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Ausstiegs Beleuchtung

MorpheusDaDon
  • Themenstarter

Moin

Habe da mal die frage ob jemand von euch weiss was der tüv oder die polente davon hält wenn man an seinen tür kontackt balue (unterboden beleuchtung anschliesst) die natürlich nur an ist wenn die tür auf ist...
oder ob das vielleicht einer von euch hat der mir da weiter helfen kann?

MFG



gelöschtes Mitglied

    also die würde dann ja nur anspringen wenn du die tür aufmachst, oder....
    wenn,dann würde die polizei nicht ssagen...denn solange du mit deinem wagen stehst- musste dann wohl,weil du ja nicht mit offener tür fährst- darf dein wagen wie ein weihnachtsbaum leuchten...soweit ich weiß.


    kommt auf die beleuchtung drauf an, wenn da steht "innerhalb der STVZO nicht zugelassen" dann wird es schwierig, aber es gibt auch welche die als einstiegsbeleuchtung über den tür kontakt zugelassen sind soweit ich weiß...

    @ floro

    das mit dem weihnachtsbaum ist nicht ganz richtig, da kannste evtl auch probleme mitbekommen, solange du auf öffentlichen Verkehrsraum stehst. Auf privat gelände ist denen das wurscht, solange es keine außenwirkung hat...

    hab da so meine quelle



    MorpheusDaDon
    • Themenstarter

    hmm aber die geschichte mit der StVo, ist ja so das du bei allen neon röhren die du fürs auto kaufen kannst, das drauf steht, aber bei welchen im innenraum es so ist das sie nur während der fahrt aus sein müssen,

    und woher weiss ich das meine unterbodenbeleuchtung vielleicht erlaubt sein könnte?

    MFG


    gelöschtes Mitglied

      genauso meinet ich das auch.... wenn währen dder fahrt alles aus ist, ist das ok...


      Also bei meinem Tüvi der eigentlich für Tuning sehr offen ist , der meinte nur das problem ist halt man darf es eigenlich gar net machen egal ob mit Türkontakt oder net. Den rein in der Theorie könnte man einen Schalter dazwischen machen, ihr wisst was ich meine . Und weil auf allen Unterbodenkits steht Nicht im STVO zugelassen!


      gelöschtes Mitglied

        Hi

        wollte in meinen polo 6n Fußraumbeleuchtung (Kaltlicht Kathoden) einbauen . Doch wie ihr vielleicht wisst ist ja keine Fußraumbeleuchtung vorhanden und ich wollt das logischerweise über den Türkontaktschalter schalten. Könnt ihr mir vielleicht sagen wie ich den Türkontaktschalter freilege (Verkleidungen entfernen)?

        schonmal dank im voraus


        MorpheusDaDon
        • Themenstarter

        hmm weiss ned genau, würde mir soweit die arbeit aber garnciht machen , würde irgend einkabel anzwacken was nach vornbe zum sicherunskasten geht, wenn ich mich nicht irre kannst du das durchmessen und da 9ist eines bei..
        wenn due es gefunden hast kannst da ran ohne was auseinander zu bauen, bin mir aber ned sicher

        MFG


        Zitat:

        In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

        Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
        die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
        die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
        bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
        das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

        Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

        Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

        Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn. es nicht zu stark nach aussen strahlt.

        Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.



        gelöschtes Mitglied

          also darf ich mir unter die tür also an den ablagetaschen von der Tür mir SMD Led´s anbringen die über die Türkontakte bei geöffneter tür mir den weg aus dem auto leuchten ? sprich direkt auf den Boden der Straße ?
          Weilk wenn die tür zu ist wären die Leds wieder im innenraum !


          gelöschtes Mitglied

            Rein Theoretisch darfst du das.

            Diese Art Beleuchtung darf aber ebenfalls nur Weiß sein und die Leuchte die Du verbaust muss auch ein E Prüfzeichen haben.

            Aussage von TÜV, Dekra und Polizei.


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