Servus zusammen,
an meinem 3F-Motor ist ein Fächerkrümmer EVOFÄ P3 montiert.
Nun möchte ich einen NOVUS Mittel- und Endtopf in "Sportausführung montieren!
Die Frage ist, ob ich es vom TÜV zugelassen bekomme?
Der Anbieter von NOVUS meinte, da sei Auslegungssache.
Der Text im Teilegutachten vom Fächerkrümmer ist eher eindeutig.
Was meint Ihr dazu?
Zulassung ja oder nein?
Wie sehen die Alternativen aus?
Zumindest der Endtopf wäre mir wichtig (wegen der Optik vom Endrohr)!
Gruß Ulli
Als Background die Genehmigungen....
Wenn Du ne Aussage haben möchstest, die Bestand hat, musst den Tüv fragen, der das eintragen soll.
Nicht alle Tüv-er entscheiden gleich
im Teilegutachten vom Fächerkrümmer steht geschrieben:
"Die Auspuffkrümmer sind geeignet für Fahrzeuge der genannten Typen, die hinsichtlich
Abgasreinigungsanlage, Motorleistung und Getriebeübersetzungen dem Serienzustand
entsprechen"
Wie genau ist der maximal mögliche Serienzustand vom 3F-Motor?
Bei den verschiedenen Motorisierungen gibt es da doch Unterschiede, oder?
Grüssle
Zitat:
Wie genau ist der maximal mögliche Serienzustand vom 3F-Motor?
...ich war der Meinung es gibt bei den verschiedenen Motoren unterschiedliche Serienzustände?
Die Abgasanlage vom z.B G40 unterscheidet sich doch auch von den kleineren Motoren?
Ebenso müsste doch auch der 3F ein Definiton der Abgasanlage haben und sich somit von den noch kleineren Motoren unterscheiden.
ein 3F mit G40 abgasanlage ist nicht "serienmässig" ist doch nicht soooooooooooo schwer zu verstehen.
Serienmässig = Werkszustand, UNVERÄNDERT
Ich würde auch sagen -> TÜV-Prüfer fragen ob und wie er das einträgt.
Als ich mit meinem jetzigen Polo das erste Mal beim TÜV war, war dort eine Dame mit nem 5er BMW. Sie hatte einen Fächerkrümmer und ne Sportabgasanlage verbaut und das sollte eingetragen werden. Beides vom gleichen Hersteller aber aus den Gutachten ging nicht hervor ob sie in Kombination zugelassen sind. Ich meine beides für sich hatte sogar eine ABE. Es wurde eine Fahrgeräuschmessung gemacht und nach Abzug der Toleranz kam raus dass es zu laut war.
Der BMW war genau so laut wie mein Polo, der leider auch zu laut war.
Eintragung des Fächers nach Gutachten in Kombination mit Serien-AGA: §19.3
Eintragung des Fächers in Kombination mit geänderter AGA: §19.2
Unmöglich ist die Kombinationseintragung nicht, aber aufwendiger (ggf. mit Phonmessung) und teurer - und braucht häufig einen speziell qualifizierten a.a.S.
Da die Novus Teile eine ECE Genehmigung und eine E Nummer haben, sind diese als Serienteile anzusehen.
Deswegen gibt's da auch keinen Verwendungsbereich.
Edit: wenn's montiert dann aber doch zu laut wird (Addition der möglichen Tolleranzen) ist's aber halt zu laut
@Discordia:
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Zitat:
die EG- bzw. ECE-Genehmigung (Europäische Typengenehmigung)
Eine EG- bzw. ECE-Genehmigung ist auf EU-Ebene sowie der Schweiz gültig. Alle EG- bzw. ECE genehmigten Bauteile
gelten als Austausch zu Serie, sind also wie ein Ersatzteil anzusehen und können daher auch mit anderer Tuning-Hardware in Kombination verbaut werden.
Dabei beruhen EG- bzw.- ECE-Genehmigungen auf Vorgaben der EU, welche zwingend eingehalten werden müssen. Somit gibt es auch verschiedene Auflagen für die
verschiedenen Baugruppen und Teile.
Als Beispiel gelten für Abgasanlagen die Richtlinien 70/157 & 540/2014, welche die alten Richtlinien 1999/101/EC und ECE R51:03-1191 ablösen.
Bei Katalysatoren sind es wiederrum die Richtlinien ECE R103, die zum Tragen kommen.
Bei anderen Baugruppen bzw. Teilen wie Scheinwerfern, Elektronik usw. gelten wieder andere Richtlinien.
Zitat:
Muss er aber ja sowieso (19.3)
Zitat:
jeweils eine ABE - müssen aber in Kombination eingetragen werden