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6N2 GTI 15 Zoll mit ABE Eintragen?

Flave
  • Themenstarter
Flave's Polo 6N

Hallo Leute,

ich möchte meinem GTI neue Räder gönnen.

Momentan ist folgendes im Fahrzeugschein eingetragen:
185/55R14 79V

Ich würde gerne 15 Zoll Felgen montieren. Habe welche gefunden mit ABE:
Autec Wizard 6,50 X 15 ET 42.

In der ABE finde ich mein Fahrzeug unter dem Eintrag
VW Polo
6N
e1*98/14*0069
--> Die Nummer klebt so auch bei mir im Motorraum.

Den Ausschnitt aus der ABE findet ihr im Anhang aufm Bild.

Als Reifen wird
195/45R15 mit mehreren Bedingungen genannt. Unter anderem die Bedingung A02 .
A02 wird folgendermaßen in der ABE erläutert:

A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


In meiner Zulassungsbescheinigung I ist nur der 14 Zoll Reifen aufgeführt.
COC-Papier habe ich keins, da keins beim Verkauf dabei war. Somit weiß ich nicht, was da drin steht.

Nun habe ich folgende Fragen:
Wie darf ich diese Felgen-Reifen-Kombi LEGAL fahren?
Muss ich diese Felgen-Reifen-Kombi eintragen lassen?
Kann ich die Reifengröße einfach so in der Zulassungsstelle eintragen lassen?
Was brauche ich dafür, außer der genannten ABE / Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein?
Muss ich zum TÜV?

Sorry, viele Fragen, aber ich brauche die Hilfe. Habe viel gegooglet und nicht so richtig schlau geworden. Ich will LEGAL fahren und habe keine Lust auf erlöschen der Betriebserlaubnis.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!



Bedingungen Gutachte
Bedingungen Gutachte

In den neuen Fahrzeugscheinen steht immer nur eine Reifengröße drin, deshalb hast du bei dir auch nur die 14" im Schein stehen

In den COC Papieren sind alle erlaubten Größen aufgelistet, die Papieren kannst du beim VW Händler beantragen.

Die ABE ist nur gültig wenn dein Fahrzeug ansonsten serienmäßig ist (Lenkrad und Fahrwerk).

Zum eintragen benötigst du neben der ABE noch eine Reifenfreigabe des jeweiligen Reifenherstellers den du fahren möchtest (bekommst du beim Hersteller) und wenn der Prüfer es möchte eine Bescheinigung dass der Reifen auf der Felgenbreite den Impact Test besteht. Auch diese solltest du beim Hersteller bekommen.

Da 195/45 auf 6.5x15 aber der ETRO Norm entspricht könnte man das auch ohne jegliche Freigaben eintragen, gerade weil die Größen auch im Gutachten für einen Polo 6n stehen.

Ich würde mit dem Gutachten zur Prüfstelle deines Vertrauens gehen und fragen welche Unterlagen benötigt werden.

Wenn sich das Fahrzeug im serienmäßigen Zustand befindet kann das jede Prüfstelle, egal ob TÜV DEKRA KÜS GTÜ und was sonst noch alles gibt


Flave
  • Themenstarter
Flave's Polo 6N

Brauche ich die CoC Papiere oder kann ich mir dadurch sogar das eintragen ersparen?
Weil wenn die Reifen Größe in den coc Papieren steht, dann gilt ja eigentlich oben genannte A02 aus der ABE und ich muss nichts eintragen sondern nur die ABE mitführen?
Oder sehe ich das falsch?

Ich schätze mal ein Sport Auspuff hat auf die ABE keine aus Wirkungen ?
Fahrwerk, Lenkung, Bremsen sind Original.

Also muss ich zum eintragen zu einer prüfstelle?
Nicht auf die zulassungsstelle?
Weil in A02 die zulassungsstelle genannt wird



Nein der Auspuff hat keine Auswirkung auf die ABE der Felgen

Genau, wenn die Reifengröße auch in den COC Papieren steht musst du diese in Kombination mit der ABE für die Felgen nicht eintragen lassen. Die COC Papiere kosten aber auch Geld soweit ich weiß.

Du musst, wenn du es eintragen lassen möchtest, zuerst zu einer Prüfstelle und mit den Papieren die du dann bekommst zur Zulassungsstelle und das in deinen Fahrzeugschein eintragen lassen. Zumindest wenn das in den Papieren der Prüfstelle steht, da steht dann etwas wie: die Änderungen sind unverzüglich in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen..oder so ähnlich


Flave
  • Themenstarter
Flave's Polo 6N

Okay verstehe.

Ja die coc gibt es online bei vw zu bestellen für 70€.
Allerdings weiß ich leider nicht ob die bereifung da drin steht ...

Ist die Frage was günstiger und weniger Aufwand ist...
Coc ordern und hoffen dass die Reifen Größe drin steht oder mit der ABE erst zum tüv und danach eintragen lassen.
Hört sich beides nicht optimal an, mal gucken für was ich mich entscheide

Weiß zufällig jemand welche Reifen Größen beim Polo 6n2 gti im coc steht?


6n2 GTI hat Serie 195/45 auf 6x15


Flave
  • Themenstarter
Flave's Polo 6N

Das steht aber leider nicht in meinen Papieren

Trotzdem die Vorgehensweise wie oben beschrieben beachten, ja?

Vermute das die coc Papiere dann die einfachere Variante sind.

Muss ich dann außer coc Papier und felgen ABE noch was mit führen? Irgendwas bezüglich Reifen? Oder kann ich da jeden Reifen mit den genannten Maßen drauf ziehen?


Jeder Reifen in der richtigen Größe ist dann zugelassen, eine Hersteller Bindung gibt es nicht mehr.

Ich würde vorher mal zur Prüfstelle fahren und nachfragen, das kostet erstmal nichts im Gegensatz zu den 70€ für COC Papiere


Flave
  • Themenstarter
Flave's Polo 6N

Danke dir static.low, Du bist mir eine große Hilfe



Gibt´s vom VW-Händler vor Ort keine Reifenfreigabeliste mehr für dein Auto? Früher hat der den Wisch einfach kopiert und dir mitgegeben...?


Flave
  • Themenstarter
Flave's Polo 6N

Auch ein guter Tipp, wusste nicht das es sowas gibt.

Mich stört dann aber noch etwas dieser Satz in der ABE der felgen

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen


--> reicht so eine Freigabe liste auch aus, ohne dass ich was eintrAgen muss?


Eine Liste, wo alle von VW (serienmässig) zugelassenen Reifen / Felgengrößen aufgelistet sind, da sind die Reifen und Felgendaten drauf.
Wenn was nicht serienmässig im "Brief" drin stand "müsste" das korrigiert werden; denn manche Freigaben erfolgten erst später als die Briefe / Scheine ausgestellt wurden. D.h. was bei späteren Bj Serie war, muss nicht zwangsläufig auch bei den ersten drin stehen, obwohl es seitens VW erlaubt wäre.

Ich hab ne Kopie der Freigabe im Handschuhfach, weil meine 175/60/13 auch nicht Serie auf meinem Polo waren, sondern nur G40; da der G40 aber die gleiche Karosse wie alle Coupés haben...

Auf der sicheren Seite bist, wenn die gerade gefahrenen Räder auch in den Fahrzeugpapieren drin stehen. Aber dann stehen in den neuen Papieren wieder eben nur diese einen dauf und nix von der z.B. "Wintergröße"; die neuen Papiere sind zum


Zitat:

Mich stört dann ABE noch etwas dieser Satz in der ABE der felgen Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen


Weil in der aber alle polo 6n/6n2 aufgefürht sind .

Denn nicht auf 6n1 / 6n2 dürfen alle Größen fahren .

Bei GTI sind Werkseitig 6x14 mit 185/55 und 6x15 mit 195/45.

Somit keine Kein Probleme und die ABE hat Gültigkeit ,auser bei Lenkrad und Fahrwerks Änderungen.


Flave
  • Themenstarter
Flave's Polo 6N

Augen auf beim Felgen Kauf

Habe noch mal bisschen recherchiert und herausgefunden, dass ich mir nur das Gutachten zur ABE angeguckt hatte.

Man sollte sich aber ABE vom KBA zum sonderrad mit Gutachten vom Hersteller in Kombination angucken.

In der ABE vom KBA steht folgendes:
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich


Somit muss ich definitiv nicht eintragen lassen

Jedoch immer ABE und Gutachten mit führen!


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