hallo leute hab mal ne frage
hab schon die suche benutzt aber net so wirklisch was gefunden
ich hab mir ne led fussraumbeleuchtung geholt und verbaut hab die kabel an den zigarettenanzünder gebaut und den schalter in die mittelkonsole eingebaut da wo mein schalter für das sonnendach ist
meine frage darf ich die dinger drinn haben und was ist wen ich angehalten werde und die dinger sind nicht an können die was sagen wenn ich die anmachen kann ?
und nochwas ich kann die leds auch während der fahrt anmachen kann mir der trachtenverein da eins reindrücken ?
bedanke mich schonmal im voraus für eure hilfe
mfg marcel
Hallo ,
meines wissens nach und auch in mehreren Foren gelesen darf man die Beleuchtung haben ...
Aber : Die einen sagen die dürfen nur als Ausstiegsbeleuchtung genutzt werden und andere widerum sagen man darf die beim fahren auch an haben wenn die nicht aus den Innenraum blenden ...
Also würde ich erstmal warten was die anderen hier sagen evt. haben die auch schon erfahrung damit gemacht haben ,um aber sicher zu gehen fahre einfach mal zum Tüv vorbei und erkundige dich wegen der Rechtlichen Gesetzgebung ...
somit wärst Du auf der sicheren Seite ...
grüsse
im prinzip werden alle möglichen meinungen vertreten - von total verboten bis zu egal.
das, was man am meisten hört ist jedoch, dass man die dinger zwar drin haben darf, aber nur angeschaltet, wenn die türen öffnen, sprich das auto steht, und andere autofahrer nicht irritiert werden könnten.
fazit: so lange es keine unterbodenbeleuchtung ist, wird es wohl größtenteils auf den jeweiligen polizisten ankommen.
also, drin haben darfst du sie, ABER sie dürfen nur funktionieren, wenn die tür auf ist, als einstiegsbeleuchtung halt, d.h. kein schalter usw .... aber wer weis schon was für schalter du hast, un ausprobieren dürfen die noch net ....
joa ich hab derzeit nur 1 schalter hab mir aber überlegt noch nen versteckten zu machen mit dme ich alles ausschalten kann
Es ist wie Grave gesagt hat, du musst sie an den türkontakt anschließen dann sind sie erlaubt.
mfg
da fällt mir was ein... die fahrschulwagen haben doch eine fussraum beleuchtung damit der fahrschullehrer sieht wo man mit seinen füßen draufttritt... ich denke nicht das die ne sondergenehmigung haben....
es ist so : alles was die innenraumbeleuchtung angeht gibt es keine StVZO regelung...nur das der Fahrer in keinster weise gebledet oder abgelenkt werden darf !
UND die Beleuchtung darf auf keinen fall nach aussen hin scheinen/sichtbar sein weil sie sonst zu einer Beleuchtungstechnischen Einrichtung wird und eine Zulassung braucht.
Im einzelfall muss das dann wohl der Polizist oder Richter klären....is halt doch ne ziemlich subjektive angelegenheit
also bei mir ist es so das die sitze indirekt angeleuchtet werden gilt das dann als sichtbar oder wie?
des is alles bissle komisch halt
also ich hab das auch drinne.....
wenn mans unten anbringt können die garnix machen, da kommt fast nix nach oben, da ich aber das pioneer deh 7700 mp hab und da nen bildschirmschoner drauf hab das er dieser die anderen blenden könnte....