vw teilemarkt

Arbeitsscheinwerfer/PV-Modul auf den Dachträgern

leonalucard1
  • Themenstarter
leonalucard1's

Ich habe mich ne Weile was dieses Thema betrifft erkundigt und kam noch zu keiner genauen Antwort.


Also ich möchte gerne Arbeitsscheinwerfer vorne an die Dachträger montieren, das sie nicht während der Fahrt betrieben werden dürfen und eine seperaten Schaltung benötigen weiß ich auch.

Nun ist die Frage, wenn ich diese fest verbaue auf die Dachträger, müssen diese eine ABE oder eine E-Nummer oder Eintragung haben?

Die andere Frage wäre zu dem Photovoltaik Modul.
Ich würde diese auch auf den Dachträgern fest Montieren, um damit die Zweitbatterie in meinem Kofferraum laden zu können.
Kann ich das bedenkenlos anständig montieren oder bekomme ich da vllt Probleme?






Ne PV Anlage auf dem Polo? Willst du in dem Wohnen?

Bau doch einfach herkömmliche Dachgepäckträger drauf und gut is. Das zählt doch dann als Ladung.

Oder lese dich mal im Wohnwagen/Wohnmobil Bereich schlau, da hat das jeder 5. drauf.


Die Lichtmaschine müsste ausreichen um die Batterie im Kofferraum auch noch zu laden, wenn nicht mach ne größere Lichtmaschine rein. Wäre für mich die optisch und technisch bessere Lösung...



leonalucard1
  • Themenstarter
leonalucard1's

Dachträger habe ich bereits dran, das ich es als Ladung auch drauf montieren darf oder kann weiß ich.
Es geht mir hauptsächlich um diese Arbeitsscheinwerfer.
Wenn ich diese festverschraube auf die Dachträger, müssen diese Arbeitsscheinwerfer auch eine E-Prüfnummer haben oder nicht?

Zu der Zweitbatterie:

Die Lima packt es diese zu laden, ich habe mir auch oft selbst Starthilfe geben können durch die zweitbbatterie.

Für mich hat das ganze eine Menge Vorteile.
Wird oder geht in die Richtung vllt eines Microcampers (auch wenn jetzt einige den Kopf schütteln)


Nein die brauchen keine E-nummer, da sie sowieso nicht im Straßenverkehr eingeschaltet werden dürfen, dranbauen darfst du die, anschalten halt nur wenn du nicht im Straßenverkehr bist...


Zitat:

Nein die brauchen keine E-nummer, da sie sowieso nicht im Straßenverkehr eingeschaltet werden dürfen

Grauzone. Abnehmen lassen is nur für "fest verbaut" fällig (und dann ggf. auch mit Klimbim wie Splittergutachten etc.).
Wenn es jetzt aber nur "lose" drangeschraubt ist (und auch danach ausschaut) dann wäre es eher eine sehr gut gesicherte Ladung = keine Abnahme fällig (da ja nur temporär).

Die Idee mit der PV find ich generell gut, aber dein Projekt klingt nach "Windlast des Todes"


Alles was sich ohne Werkzeug lösen lässt gilt als ladung!

Lampen ohne prufnummer gibt's kaum.
Und würde zusehen das eine e Nummer drauf ist,
Isz besser als wenn doch einer meckert.

Eine normale Batterie solltest dir aber nicht in den Kofferraum stellen, wegen der Säure, Ausgasen beim Laden oder bei einem Unfall etc.

Dann lieber Eine gescheite Batterie vorne, für mikrocamper brauchst ja warscheinlich eh nur eine LED Lampe....


Zitat:

Alles was sich ohne Werkzeug lösen lässt gilt als ladung!

Habe das auch so in Erinnerung, aber wie schaut das mit Dachboxen aus?
Ich hab welche mit Schlüssel/Schloß und Inbusschrauben in Erinnerung ... ist also immer noch eine Grauzone.

Zitat:
Und würde zusehen das eine e Nummer drauf ist,

Dito - spart sicher manchen Ärger und Diskussion, da man ja dann besten Willen und Gewissen beweist (und keine "böse Tunerabsicht")

Zitat:
Säure, Ausgasen beim Laden oder bei einem Unfall etc

Gut mitgedacht. Ich hab eine LED-Lenser "Stirnbirn" mit 3W LED, die Leuchtet dir alles mögliche aus und hält allein mit 3*AA Batterien viele Stunden lang ... stell dir die mal mit einem auslaufsicheren 5-10Ah 12V USV Akku vor. Der dürfte Wochenlang halten bei "Normalgebrauch" der 3w (sind ja ca. 60-120 Wh drin)

10W und 20W "LEDs" (Arrays) aus den Discounter-Baustrahlern finde ich z.B. schon viel zu hell zum "orientieren" - wer da rein blickt sieht erstmal nur "das Licht am Ende des Tunnels"

Generell sind "Camping und LED" eine tief verbundene Liebe


leonalucard1
  • Themenstarter
leonalucard1's

Meine Zweitbatterie sind Lithium Ionen, also sowieso Auslauf sicher.

Ich habe mittlerweile die "Arbeitsscheinwerfer" montiert und auch so in Betrieb.

Zitat StVZO:

$52

(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.



Heißt: ich kann mir soviel draufballern wie ich will, nur darf ich sie nicht einschalten im Straßenverkwhr
Seperate Schaltung unabhängig von den anderen Beleuchtung muss es sein.

Ich habs so gelöst das der Schalter in meinem Kofferraum ist, und so es unmöglich ist während der Fahrt sie einzuschalten.

Es bedarf auch keiner E- Prufnummer.



Screenshot_20211205_
Screenshot_20211205_

@msrsjoey

Dachboxen haben ein Schriftstück EG Zettel in der die Montage hinterlegt ist.
Sprich abe


Antworten erstellen

Ähnliche Themen