Guten Abend zusammen,
ich war grade mit meinem Polo 86C G40 Baujahr 92 beim Tüv. Durch die 30 Jahre, die der kleine jetzt schon geschafft hat, wollte ich ganz gerne eine H-Zulassung haben.
Verbaut sind die BBS RA375 vom Golf GTI.
Die Felgen sind auch eingetragen - leider ohne Datum.
Der gute Herr möchte jetzt für die H-Zulassung einen Nachweis Bzw. Ein Gutachten/Eintragung von den Felgen von vor 2002.
das Gutachten, was ich habe, ist leider nur für den Golf 2. das reicht ihm nicht. Ein Vergleichgutachten wäre für ihn in Ordnung.
Fährt eventuell jemand von euch die BBS RA375 15 Zoll auf seinem G40 und hat eine Eintragung von vor 2002 und würde mir die zukommen lassen?
Felgen wurden mühevoll aufgearbeitet, haben neue Reifen usw., wäre echt zu schade diese jetzt wieder runter zu schrauben…
Ihr seid meine letzte Hoffnung.
Vielen Dank schon mal!
Lieben Gruß
Cedric
Moin,
wie alt sind die Felgen denn?
Wenn sie über 20Jahre sind, solltest du den Prüfer doch auch anhand Der Stempelung im Guss überzeugen können.
Normalerweise solltest du den Stempel irgendwo in der Felge finden. Da steht zumindest die Jahreszahl drin, wann die Felge gefertigt wurde.
Alternativ könntest du bei VW anfragen, wann die Felgen ins Programm aufgenommen wurden. Die haben doch eine VW-Teilenummer oder?
Gruß,
Sebastian
Moin Sebastian,
die Felgen sind schon deutlich älter als 20 Jahre, nur reicht dem Prüfer das nicht. Das originale Gutachten von 1988 habe ich vorgelegt - nur ist da drin natürlich der Polo nicht gelistet.
Nur Golf, Jetta usw.
Die Felgen sind irgendwann mal per Einzelabnahme eingetragen worden.
Der Prüfer hätte halt am liebsten die originale Einzelabnahme von vor 2002 oder aber eine Abnahme eines anderen G40 vor 2002, sonst wird das mit der H-Zulassung nichts…
Ich würd's bei nem anderen Prüfer machen lassen. Du hast durch das Gutachten, dass die Felgen alt genug sind und durch die eigene Eintragung den Nachweis, dass die Felgen auf nem 86c Eintragungsfähig sind. Eigentlich sollte es keine Probleme geben.
Gruß Stefan
Ich war auch der Meinung, dass das reicht. Die Vorschriften für das H werden nur immer schärfer.
Hier mal ein Auszug aus einem Beitrag der Autobild:
Zitat:
Von "zeitgenössisch im Sinne des H-Kennzeichens" spricht man, wenn die Änderungen in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung nicht nur möglich gewesen wären, sondern auch mehrfach durchgeführt wurden. Dann dürfen solche Modifikationen auch nachträglich durchgeführt werden.
So ein Quatsch die bbs ra gab's 1990 und noch vorher der TÜV Heini hat keine Ahnung
Mfg
Ja das ist richtig, wie gesagt, ein Dokument mit Datum von 1988 über die Felgen habe ich ja.
Nur reicht ihm das nicht.
Mir sind die Hände gebunden…
Anbei mal ein Bild von dem Wagen.
Geh zu einem anderen Prüfer.
Meines Erachtens nach ist das Ermessensspielraum.
Selbst wenn in dem Gutachten kein 86C aufgelistet ist, wäre das doch eine normale §21.
Sich heute nachweisen zu lassen, was schon zu Hauf auf der Strasse fährt ist Haarspalterei...oder Unwissenheit. Die Felgen sind doch ganz typisch für die späten 80er....
Ich habe auch noch einen Satz ATS classic, die auf meinen 86C sollen.
Was Alter & den zeitgenössischen zustand angeht, sehe ich da gar keine Probleme.
Die Regeln werden zwar immer strenger, aber am ende geht noch fast genauso viel wie früher. Die Sache muss nur Hand und fuß haben & man braucht nur einen Prüfer, der sich auskennt.
Gruß,
Sebastian
Zitat:
man braucht nur einen Prüfer, der sich auskennt.
Was hast du denn für eine Reifen grösse drauf wenn vom Golf 2 ,die Bereifung sieht mir sehr nach 195 50 15 aus ,das geht glaube ich nicht ,nur 195 45 15
Mfg
Es sind 195 45 15 Reifen verbaut.
Danke für die vielen Tips. Ich war heute bei einem anderen Prüfer und siehe da - sofort mängelfrei TÜV mit H-Gutachten bestanden.
Vielen vielen Dank an alle!