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Fussraum Neons erlaubt?

Marcel
  • Themenstarter
Marcel's Polo 2F

Moin wollt ma fragen ob Neons im Fussraum erlaubt sind? Einige Kollegen meinen Ja die andern wiederum sagen Nein! Was stimmt denn nu?

Danke!
Mfg Marcel



gelöschtes Mitglied

    Wenn du sie an den türkontakt anschließt und das licht nicht stark von ausen sichtbar ist sind sie erlaubt.


    Marcel
    • Themenstarter
    Marcel's Polo 2F

    Hmm... ich hab dafür in der mittelkonsole nen schalter! Naja ma schaun bis jetzt hat noch keiner wat gesagt.



    man bekommt auf unterbodenbeleuchtung eingetragen ... als ausstiegs beleuchtung danach schalter zwischen und gut...wird mit deiner innenraumbel... wohl das selbe sein ....


    Gruß Timo


    gelöschtes Mitglied

      nein mann wenn du einen extra schalter hast und sie merken es bist du am arsch

      mfg


      Wenn du die Tür offen stehn hast dürfen sie nicht direkt rausleuchten.Hast du sie unten im Fußraum,so sin sie nicht direkt sichtbar un somit erlaubt.Gruß Mathias.


      da hab ich dann auch gleich nochmal ne frage - ich darf denn echt ne unterbodenbeleuchtung als ausstiegshilfe nehmen wenn ich sie an die türkontakte anschliesse?


      als wir auf dem treffen waren in wiesbaden war der tüv auch da. ich kam mit der selben frage und er sagte wörtlich:

      Solange man sie von aussen net sieht und sie net besonders satark über die türpappen hinaus leuchten ist es okay. ich hab dann meine beleuchtung angemacht und die polizei hat da auch nix zu gesagt.


      also meiner meinung bekommst du nur unterbodenlicht eingetragen wenn es special verkabelt is..das heisst am klickschlater der tür nich direkt an der auto batterie und wenn der motor läuft darf es nich mehr angehen auch nich beim öffnen der türen...

      dann bekommst du es eingetragen..so laut tüv ..



      ich habe auch einen extra schalter im amaturenbrett und mich haben die Grün-Weißen angehalten haben aber auch nix zur innenraum beleuchtung gesagt haben nur nach einer unterbodenbeleuchtung gesucht


      Also, es ist so (wie auch schon vorher beschrieben):

      UBB ist nur als Ein- und Ausstiegshilfe erlaubt. Dazu muss diese in Verbindung mit dem Türkontakt ein- und ausgeschaltet werden. Zusätzliche Schalter sind nicht gestattet, machen aber trotzdem etliche. Man muss sich halt nur net erwischen lassen. Hatte mal welche im Fussraum, sind sauhell (30cm Neon). Das leuchtet stark bis in den hinteren Bereich. Fällt beim Fahren schon extrem auf, von daher hab ichs auch wieder raus gemacht, bevor die Grünen mir noch die ABE entziehen.

      Fazit ist also: Lieber keine Fussraumbeleuchtung, da 1.) in Stvzo nicht zulässig und 2.) es nur eine Frage der Zeit ist, bis sie einen erwischen.


      hmmm ich hab in der mitte nen Schalter und nen kollege von mir ist Polizist und den hab ich gefragt und der meinte das sie erlaubt sind


      fasch, UBB ist nicht erlaubt, egal wie sie geschaltet ist, sie ist verboten, auch wenn se übern türkontakt ist!

      es giebt genaue richtlieneien was auserhalb des KFZs leucheten darf, einstiegsbel. ist nur erlaubt in weiß, und auch nur an der seite, sobald sie farbig ist und vorne und hinten ists verboten!

      hab schon alle gefragt die ich gesehen hab, also tüf und bullen, ist verboten!


      polotreff.de
      #14 - 30.12.2007fußraumneons erlaubt
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