https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/neu-nos-original-blinker-rot-golf-1-cabrio-polo-86c-golf-2-g60/1830665446-223-7842 (*)
War es tatsächlich möglich rote Blinker für den Polo in Straßenzulassung zu bekommen?
Dann noch mit E-prüfzeichen und in DDR Produktion?
Ich bin jetzt ein wenig irritiert...
Glaub nicht das das erlaubt ist für vorn, les mal Bußgeldkatalog
Mfg
sehe ich auch so, daher bin ich irritiert...
Aber das Angebot ist schon professionell gestaltet.
Ich würde eher vermuten das das Rückleuchten für irgendwelche Anhänger oder sowas sind und die eher zufällig in die Stoßstange passen.
Rote Blinker vorne gabs nirgends, nichtmal in den USA.
Es gab mal farbige Blinkergläser, für die Blinker vom Golf/Polo, Fifft und MHW müsste ndas gewesen sein, damals so Ende 90er Anfang 2000er.
Da waren ganz sicher blau und grün dabei.
Meine mich zu erinnern das es auch rote gab.
Kann also schon sein das es "originale" rote sind.
Ob die damals auch so intensiv rot waren, ist die Frage, die baleun und grünen warne nicht so farbintensiv wie die verlinkten roten.
Die fabrigen bzw. weißen udn schwarzen müssten immer ein orangen Einsatz hinter dem farbigen Glas gehabt haben, damit die dann orange blinken und nicht in grün, blau, rot, weiß oder schwarz.
MfG
MfG
Da die Blinkerfarbe in D ohnehin geregelt ist, sind die Blinker ohnehin uninteressant. Zumal keine E1-Zulassung (Deutschland) sondern eine E15 (DDR) vorhanden ist.
Früher gab es solche Blinker auch mal von Kamei in allen möglichen Farben.
grün, blau weiß und (rauch) schwarz kenne ich auch.
Da ist das Glas leicht vorgefärbt und die Birne orange.
Bei Aktivierung blinkt es orange.
Die sehen aber gänzlich anders aus.
@83kw: der Hinweis mit dem E15 ist nicht schlecht. Müsste aber nicht im Rahmen der "Einheit" auch die E15 einen Normbestandsschutz haben?
Ein Trabi darf ja auch heute noch auf (Gesamt)- Deutschlands Straßen fahren, obwohl er technisch nur wenige Voraussetzungen eines heute und auch damals schon "westdeutschen" Crashtest mit sich brachte.
Die letzte Aussage ist aber eher aus dem Bauch heraus, als fundiert...
Zitat:
Da die Blinkerfarbe in D ohnehin geregelt ist, sind die Blinker ohnehin uninteressant. Zumal keine E1-Zulassung (Deutschland) sondern eine E15 (DDR) vorhanden ist.
Es gab mal farbige Blinkergläser, für die Blinker vom Golf/Polo, Fifft und MHW müsste ndas gewesen sein, damals so Ende 90er Anfang 2000er.
Das sind Rückleuchten für Anhänger, wie schon richtig genannt. Das Prüfzeichen bezieht sich auch nur auf die Verwendung als Rückleuchte.
Die hochgesetzten Bremsleuchten gab es von Kamei auch in dieser Form zum Einbau in den Heckspoiler bei Golf und Polo1. Das Prüfzeichen lässt aber nur die Verwendung als Bremsleuchte zu.
Vordere rosarote Blinker gab es von FIFFT und (bin unsicher) von Hella. Die sind aber wirklich blassrosa, so wie die hinteren Blinker des Audi80 B4 usw.
Ist zwar reizvoll, aber bleibt illegal. Kein Polizist wird sich bei der Kontrolle zu "dunkelgelb" und mündliche Verwarnung überreden lassen.
Die sind vom Wartburg Tourist.
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Die sitzen dort als Abschlusslicht, wenn die Heckklappe offen ist.
Gruß Basti
der entscheidende Hinweis, danke
An sich habt ihr Recht, aber mal Hand aufs Herz:
Welcher Polizist, der heute noch auf der Strasse unterwegs ist kennt sich mit den legalen Ausnahmen für Beleuchtungsanlagen um 1990 aus?
Natürlich wird der die Nase rümpfen. So lange beim Nachprüfen der E-Nummer nicht heraus kommt, dass die 'Blinker' gar keine sind, wird er einen wieder Wilens ziehen lassen.
Das ist genau so wie sich niemand daran stört, dass ich permanent mit Abdeckkappen auf den Neblern herum fahre.
Grüße,
Sebastian
Zitat:
Welcher Polizist, der heute noch auf der Strasse unterwegs ist kennt sich mit den legalen Ausnahmen für Beleuchtungsanlagen um 1990 aus?
Kann er... Je nach dem, wen er da sich gegenüber hat wird er sich das aber nicht zutrauen.
Wenn es am Ende unberechtigt wäre, hat er auch die Konsequenzen zu tragen.
Klar, wenn es offensichtlich nicht i.O. ist... dann würde ich als letztes 'Ass im Ärmel' die nötigen teile in Kofferraum liegen haben die mir eine unbeschwerte Weiterfahrt garantieren.
Und dann läuft deine Sache als Vorsatz.
Zitat:
Und dann läuft deine Sache als Vorsatz.
Zitat:
Welcher Polizist, der heute noch auf der Strasse unterwegs ist kennt sich mit den legalen Ausnahmen für Beleuchtungsanlagen um 1990 aus?
Natürlich wird der die Nase rümpfen. So lange beim Nachprüfen der E-Nummer nicht heraus kommt, dass die 'Blinker' gar keine sind, wird er einen wieder Wilens ziehen lassen.
Das ist genau so wie sich niemand daran stört, dass ich permanent mit Abdeckkappen auf den Neblern herum fahre.
Zitat:
eine Mängelkarte ausstellen oder dir sogar die Karre stillegen
Zitat:
..möglich. Aber so lange man den Mangel vor Ort beseitigt, sieht die Welt auch wieder anders aus.
Das mit dem Verwarngeld ist ja die eine Sache.
Aber wenn ein Unfall passiert im Schlimmsten Fall noch mit Personen Schäden sieht die Sache ja wieder ganz anders aus.
Gutachter stellt fest daß es Rückstrahler sind und der Besitzer darf wegen erloschene Betriebserlaubnis des Fahrzeuges die Schäden und kosten komplett alleine tragen.
Mfg