Hallo!
Mein TÜV-Prüfer hat momentan wohl seeehr viel zu tun, jedenfalls warte ich schon lange auf seinen Rückruf. Daher wollte ich hier mal fragen
Weiß jemand wie die Abdeckung des Reifens nach nationalem Recht sein muss?
Ich weiß dass nur die Lauffläche abgedeckt sein muss und ich meine ein anderer Prüfer sagte mir mal dass von oben gesehen, über dar Radmitte 25cm des Profils abgedeckt sein muss. Da bin ich mir nur halt nicht mehr sicher.
Nach EU-Recht muss ja die Komplette Felge abgedeckt sein. 30° nach vorne und 60° nach hinten.
Für unsere alten böcke nicht eu fahrzeuge gilt laut meinem tüver lauffläche.
Gruss
Ja bzw. kann man es sich da aussuchen nach welchem Recht man das eingetragen haben möchte. Nur weiß ich halt nicht genau wie viel der Lauffläche abgedeckt sein soll. Google hilft da auch nicht wirklich.
Zitat:
über dar Radmitte 25cm des Profils abgedeckt sein muss
Ja ok, das ist plausibel.
Ich habe mir eben mal einen 30° Winkel aus Pappe gebaut und den auf die Radmitte "gestellt". Demnach bräuchten nur etwa 14cm der Lauffläche abgedeckt sein!?
Also das würde das Ganze ja extrem erleichtern aber ist das wirklich nur so wenig?
Habe eben nochmals etwas gegoogelt. Das einzige was man einheitlich zu lesen bekommt betriefft die EU- Regelung.
Zur nationalen Regelung gibt's da wieder verschiedenste Aussaugen. Mal muss die Lauffläche auf der kompletten oberen Hälfte abgedeckt sein. Dann die Lauffläche 15cm über der Radmitte und dann nicht mal das ganze Profil sondern nur das Hauptprofil. usw..
Wenn ich mir dann aber Fotos von 86Cs im Netz anschaue dann trifft davon auch wieder nichts zu.
Zitat:
Ich habe mir eben mal einen 30° Winkel aus Pappe gebaut und den auf die Radmitte "gestellt". Demnach bräuchten nur etwa 14cm der Lauffläche abgedeckt sein!?
Also ich hatte schon mal mit ihm gesprochen als ich wissen wollte wie er die Freigängigkeit überprüft. Da hatte er gesagt dass man das entweder nach dem Einen oder dem Anderen Eintragen kann.
Aktuell habe ich eine mehr als Ausreichende Abdeckung der Räder aber es schleift halt und daher müssen neue Kotflügel her.
Ich glaube bis ich da am Polo Hand anlegen kann muss ich auf seinen Rückruf warten.
Ich habe heute mit dem Prüfer telefoniert.
Nach nationalem Recht wird 150mm über der Radmitte eine waagerechte Linie gezogen und darüber muss die Lauffläche abgedeckt sein.
Das, so sagte man mir, geht nicht mehr
Ja, weil das Profil nicht abgedeckt ist. Aber das sollte rein theoretisch auch schon früher so gewesen sein. Ist ja nicht neu das Gesetz.
Das ging eigentlich noch nie
Damals musste das profil oben am höchstennpunkt , unterm breitesten punkt des kotflügels bzw radlauf unterstehen,
Das auf dem bild ist wie die anderen sagten nicht erlaubt
Oberhalb der waagerechten Linie muss das Profil abgedeckt sein. Reifenflanke und Felge dürfen überstehen. Das sollte auch die Regelung in den 80er und 90ern gewesen sein. Aber da war man da vlt. nicht so genau wie heute.
Das ganze gilt aber nur für Fahrzeuge die noch keine EU-Zulassung hatten. Oder wie das auch immer genau heißt.
In der Schweiz muss das Profil wie folgt bedeckt sein: