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Nebelscheinwerfer zu tief

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo,
hab heut festgestellt das meine Nebelscheinwerfer zu tief sind.
unterkante hab ich 180mm . sollte ja eigentlich bin 250mm sein.

Polo wieder hoch, kommt nicht in frage.
hab ich noch ne andere möglichkeit?

Der tüv hat zwar nichts gesagt, aber man weis ja nie von wem man angehalten wird



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

hat jemand Ahnung ?


Wenn die Lichtaustrittskante deiner Hauptscheinwerfer passt, is doch Ok.
Nebler kann man im Notfall stilllegen - Stecker ab und schwarze Folie drüber wenn es mal eng wird.

Solang man nicht die größte Kirmesbude fährt und sich sonst vernünftig bewegt, ist das nicht gerade offensichtlich.

Guter Gedanke, aber so paranoid sollte man nicht werden



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

War ja nur ein Gedanke.
Die Hautptscheinwerfer sind bei genau 500mm


Wennst unter die schraube ne unterlegscheibe legst?


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Das ich schräg komm? Ich denk nicht das ich damit 7cm hoch komm
Übrigens sind die nsw mit original fw genau 25 cm vom boden, also ist man sobal man tieferlegt sowieso drunter.
Mich hätt halt interessiert ob jemand deswegen schon probleme bekommen hat.


Zitat:

Stecker ab und schwarze Folie drüber wenn es mal eng wird.


Das wird nichts: Sobald Nebler verbaut sind, müssen sie auch funktionieren.

"legale" optionen wären da nur Nebler höher setzen oder komplett ausbauen. Sind es denn 180mm zur Unterkante des Gehäuses oder des Reflektors?


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

180 sind unterkante nsw
250 hätt ich in der mitte des glases


§50Abs.3 STVZO: Zitat:

Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.


§52 Abs.1 STVZO: Zitat:
Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.


die Mindesthöhe betrifft nur Fern- und Abblendlicht. Die Nebelscheinwerfer können als sogenannte "Beistrahler" problemlos tiefer liegen, nur nicht höher als die Hauptscheinwerfer.

Probleme bei der Rennleitung wirst du nur kriegen wenn du bei Sonnenschein mit eingeschaltenen Nebelscheinwerfern rum fährst.



Zitat:

§52 Abs.1 STVZO: Zitat:
Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.


Der Paragraph fiel mir eben auch noch ein, dürfte also wirklich kein Problem werden


Zitat:

Zitat: Stecker ab und schwarze Folie drüber wenn es mal eng wird.Das wird nichts: Sobald Nebler verbaut sind, müssen sie auch funktionieren.


Auch nicht richtig.

Schrauberkollege hat original beim BMW E30 die Nebelscheinwerfer ähnlich denen vom Polo - hat sich aber 4x Hella 2000 inkl. Lampenbügel angebaut und auch TÜV-Eingetragen (Fahrzeuglängenänderung etc.)
Sieht schon geil aus.
2x als Aufblendlicht
2x als tiefergesetzte Nebelscheinwerfer

Die original NSW hat er abgeklemmt, Birne raus und mich undurchlässiger schwarzer Folie überklebt, da 4x NSW nicht erlaubt sind. Selbst stillgelegt könnten sie immer noch reflektieren, daher die schwarze Folie. Dann gab es auch die Zulassung.

grüße


Das Problem hatte ich auch mit meinem ex 6N gehabt, war auch zu tief und Prüfer hats bemängelt, aber angepasst oder ausgebaut habe ich nie gemacht und Rennleitung hats nicht interessiert.


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