Oberhalb der waagerechten Linie muss das Profil abgedeckt sein. Reifenflanke und Felge dürfen überstehen. Das sollte auch die Regelung in den 80er und 90ern gewesen sein. Aber da war man da vlt. nicht so genau wie heute.
Das ganze gilt aber nur für Fahrzeuge die noch keine EU-Zulassung hatten. Oder wie das auch immer genau heißt.
In der Schweiz muss das Profil wie folgt bedeckt sein: