Hy Leute, sagt mal, kann mir jemand meine Frage beantworten ob es gestattet ist die Standlichter in die Frontblinker zu setzen? Ich hab es jedenfalls gemacht, und es ist auch noch die selbe Blinkqualität gegeben.
Zus.: Hab noch ne Clean Closed Front für 80€ abzugeben (3 mon. gefahren)
warum soll das verboten sein?
soweit ich weiss sind bis zu 6 standlichtbirnen erlaubt...
MfG Markus
Nicht wirklich erlaubt, weil eine Leuchte entsprechend ihrer Verwendung geprüft und genormt ist! Und der Blinker beim Polo, zumindest der originale, ist nur ein Blinkerund das ist anhand der E-Nummer zu erkennen! Ob jetzt jemand ( Polizei) was agt ist erstmal zweitens aber legal ist es nicht!
Ich würde jetzt sagen das es nicht gestattet ist da Du ein Originalteil Baulich verändert hast .
Würde sagen das Du damit zum Tüv musst um die eintragen zu lassen ,
auch bleibt die Frage ob der Hersteler eine freigabe dafür erteilt da man die ja selbstständig verändert hat .
Ist genau so komisch wie die Xenon zum Nachrüsten die man eintragen lassen muss ...
Sage erstmal pauschal das Du das nicht darfst...
Aber es gibt wiederum Blinker mit stadlichter von Hersteller als Originalteil .
Also ist es jetzt eine gesetzesfrage und damit würde ich lieber zum Prüfer fahren und mich erkundigen ...
Ich bin kein mister 100% aber wie die gesetzesauflage aussieht kann ich Dir so nicht sagen ,weiß auf jedenfall das man so etwas nicht ohne weiteres umbauen darf...
Wäre wie die Lasierten Rückleuchten ...
mfg Stephan
hi, hab bei mir auch standlicht in den blinker über 2 faser birnen, bis jetzt hat noch nie einer was gesagt.
man darf bis zu 6 standlichter an der front haben, wobei nur die in den hauptscheinwerfer weiss leuchten müssen.
JEDES Licht was nach vorn strahlt muss WEISS sein! Alles andere ist verboten, auch das Standlicht in Blinkern!