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Kotflügelverbreiterung Over Fenders

Das Problem ist,
ich will diese Felgen jetzt erst eintragen lassen. Sie stehen also nicht im Schein. Das Auto wurde in den letzten zwei Jahren komplett umgebaut.

Bekomme ich die denn jetzt noch eingetragen?



gelöschtes Mitglied

    kommt auf die et und reifen an.


    Okay, du weißt aber wahrscheinlich nicht zufällig auf welche Kriterien genau, oder?



    gelöschtes Mitglied

      reifenfreigängikeit, reifen müssen freigaben haben für die felgen, vorne also 195, hinten musst du kucken obs noch 195er mit 8er freigabe gibt. tachoangleichung brauchste bei den 14er nicht, gehe mal von 195/45R14 aus. schleifen darf nichts egal wie verschrenkt und beladen wird. so ausreden, ja das ist nur noch ein 2 sitzer und der wird nicht beladen zählen nicht. bei mir fuhr er mit seinem kuli durch den radkasten(denke nicht offizielle prüfmethode ) vollbeladen und gut war. ich musste halt die angleichung des tachos nachweißen, da 13er.

      aber wie immer. erfahrungen die ich gemacht habe, sachen die mir die guten und die schlechten prüfer gesagt haben, ich trage keine felgen ein, dass kann nur dein prüfer. klär das mit ihm. wenn er aber mit ewg oder ece euro kacke anfängt, sag ihm er soll mal nach den alten regelungen schauen. du machst bei einem euro 1 auto auch keine AU auf euro 6 norm nur weils aktuell ist.


      Alles klar, also ich denke Reifen und freigängigkeit sollte kein Problem sein. Das einzige wo ich mir sorgen mache, ist die Abdeckung. Wenn es nur die Lauffläche sein soll, sehe ich kein Problem. Wenn die Flanken auch abgedeckt sein sollen, hab ich ein Problem


      gelöschtes Mitglied

        wenns beim ersten prüfer nicht klappt, nicht gleich die ohren hängen lassen. gibt leider zu viele schwarze schafe, womit bald aber auch schluss ist. mittlerweile wurde das monopol aufgehoben. zum geld sparen erst fragen dann machen. hilft oft weiter.


        Ja hab davon gehört, dass DEKRA und Co jetzt auch alle Eintragungen machen dürfen.


        Toyo Proxxes sind bis 8 oder sogar 8,5 Zolle Felgen freigegeben. Also die 195/45R14. Fahre die vorne auf einer 8er Felge.

        Die Sache mit dem Radlauf bzw. was verdeckt sein muss kannst du nach EU-Recht machen. Dann muss aber auch Flanke und Felge abgedeckt sein, den Winkel weiß ich grad nicht.
        Oder nach deutschem Recht, da unsere Polos noch keine EU-Zulassung hatten damals (oder wie das hieß, dann muss nur die Lauffläche abgedeckt sein. Die Winkel sind aber jeweils anders.

        Naja wenn man den auf Zwei-Sitzer umträgt, spart man sich das beladen evtl. aber das müsste man den Prüfer fragen.


        gelöschtes Mitglied

          dürfen ja, die müssen für einzelabnahmen aber auch einen amtlich anerkannten sachverständigen mit einem ingenieur haben. wenn die prüfstelle diesen nicht hat, darf sie auch keine abnahmen nach §21 machen. das darf auch nicht jeder tüver.



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