Guten Tag,
Ich suche aktuell Gelbe Nebelscheinwerfer, die gab es für den 6N2 glaube ich aber nie!
Habe dann überlegt evtl. eine Folie drauf zu machen wobei ich da ja dann keine "E-Nummer" mehr habe oder es eben nicht legal ist.
Meine Frage.
Kann ich den Gelbe Nebelscheinwerfer vom Passat B5 nehmen? diese sehen zumindest optisch recht gleich aus, ich weiß das dass auch nicht all zu legal ist jedoch habe ich dann eine "E-Nummer" und keine Folie sondern gelbes Glas/Plastik.
Halterung und Kabel sind kein Problem nur ob diese vom Durchmesser passen und von der Schräge, würde mich interessieren
Bild der gelben Passat NSW schicke ich hier in den Beitrag mit.
MFG Tobi
Einfach gelbe Birnen rein?
(Is dann sogar legal - muss lt. StVO nur "gelb oder weiß" leuchten)
Zitat:
Einfach gelbe Birnen rein?
Die vom Passat passen mit Sicherheit nicht, die haben "schräge" Gläser, also viel mehr als beim Polo
Zitat:
Die vom Passat passen mit Sicherheit nicht, die haben "schräge" Gläser, also viel mehr als beim Polo
Selbst wenn die Birnen ein E Prüfzeichen besitzen, heißt das noch lange nicht, dass du sie auch in Deutschland verwenden darfst.
Schraubergruß
Zitat:
Selbst wenn die Birnen ein E Prüfzeichen besitzen, heißt das noch lange nicht, dass du sie auch in Deutschland verwenden darfst.
Zitat:
Aber so richtig gelb wie bei den Rally Scheinwerfern oder in der Niederlande/Frankreich sind auch erlaubt?
Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein
Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.