefühl!
                            Dich haben se Beschlagnahmt, weil du der erste warst, der auf den parkplatz gefahre ist!
                            Naja egal, du hast doch eh alles eingetragen und wenn der TÜV gesagt hat, es ist alles Ordnungsgemäß, dann ist doch auch alles in Ordnung! Du zeigst deinem Anwalt deinen Fahrzeugshein und gut ist es!
                            Also nochmals, mein tiefstes mitgefühl, ich bin ja gestern am besten weg gekommen, es ist halt doch gut ein "Aquarium" mit sich zu führen!
                            Mfg, euer André


                            Erstmal mein beileid. Hoffe das das alles gut für dich ausgeht.

                            Das mit dem Luftfilter ohne Dämmmatten war ich. Der Luftfilter und die Lufthutze sind eingetragen. Konnte den Bullen dann zum glück überzeugen das bei meiner Motorhaube Dämmmatten nix bringen.


                            Tobi´s Auto 001.jpg
                            Tobi´s Auto 001.jpg

                            ja 160/120

                            Na ja tut mir auch echt leid für dich! Das Gefühl kenn ich ja nur zu gut...

                            @André mit deinem Aquarium war ja dann doch garnicht mal so schlecht ne

                            So hier noch nen paar Fotos zu dem Elend... http://www.polotreff.de/html/galer...fen/36,1.html


                            erstma mein herzliches Beileid! DIE POLIZEI dein Freund und Helfer......
                            Ich hatte am Donnerstag erst ne begegnung mit einer Streife...
                            waren grad am abschleppen von meiner Winterkarre (Fiesta Reuse Motor Fest) saumäßiges schneetreiben usw... da frag ich den lieben Jungen Polizisten ob sie denn mal ein bisschen werkzeug hätten (ich wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht das er fest ist und wollte ma die Kurbelwelle durchdrehen) da spricht der zu mir in einem Ton: ...seh ich aus wie der ADAC?.....

                            ...DEIN FREUND UND HELFER...

                            ICH MAG DIESE LEUTE NICHT...

                            Mfg

                            MAU


                            gelöschtes Mitglied

                              Ich weiß auch jetzt schon wann ich die nächste begegnung mit den ordnungshütern haben werde...

                              Karnevall!

                              Da kommen die immer zu uns und stellen sich so provokativ dahin das man automatisch wütend wird (logischerweise bei min. 1.5 promille)

                              Gruß Micha


                              oj ja zum glück hab ich keine karre mehr und mein schatz hol ich auch nicht raus..

                              Mir wollten die auch schon (noch mit meinem Steilheck) die karre mitnehmen wäre auch zu tief angeblich bis ich auf der geraden stande und nicht mehr bergab


                              gelöschtes Mitglied

                                Krass das tut mir echt leid .
                                Aber jetzt mach ich mir ernsthaft sorgen wegen meinem auto , weil der hinten mit dem auspuff auch ziemlich tief ist , es ist alles eingetragen im TÜV Bescheid steht sogar drin ABE Sportendtopf wurde berücksichtigt.
                                Wurde bis jetzt noch net angehalten,
                                nicht das die mir die karre dann auch stilllegen wollen oder so .
                                Gruß Julien


                                gelöschtes Mitglied

                                  Gleich findet ja das treffen bei uns in Dortmund statt .
                                  Werde auf jedenfall schon mal meine Kamera mit nehmen ,
                                  mal gespannt ob die da auch auftauchen ....

                                  mfg


                                  Scheiße mann... Kenn ich leider auch solche netten Herren. Hamm sich bei meinen Autos bisher immer über nen Aufkleber auf der Frontscheibe aufgegatzt! Aber bei unter 100qcm konnten se nix machen. Tiefer als deren Verstand kann dein kleiner aber nicht gewesen sein, tröste dich. Wird alles net so heiß gegessen wies gekocht wird...


                                  gelöschtes Mitglied

                                    Das Problem ist bei euren autos das die zu viel an dem wagen veränder habt und das ganze auffällig wird. Tiefer breiter andren blick vorne andren auspuff usw. Wenn man mein Polo anuckt hat jetzt so um die 80PS oder mehr wess net läuft fast 200 auf der autobahn. Aber ni geändert hat vier oder fünf beulen. Motorhaube verbollert mit 140 durch den wald gesemmelt. Stostange verkratzt. Kofferaum deckel verbollert. Seiten verbollert. Das nen ich style und des fällt niemals auf. Ich will ihn nur noch nen bissle tieferlegen.


                                    @ Muli

                                    was willst du uns damit sagen?



                                    mfg markus


                                    Das ist alles ne Sache des Geschmacks


                                    er will damit sagen das er ps hat aber die karre total verranzt ist

                                    so hab ich das jetzt mal verstanden


                                    gelöschtes Mitglied

                                      @ Muli ,
                                      würde dann doch eher eine karre fahren die fertig gemacht ist als so einen Polo wie Deinen auch wenn der ein paar PS hat ...


                                      Ja und dann irgendwann is die karre so "verbollert" das se bei "200" auseinderfällt und andere gefährdet
                                      -.-

                                      Fein..und Klopfer wird angefurzt weil sein Polo zu tief ist ..das soll mal einer verstehen...

                                      P.s.: Tut mir leid mit deinem Polo!


                                      Klopfer
                                      • Themenstarter
                                      Klopfer's Polo 2F

                                      danke :(

                                      man bin ich gespannt auf das gutachten...


                                      achja wie mir zucki auch nochmal bestätigte...ein ZU TIEF gesetz gibt es nicht nur Richtlinien!


                                      gelöschtes Mitglied

                                        mein beileid! hoffe es wird nicht zu schlimm und der anwalt holt dich da raus!
                                        also wenn sie bei dir schon so rumzicken kann ich echt nur hoffen das die mich nie so kontrollieren wenn ich meine sommerreifen drauf habe. wenn du sagst das der durch 175/50er bereifung nochmal über 2cm tiefer kommt wird das bei mir echt krass.
                                        aber wenn es kein gesetz für "zu tief" gibt sondern nur richtlinien dürftest du doch gute chancen haben

                                        ach ja haben die was gesagt wann du das gutachten bekommst? bzw. wann sie mit deinem kleinen fertig sind?


                                        Klopfer
                                        • Themenstarter
                                        Klopfer's Polo 2F

                                        mir wurd gesagt das ich den morgen oder übermorgen abholen kann.
                                        ich frag mich nur ob ich den dann nach hause fahren darf oder nen trailer brauche....


                                        gelöschtes Mitglied

                                          Ich wollt damit nur sagen desto schciker desto auffälliger und desto dümmer die sache mit dem erwischt werden also lieber dezent und original. Der rest ist eh scheisse jmd den karren wegzunehmen ich wäre glaub ausgetickt.


                                          gelöschtes Mitglied

                                            Auch wenn ein Polo super fertig gemacht wurde heißt es noch lange nicht das irgendetwas illegal dran ist .
                                            Ich fahre zum Tüv ,lasse es ordentlich Eintragen und dann kann ich wohl davon ausgehen das alles OK ist ,oder ?

                                            Wie gesagt ,
                                            Anwalt gehen und damit wirst Du schon weiter kommen ...

                                            grüsse


                                            gelöschtes Mitglied

                                              hey ich hoffe, dass du es nich bereust gekommen zu sein gestern u dass du dein polochen halbwegs gut wieder bekommst ohne große strafen etc,,,,


                                              Klopfer
                                              • Themenstarter
                                              Klopfer's Polo 2F

                                              hmmm

                                              bereuen ist so eine sache...

                                              eigentlich bereue ich nichts!
                                              -Ich bereue nicht das ich ein hobby habe!
                                              -Ich bereue nicht das ich mich mit gleichgesinnten treffen wollte.
                                              -Ich bereue nicht das ich meinen kleinen zeigen wollte
                                              und erst recht nicht das mein kleiner schöner ist als ein Polizeiwagen


                                              ABER:
                                              Innen arsch gebissen hab ich mir schon da ich die Felgen erst am vormittag draufgemacht habe!

                                              --

                                              Aber heute ist es nen bissl doof gelaufen wollte auch nach Dortmund zum treffen :(
                                              Egal kommt Zeit kommt Rat...
                                              dann kommt auch das nächste attentat!

                                              -

                                              Ich muss nun eh schauen ob es sich nach der ganzen sache noch rentiert den wagen weiter zu machen. Eventuell höre ich auch komplett auf.
                                              Ich hab einfach keine Lust mehr auf Polizisten die nicht das Gesetz vertreten sondern das Gesetz MACHEN!


                                              Klopfer
                                              • Themenstarter
                                              Klopfer's Polo 2F

                                              .


                                              Dann haben sie ja genau das erreicht was sie wollten!


                                              lass dich von den bullen nicht unter kriegen es gibt zigtausend autoschrauber die zu dir stehen


                                              Klopfer
                                              • Themenstarter
                                              Klopfer's Polo 2F

                                              ach mensch...ihr habt ja recht


                                              dafür hab ich meinen kleinen auch zu lieb.


                                              und viel zu viele teile hier noch rumliegen


                                              Klopfer
                                              • Themenstarter
                                              Klopfer's Polo 2F

                                              SOO

                                              DER POLIZIST HAT MICH GRADE ANGERUFEN!


                                              Der gutachter hat festgestellt das das linke domlager untergerutscht ist und somit der ganze wagen auf der linken seite 1,5cm tiefer gekommen sei.
                                              Desweiteren hätte ich gar nicht die dämpfer in verbingung mit dem fahrwerk einbauen dürfen da alles "schief" eingebaut gewesen wäre.
                                              (keine ahnung was die damit genau meinen...)

                                              Mein Wagen sagte er grade hatte 3CM
                                              Bodenfreiheit...

                                              Ich bekomme nun eine Anzeige wegen erlöschen der Betriebserlaubnis.
                                              Strafe & Punkte.

                                              Die Plaketten werden morgen runtergekratzt. Dann kann ich den Wagen abholen.

                                              Dann muss ich neue Dämpfer & Domlager einbauen und zum TÜV
                                              um meine Betriebserlaubnis wieder zu erlangen.

                                              Achja...er sagte weiterhin das ich meine Schrothgurte nicht in verbindung mit meinen orginalen GT-Sitzen benutzen dürfte...

                                              Bin ja mal gespannt was der Tüv nun sagt.


                                              gelöschtes Mitglied

                                                boah hört sich scho krass an! aber nich unterkriegen lassen und weitermachen, wir stehen hinter dir!


                                                Ja lass dich bloß nicht unterkriegen,hier sin genug leude die hinter dir stehn,... Gruß Mathias.


                                                Das hätte der Tüv doch sehen müssen als er das fahrweg abgenommen hat. Halt die ohren steif wird schon wieder


                                                Tüv Prüfer anzeigen würd ich ma sagen ...


                                                Boh ey typisch rennleitung an allem was zu meckern!


                                                gelöschtes Mitglied

                                                  Ja dann ist es jetzt allehöchste eisenbahn einen anwalt einzuschalten! dann kann man vieleicht noch den tüv-prüfer mit einziehen der dir das eingetragen hat...
                                                  Ich würd auf jedenfall mit nem anwalt sprechen.
                                                  UND!... Besteh darauf das du es mit eigenen augen sehen darfst und vieleicht noch mit nem gutachter der dir alles genau zeigt. dann kannst du ja sehen ob die dich verarschen wollen oder nicht.. verstehst?

                                                  Gruß Micha


                                                  Stimmt, am besten noch nen Gegengutachten machen lassen.


                                                  ahahahaha auf dem Bild "to hot for germany" ist das geil lolz


                                                  man man man das darf echt alles nicht wahr sein ist schon was los in deutschland :(


                                                  Tut mir echt leid für dich :( !

                                                  Aber ich versteh das wirklich nicht du fährst doch zum tüv um den ganzen scheiss abzunehmen! Und wenn der tüv typ das genemigt ist es sozusagen im strassenverkehr tauglich also!

                                                  Wobei mein 6n ein 80/60 fahrwerk drin hat und eine scheinwerferkante von 46-47mm
                                                  Naja kopf hoch!


                                                  Noch was schaut euch doch mal ein Honda CRX an die dinger haben von werk aus eine scheinwerferkante die unter 50cm liegt! Wenn du den dann tiefer legst bist ja der oberkriminelle oder was
                                                  ?
                                                  Bei sowas könnt ich echt kotzen


                                                  ich verstehs echt nicht wenn er zum tüv fährt und die sachen einträgt dann macht er doch alles richtig nur das man dafür das man sich mühe gibt und alles legal machen möchte noch ein auf den deckel bekommt das is echt unbegreiflich
                                                  und mal so nebenbei wie kann ein domlager runterrutschen es is doch am dämpfer befestigt oder versteh ich das falsch


                                                  hmm, 3cm bodenfreiheit gehoert aber auch aus dem verkehr gezogen.
                                                  da haben die polizisten meine vollste zustimmung.
                                                  wenns unter 50cm lichtaustrittskante ist, ebenso.
                                                  mit den schrotz-gurten usw. hast es ja wohl auch nicht sehr genau genommen...

                                                  also wenn ich polizist waer, haett ich dir die untuevige karre ebenso stillgelegt.

                                                  und ich bezweifel, dass ein tuev-pruefer das auto in dem zustand abgenommen hat. wenn doch, dann sollte der sich zu verantworten haben.
                                                  letztendlich musst aber du die folgen tragen, ist ja dein auto.

                                                  gruss,
                                                  tom


                                                  @t00i warum wegen den 3 cm und unter 50cm lichtaustritt aus dem verkehr ziehen das solltes du mir mal erleutern weil was ist denn mit den serienmäßigen autos unter 50 cm austrittskante willst die dann auch aus dem verkehr ziehen also ich sag mal jedem so wie er es schön findet zu tief ist eh mist weil wir ja auch ganz tolle strasen in deutschland haben


                                                  gelöschtes Mitglied

                                                    andere waren tiefer als meiner mit den gleichen reifen zb dotti....da hat auch niemand was gesagt


                                                    hab grade mal was gefunden zum thzema tieferlegen beim tüv
                                                    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


                                                  • Hm, ein Hindernis von 80cm Breite und 11cm Höhe sollte berührungslos überfahren werden können. Das klappt ja nur mit einem Serienfahrwerk.


                                                    Hi, das mit der Lichtaustrittskante bei zb. Porsche oder bei manchen Honda, zb: Civic is ganz einfach erklärt.
                                                    Die Hersteller haben für diese Fahrzeuge eine Sondergenehmigung erhalten und extra dafür bezahlt, also kann man das nicht mit unseren tiefergelegten Auto´s vergleichen.

                                                    Und es macht auch Sinn eine Mindestbodenfreiheit zu haben, denn ich habe es selbst schon gesehen, wie ein extrem tiefergelegtes Fahrzeug sich den Unterboden beschädigt hat, bzw die Ölwanne abgerissen/aufgerissen hat, wegen einem Stück Holz.
                                                    Und glaubt mir, das zu beseitigen, also die Öllache, wird teuer(Boden abtragen, Feuerwehreinsatz, Polizeieinsatz, Rechtsanwalt und was da noch alles kommt), denn das ist dann vorsätzlich, und bezahlt auch keine Versicherung.

                                                    Also gegen eine Humane Tieferlegung sagt auch keiner was, aber man kann es auch übertreiben.
                                                    Komfort sinkt.
                                                    Spaßfaktor steigt , aber meist nur von kurzer Dauer, denn dann merkst die Nachteile.
                                                    Der Rücken schmerzt, die Holperei geht Dir auf den Sa..,der Innenraum klappert mehr und mehr,Kopfsteinpflaster...wird vermieden, Umwegen werden in kauf genommen, um nicht aufzusetzen, usw.

                                                    Naja will hier nicht den Moralapostel machen, aber verstehen tue ich den Gesetzgeber schon(zum Schutz für uns)

                                                    In dem Sinne
                                                    High


                                                    Also lange Rede,kurzer Sinn die haben sein Fahrzeug willkürlich sichergestellt.

                                                    Man hätte ihm die Weiterfahrt untersagen können,und den Transport mit Trailer oder Schleppwagen nach hause anordnen können(nicht auf eigener Achse)!

                                                    Aber aus welchen Gründen auch immer,die Herrn der Schöpfung haben alle Register gezogen die sie kannten.

                                                    Jetzt kommt er da nur noch mit nem RA aus der Sache raus,oder halt er bezahlt sich dumm und dusselig.

                                                    Sollte es mal einen von euch in einem vergleichbaren Maße erwischen,verweigert bzw. wiedersprecht der Sicherstellung des Fahrzeugs,es kann und darf euch daraus kein Nachteil entstehen!

                                                    Es ist das gleiche als wenn die vor eurer Wohnung stehen ohne Durchsuchungsbeschluß,und fragen "sie haben doch sicher nichts dagegen das wir uns hier mal umschauen"? wenn man dann einwilligt fühlen die sich wie zuhause und schauen alles nach !

                                                    Fazit: Zu jeder Sicherstellung gehört ein Grund,und der kann nicht sein das das Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist,zumal wenn was mit den Domlagern nicht stimmte,bekommt man im Normalfall eine Mängelkarte,und wie oben geschrieben es wird die Weiterfahrt untersagt,aber wie bei Klopfer zur "Gefahrenabwehr" Sicherzustellen ist in diesem Falle WILLKÜR und sollte per Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnt werden.

                                                    P.S will jemand so ne Jacke aber nur für Sammler etc.und sie darf öffentlich nicht getragen werden


                                                    PICT0002.JPG
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                                                    hast damit jemand umgebracht oder was lol


                                                    Mensch das ne Bullen Jacke oder seh ich es falsch?


                                                    Ohne meine Advokart sag ich nichts

                                                    Mail an Golf4tdi@t-online.de


                                                    Hallo, hab jetzt nur die hälfte gelesen was hier steht, aber das reicht mir ehrlich gesagt schon!

                                                    als erstes mal mein beileid!

                                                    aber nun zum Thema Stilllegung obwohl alles Eingetragen ist ...

                                                    Ich kanns wirklich nicht nachvollziehen das
                                                    -> Eintragung schützt nicht ... `?

                                                    Ich bezahle jedesmal VIEL GELD für eine Eintragung, um von einem Technischen Überwacher bestätigen zu lassen das mein Fahrzeug "kein Sicherheitsrisiko" darstellt ...

                                                    Das ist ja eine leistung vom TÜV, die mir gewährleistet/gewährleisten soll, das mein Fahrzeug der StvZo entsprich und auf den Straßenverkehr "losgelassen" werden kann!

                                                    doch wenn ich darauf nichts geben kann wo kommen wir denn da hin `?
                                                    Das kommt mir mittlerweile vor wie reine willkühr ...

                                                    Auf was soll man sich denn noch verlassen wenn schon nichtmal mehr auf einen TÜV Eintragung ... Dazu felhen mir wirklich die Worte

                                                    Polizisten sollten in meinen Augen eine Art "Vorbildsfuntion" darstellen da sie Autoritätsfunktion haben...
                                                    "Dein Freund und Helfer"
                                                    Sie Sorgen für Recht und Ordnung, deshalb erfahren sie von mir auch den angebrachten Respekt ihnen gegenüber!

                                                    Doch das gleiche sollte wiederum der TÜV IN GEWISSER WEIßE auch sein ...

                                                    doch wenn nun sowas passiert, verleirt sich etwas die Autorität dieser "Einrichtungen", da die eine die andere untergräbt ...

                                                    Ich muss auch dazu sagen das ich bis jetzt mit Polizisten keinerlei schlechte erfahrungen gemacht habe! Was mich freut ... nur kann man im Endeffekt ohne Eintragung fahren, und bekommt den pobbes voll aber mit kann einem das gleiche auch passieren!

                                                    Mir fehlen da die Worte


                                                    Greetz, und sry für den langen verwirrten Text


                                                    @opel astra 2.2:
                                                    nein, es war keine willkuer.
                                                    allein die lichtaustrittskante von unter 50cm reicht als stilllegungsgrund, dieser mangel kann auch nicht an ort und stelle behoben werden.

                                                    und polizisten sind geschult, bei einer bodenfreiheit von 3cm kann dir -jeder- polizist mit der begruendung "gefahr im verzug" die karre vorlaeufig stilllegen lassen. die endgueltige entscheidung spricht dann der herbeigezogene gutachter.

                                                    aber in diesem fall ist alles klar. schuldig im sinne der anklage. spar dir den anwalt.

                                                    @derpologott:
                                                    wie schon weiter vorn geschrieben, wenn ein auto serienmaessig unter 50cm lichtaustrittskante besitzt, dann wurde dafuer beim kba eine ausnahmegenehmigung erstellt. dies muss aber bauartbedingt nicht anders machbar sein.
                                                    beim polo ist dem nicht so und hier gelten die normalen gesetze.

                                                    und 3cm bodenfreiheit ist ein witz, sowas hat auf oeffentlichen strassen einfach nix zu suchen.
                                                    und nein, das ist nicht sache des einzelnen.
                                                    stvo §1 absatz 2:
                                                    "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

                                                    gruss,
                                                    tom


                                                    ich denke mal du hast den Unterschied zwischen Weiterfahrt untersagen und Stilllegen nicht begriffen! in seinem Fall ists keine Gefahrenabwehr die bestand,da das Fahrzeug auf einem Parkplatz sichergestellt bzw. überprüft wurde!

                                                    da hätte eine Untersagung der weiteren Inbetriebnahme und eine Anordnung zur Überprüfung durch einen Sachverständigen gereicht.Punkt!

                                                    Somit auch keine NW33A o.ä nötig !

                                                    aus diesem Grund ists nichtmal im Ermessensbereich sondern WILLKÜR


                                                    hmmmm, gut ... 3cm find ich auch krass ... und wenn was fleigt hat der hinterman das nachsehen, das seh ich noch ein ...

                                                    aber kommen wir nochmals auf die lichtunterkante zurück...

                                                    also zB der Civic hjat sich diese ausnahme der Lichtunterkante gekauft ...

                                                    aber ich hab ein anderes Prob., und zwar ist das dann WENIGER gefährlich weis ein Civic ist, oder wie `?

                                                    Sprich, Honda hat gezahlt, und darf deshalb drunter ... ein schmarn, entweder haben wir gesetzte, oder eben nicht! wo kommen wir denn sonst hin ?

                                                    entweder ALLE 50cm, oder KEINER! das ist meine meinung ... und wenns mir ein prüfer einträgt hat dieser auch die verantwortung dafür zu übernehmen, und nicht ein "leihe" !


                                                    Mfg


                                                    ich lass mich gerne belehren ...
                                                    nur soetwas kann ich halt weniger verstehen ...
                                                    weil in diesem fall die "großen" sich alles erkaufen können ...

                                                    verstehst was ich meine `?

                                                    ist nur weil sich honda die genehmigung gekauft hat weniger gefährlich (in welcher hinsicht auch immer) oder was `? des halb bleibts doch imme rnoch unter 50cm ...
                                                    hin oder her


                                                    Gut...eure Argumente sind einleuchtend, aber nehmen wir mal ein Beispiel....Hmmmm....Lamborghini, Lotus oder Porsche oder wie Sie alle heißen.
                                                    Wie sieht´n das aus, wenn die ihre Scheinwerfer "anheben" müssen, nur weil das Gesezt es verlangt.

                                                    Noch nie was von Ausnahmen gehört?

                                                    LG High


                                                    Ne das ist ne andere Welt,sowas will man nicht Wahr haben,und diese Hersteller haben für die Freigaben auch angeblich mal viel bezahlt !so wurde es zumindest hier schon erwähnt,aber was solls,ändern kann mans eh nicht mehr

                                                    Greetz

                                                    Jens


                                                    Geld Regiert die Welt, so wars schon immer, und wird es immer sein ...

                                                    Gleichberechtigung wird es wohl nie geben ...

                                                    ich will ja nicht das alle Lambos ihre lichtunterkante anheben müssen, sondern ich will nur auf die selbe tiefe DÜRFEN ...


                                                    Whatever ...
                                                    hast recht, ändern kann man eh nichts!


                                                    Klopfer
                                                    • Themenstarter
                                                    Klopfer's Polo 2F

                                                    so ...
                                                    tom keine ahnung ob du einer von den gruen weissen bist..aber ich nehm es mal stark an...
                                                    (nein das war nicht zum diskriminieren das musst ich nur mal loswerden..)

                                                    und deinen spruch: "polizisten sind geschult!" Den kannste auch knicken...vielleicht geschult was nen Reifen und was das dach ist aber auch nicht viel mehr!



                                                    3cm hat der bulle gesagt...DAS GEHT NICHT HALLO?

                                                    schaut mal aufn zollstock...3cm da kann ich nedmal ueber gepflasterte strassen fahren...


                                                    und das mit honda, porsche selbst opel tigra liegt scho gaaanz knapp an der 50er den darfste gar ned tieferlegen...
                                                    die anderen davon sind alle UNTER 50 cm und da in deutschland doch eigentlich GLEICHES RECHT für alle gilt ist es einfach nur SCHWACHSINNIG und wie Jens schon sagte WILLKÜR!

                                                    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

                                                    Ich habe mittlerweile mit einem RWTÜV, anderen Polizisten sowie meinem Anwalt gesprochen...

                                                    soviel dazu.
                                                    Alles weitere wird sich zeigen.


                                                    gelöschtes Mitglied

                                                      50cm finde ich immer wieder Klasse ...

                                                      Wie kriegt man dann bei einem Civic da alle davon sprechen Sportfahrwerke genehmigt ?

                                                      Wie kriegt man dann bei einem 3er Polo ein Sportfahrwerk genehmigt als Verkäufer / Hersteller ?

                                                      Da steht doch drin das und das muss gegeben sein dann kriegt man es eingetragen ...

                                                      Egal wie man es sieht es ist immer ein gewisses Risiko ,
                                                      ich bin zb. mit 3 cm Bodenfreiheit gefahren und es gab nie Probleme mit der Polizei da es noch nicht so aktuell bei der Polizei mit der Scheinwerfer Unterkante .
                                                      Eingetragen war mein Gewindefahrwerk ohne Höhenangabe ,nichts ...

                                                      Auch wurde meine DB Zahl der Auspuffanlage nach dem Tunen neu eingetragen .Standgeräusch 98DB und auch das soll ja nicht erlaubt sein ...

                                                      Egal um was es geht man kriegt immer Probleme mit den Gesetz wenn man sein Auto Aufbaut ...


                                                      Polo anfang2001 2002
                                                      Polo anfang2001 2002

                                                      Nimm Deine Gutachten und Eintaragungen mit zum Anwalt. Wenn alles vorschriftsmässig eingetragen ist, solltest Du keine Probleme bekommen. Und für schlechte Polizisten gibt es die Dienstaufsicht. Die können auch nicht machen was sie wollen.


                                                      Da fällt mir noch ein: Hatte mir gerade den Auspuff abgerissen und der hing nur noch an dem Flexstück, ansonsten hab ich den hinterhergeschluffen. Auf einmal standen die Bullen neben mir und meinten dass mein Auspuff ab sei. Ich hab gesagt dass ich gerade zur Werkstatt fahre (was wirklich stimmte) und sie sind dann einfach weiter gefahren. Ich hab echt damit gerechnet dass sie meine Karre stilllegen. Aber da sind die halt alle anders.


                                                      zitat opel astra 2.2:
                                                      #da hätte eine Untersagung der weiteren Inbetriebnahme und eine Anordnung zur Überprüfung durch einen Sachverständigen gereicht.Punkt!#

                                                      das wurde doch gemacht.
                                                      aber eben auf dem polizei-hof, damit zwischenzeitlich nicht weitergebastelt werden kann. beweissicherung nennt man das glaub ich.

                                                      zitat klopfer:
                                                      #tom keine ahnung ob du einer von den gruen weissen bist..aber ich nehm es mal stark an...#

                                                      ich kann dich beruhigen, eher das gegenteil. auch ich stehe oefters mit den freunden und helfern auf kriegsfuss.
                                                      hab auch schon ne erloschene be kassiert, die man auch anders haette werten koennen.
                                                      ich kenne aber einige polizisten und befasse mich auch sehr gerne mit den grauzonen des legalen tunings.

                                                      aber das mit den 50cm gilt. und das sollte man wissen, wenn man tuning betreibt. es ist auch richtig, dass man autos, die knapp an diese grenze kommen, nimmer stark tieferlegen kann.
                                                      und die ausnahmen gibt es nunmal bauartbedingt. in so einem fall prueft das kba aber ganz genau, was zugelassen wird.

                                                      und das mit dem geschult meine ich wirklich so. mittlerweile gibt es hier in der region (pol.rev. sinsheim) ne eigene "tuning-streife", die koennen dir fast besser sagen, was an dein auto gebaut wurde als du selber.

                                                      nichtsdestotrotz wuensche ich dir viel erfolg im weiteren fortgang, auf dass du da einigermassen gut aus der sache rauskommst.

                                                      gruss,
                                                      tom

                                                      ps: im anhang mal eine liste verschiedener mindesthoehen.
                                                      --> scheinbar klappt das file hier nicht. in einem anderen thread ging es aber. also bitte hier auf seite 3 nachschauen: http://www.polotreff.de/html/forum.../36827.html


                                                      gelöschtes Mitglied

                                                        1. Es gibt nirgendswo ein verbindliches Maß der Bodenfreiheit, kein Gesetz und kein Gerichtsurteil, nur die Richtlinie mit den 110 mm. Wobei aber bereits erläutert wurde, dass eine Richtlinie keine gesetzliche Wirkung hat, somit diese 110 mm besser als Empfehlung bezeichnet werden sollten.

                                                        2. Es gibt ein Haufen anderer Höhenmaße, die eingehalten werden müssen, dass sind zB. beim Fahrscheinwerfer (nicht Zusatzscheinwerfer) 500mm bis Lichtaustrittskante bei Reflektorscheinwerfern oder die Linsenmitte bei Linsensystemen, oder auch 200 mm für das vordere Kennzeichen oder 250mm für sonstige Leuchten (nebels), gemessen bei SERIENBEREIFUNG !

                                                        3. Die Eintragung durch den Sachverständigen:
                                                        Da keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, kann auch der Sachverständige nicht auf einer gesetzlichen Grundlage eintragen, sondern ausschließlich aufgrund seines Sachverstandes.
                                                        Wer kennt den Satz: "2 Sachverständige sind 3 Meinungen" ? Ziemlich alle.
                                                        Somit hat jeder einen etwas anderen Sachverstand und hält Dinge für gut, den ein anderer Sachverständiger nicht mehr für gut hält und beide haben logische und nachvollziehbare Argumente. Im Endeffekt: ohne gesetzliche Grundlage oder bindendes Gerichtsurteil (OLG oder höher) nicht allzu viel Wert.

                                                        4. Nun wird man mit 70mm Bodenfreiheit auf "freier Strecke", also ebener Straße angetroffen, Fahrwerk und begrenzende Teile (Spoiler) sind eingetragen.
                                                        Da dürfte nach meiner Einschätzung nicht viel passieren, denn die Teile sind eingetragen und ein Aufsetzen kann nur konstruiert werden (wenn sie da vorn in die Hoppelstraße einbiegen, und was wenn nicht? ).
                                                        In dieser Situation halte ich es für durchaus ungefährlich und mit einem guten Anwalt und einem Sachverständigen, der sich mit dieser Problematik auskennt, wird man vor Gericht auch rauskommen müssen.

                                                        5. Nun wird man beim Langsamfahren auf einer Holperstrecke angetroffen, hier sieht das völlig anders aus. Es wird sehr langsam gefahren, weil der Wagen aufsetzen könnte und damit klappt die Falle zu:
                                                        Aufsetzten bedeutet Gefahr und bei Gefahr in Verzug hat man auch eine Gefährdung.
                                                        Würde man den Straßenverhältnissen angemessen fahren (nicht Fahrzeugverhältnissen, also mit einem Serienfahrzeug), dann würde man sehr wahrscheinlich aufsetzen, somit besteht eine konkrete Gefährdungssituation.
                                                        Und wenn man nun in die StVZO §19.2 (2) reinschaut, dann erlischt die BE des Fahrzeugs, wenn eine konkretet Gefährdung vorhanden ist.
                                                        Auch wenn dieses Fahrwerk und Spoiler eingetragen sind, oder besser: gerade, weil diese Teile vorhanden sind.

                                                        Es kommt immer auf die aktuelle Situation an, wird wegen Tieferlegung langsam gefahren, langsamer als ohne Tieferlegung, also man mit einem Serienfahrwerk fahren könnte, dann ist das eindeutig ein Erlöschen der BE, auch ohne dass das Fahrzeug illegale Teile angebaut hat.

                                                        Es hat nichts damit zu tun, dass man irgend jemand behindert (das kommt noch hinzu), es geht um das Erlöschen das BE.

                                                        Soviel zum Thema tieferlegung.

                                                        Nun noch was aus eigener Erfahrung:
                                                        Ich wurde damals mit meinem alten Polo auch angehalten. Fazit: zu tief und eine stilllegung erfolgte (fahrzeug war 2 wochen vorher beim TÜV).
                                                        Ich bin dagegen angegangen, mit Erfolg. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, die sich zu meinen Gunsten entschied (dauerte übrigens nur 10minuten)
                                                        Ich kam mit der begründung, das es in Deutschland kein Gesetz gibt, was eine Mindestbodenfreiheit vorschreibt (abgesehen bei Geländewagen, die müssen 21cm min. haben).
                                                        Desweiteren habe ich begründet, das Porsche, etc. von Werk aus eine Lichtaustrittskante unter 50cm haben und so ausgeliefert wurden.
                                                        darauf bekam ich als Antwort, das diese Firmen eine Sondergenehmigung haben.
                                                        Aber da wir in Deutschland leben, und egal, ob kleiner Bürger, Firma oder ein Hersteller, es gilt hier : gleiches Recht für alle !
                                                        Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erste (der die Genehmigung bekommen hat) viel Geld dafür gezahlt hat oder nicht. Fakt ist, der Erste hat sie bekommen und somit steht sie jedem zu.

                                                        (Neues Beispiel für gleiches Recht für alle:
                                                        Dieter Bohlen darf per Gerichts-Urteil jetzt jeden Polizisten DU-zen. somit darf es jeder, weil jetzt jedes Gericht so entscheiden muss. Den im Grundgesetz steht : Gleiches Recht für alle ! Und wenn einer das Recht bekommen hat, steht es jedem zu.)

                                                        Was diese schönen Gutachten angeht für Fahrwerke, find ich sowiso lustig.
                                                        Beispiel mein Fahrwerk :
                                                        Es ist ein 85/70, was DIREKT nach dem Einbau eine Lichtaustrittskante von 47cm (mit Serienbereifung) ergab. Das muss also auch beim erstellen des Gutachtens aufgefallen sein. Trotzdem steht in dem Gutachten für diese Fahrwerk, das auf 50cm Lichtaustrittskante zu achten sei.
                                                        Wie bitte schön kann man denn ein solches Gutachten erstellen, solch einen Satz reinschreiben, obwohl das Maß bereits ( 3 CM ! ) drunter lag ?


                                                        Klopfer
                                                        • Themenstarter
                                                        Klopfer's Polo 2F

                                                        Danke für den Text dom!


                                                        Ich hab "es" wieder

                                                        171,49Euro genau.

                                                        Nun erwecke ich das "Monster" wieder zum leben!


                                                        IMAG0011.JPG
                                                        IMAG0011.JPG

                                                        GENAU DAS WOLLEN WIR HÖREN

                                                        hoffe das das alles für dich gut ausgeht...

                                                        und die netten Herren die dafür verantwortlich sind einen drüber bekommen...

                                                        mfg markus


                                                        gelöschtes Mitglied

                                                          ja komisch... so tief kann er ja nicht sein wenn er doch auf nen hänger drauf kommt


                                                          Klopfer
                                                          • Themenstarter
                                                          Klopfer's Polo 2F

                                                          ja ich hab auch die winterpellen draufgezogen
                                                          und trotzdem hat er ordentlich uebern haenger geschliffen

                                                          auf jeden! Die Konis liegen schon inner Garage


                                                          gelöschtes Mitglied

                                                            naja von mir hast du vollstes mitleid ich habe die scheisse alles im letzten jahr durchgemacht!stillgelegt wegn zu tief dann felgen schauten zu weit raus böser blick und blablabla was die bullen halt so bemängeln! okay ich hatte das pech ich wurde von den osnabrücker bullen gefickt und die die sind echt absolut scharf auf getunte autos!

                                                            also ich kann dir sagen der spass wird nicht billig ich habe alleine nur für sachverständiger und starfe fast 500 hingelegt!

                                                            dann kommt noch das wenn du zum anwalt gehst das du den selber latzen darfst weil deine versicherung die kosten nicht übernehmen wird weil du fahrlässig gehandelt hast!denen interessiert es nicht ob du alles eingetragen hast oder nicht!ich hatte auch alles lückenlos getüvt und was war?musste selber blechen! wenn dus nicht glaubst ich habe noch das schreiben von der versicherung könnte ich bei interesse mal uploaden!


                                                            naja und das kostet auch noch mal locker 500 euronen

                                                            also mich hat der scheiss über 1000 euros gekostet!

                                                            vielleicht hast du ja nen spitzen anwalt der dich da raus holt aber ich hatte auch nen echt guten anwalt aber ehrlich gesagt habe ich unnütz geld ausgegeben!


                                                            gelöschtes Mitglied

                                                              @ polo3ftuner

                                                              er hat seinen polo wieder! lies mal ne seite vorher das steht es und auch was er bezahlt hat


                                                              @ klopfer herzlichen glückwunsch. was hast du denn f+ür reifen auf dem auto ? 155/50 auf 13"? wenn ja dann is der ja tiefer wie meiner und ich hab 80/60


                                                              Also irgendwie ist es wenn man mal alles realistisch anschaut so das du praktisch wegen diesen 50cm lichkante gar kein fahrwerk einbauen dürftest beim polo!
                                                              Mein polo wurde zb mit 48cm noch beim tüv abgenommen! und mitlerweile hat sich das fahrwerk auf ca 46cm abgesenkt! Der Prüfer hat mir gesagt: Wie tief ein auto sein darf bei der abnahme liegt immernoch in seinem ermessen! dh du kannst sogar eine scheinwerferkante von -50 haben wenn der tüv es für strassentauglich in der stvo verantwortwen kann dann passt alles!


                                                              Klopfer
                                                              • Themenstarter
                                                              Klopfer's Polo 2F

                                                              die 171 waren nur für den abschlepper :( der rest kommt noch!


                                                              angehalten sichergestellt und so haben die mich mit meinen 175/50r13!


                                                              Auf dem pic hab ich die serien draufgezogen sonst wär ich ned aufn trailer gekommen


                                                              Schön ist aber schonmal zu hören, dass der kleine wieder bei seinem Papa is Gut jetzt kommt bestimmt noch was zu den 171€ aber halt die Ohren steif. Mal ehrlich ich fand den in Soest aber garnich SOOO tief. Da hat doch immernoch die McLite vom Herren in Grün druntergepasst oder nich?! Aber ich denke wenn du hilfe brauchst hat sich ja bewiesen, dass echt viele hinter dir stehen! In dem Sinne grüße vom Gnom


                                                              Vielleicht wäre eine Finanzielle Unterstützung jetzt garnicht mal soo fehl am Platze,wäre denn jemand bereit sich da zu beteiligen?

                                                              bitte Mail an mich


                                                              schön das du deinen bock wieder hast


                                                              § 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

                                                              (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

                                                              (2) 1Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. 2An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1.000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. 3Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. 4Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. 5Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. 6Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1.000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. 7Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

                                                              (3) 1Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. 2Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. 3Satz 2 gilt nicht für

                                                              1.
                                                              Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
                                                              2.
                                                              selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. 2Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

                                                              (4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

                                                              (5) 1Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt

                                                              1.
                                                              0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 ccm,
                                                              2.
                                                              0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 ccm,
                                                              3.
                                                              1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.

                                                              2Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. 3Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.

                                                              (6) 1Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, daß sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. 2Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. 3Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1.000 mm 1 lx nicht übersteigen. 4Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1.400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. 5Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. 6Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.

                                                              (6a) 1Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. 2Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. 3Der Scheinwerfer muß am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. 4Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muß 15 W betragen. 5Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.

                                                              (7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen.

                                                              (8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

                                                              (9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.

                                                              (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

                                                              1.
                                                              einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
                                                              2.
                                                              einer Scheinwerferreinigungsanlage und
                                                              3.
                                                              einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

                                                              ausgerüstet sein.


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