Hallo,
an meinem Auto ist der TÜV schon ne ganze weile abgelaufen (ich glaube an die 4 Jahre).
Wenn ich das Auto wieder anmelden möchte, was kommt da TÜVmäßig auf mich zu?
Irgendwas, auf das die nach so einer Zeit ganz besonders achten, höhere Kosten,...?
Oder wird dort ein ganz normales gutachten erstellt?
Nur die ganz Normale Hauptuntersuchuchung.
Das ist guut zu wissen, Danke
Ist das nicht mehr so, das ein Vollabnahme notwendig ist? Die kostete bei mir seinerzeit knapp 2oo Euro... Aber es ändert sich ja auch öfter was...
Soetwas hatte ich auch im Kopf, jedoch nie selbst erlebt, darum meine Frage.
Moin,
nein, das würde abgeschafft. Mal etwas der wenigen Dinge, zugunsten des Kunden.
Das ist eine richtige geile Sache - Supergeil
Meines Wissens wurde die nicht abgeschafft, sondern nach 7 Jahren außer Betrieb fällig
Zitat:
Meines Wissens wurde die nicht abgeschafft, sondern nach 7 Jahren außer Betrieb fällig
So, hier mal der aktuelle Stand:
Bei einer Überziehung von mehr als 2 Monaten führt der TÜV Ergänzungsuntersuchungen durch, welche den Preis um 20% nach oben setzt.
Dekra ist mir noch unbekannt.
aha, ich bin immer bei GTÜ, da kost das nichts extra, zumindest bei meinem Prüfer.
Muss ich schauen, was es hier noch gibt aber meines Wissens nach nur noch die Dekra und die erreiche ich erst wieder am Dienstag.
Ich hab mal meinen Ford 2-3 Jahre eingemottet,und dann wieder Tüv fertig gemacht.Und der Meinte zu Lange und gab nur 1 Jahr Tüv ,aber er gab mir den hin weiß man muß nicht Warten bis das Jahr Rum ist.Halbes Jahr danach hin zu gleichen da hat er es wieder auf 2 Jahre gemacht.
ok, das ist auch was.
Ist ja meines wissens nach alles OK, bis auf die Bremsen vorne und die mach ich ja die Tage.
Da ist das mit dem einem Jahr HU kein Ding...
Der Wagen wird doch sicher abgemeldet sein?!
Das der TÜV da nen Aufschlag nimmt dürfte nicht sein.. ich kenne das nur das der TÜV nen Aufschlag nimmt wenn man mit seinem angemeldeten Fahrzeug einige Monate zu spät antanzt...
Kleiner Tipp noch für den TE, falls du mit dem Gedanken spielst dir nen Kurzzeitkennzeichen oder so zu holen um damit zum TÜV zu fahren, kannst du dir sparen.
Schau mal, ich glaube in §10(4) FEV, der besagt dass man Fahrten im Rahmen des Zulassungsverfahrens auch mit einem nicht angemeldeten Fhz durchführen darf. Voraussetzung Versicherungsschutz besteht. Darfst damit also zum TÜV fahren und anschließen auch noch zur Zulassungsstelle
Ich wusste nicht, dass das gleich mit drin ist, werde da aber auch nochmals nachfragen.
Abgemeldet ist das Auto.
Das ist aber nur so wenn das Auto zugelassen ist.
Ich war mit nem alten Traktor beim TÜV, war seit 1978 abgemeldet und seitdem auch ohne TÜV.
Bekam ne ganz normale Abnahme ohne Aufpreis oder §21 und schon hatte ich TÜV.
Die fahrt zum Tüv ohne Anmeldung nur mit eVB (Doppelkarte) UND TERMINNACHWEIS!... Sonst ist das eine Fahrt auf der Rasierklinge...
Zitat:
Die fahrt zum Tüv ohne Anmeldung nur mit eVB (Doppelkarte) UND TERMINNACHWEIS!... Sonst ist das eine Fahrt auf der Rasierklinge...
Natürlich nur mit Kennzeichen. Danke für die Ergänzung... Genau richtig...
Danke für die vielen Tipps und Hinweise
Das letzte Kennzeichen, dass an diesem Auto war, ist ein Kurzzeitkennzeichen von 2010 (wohl vom Vorbesitzer), ich hätte noch eines von mir mit nem anderem Landkreis; dann wohl eher eines von meinen oder?
Zitat:
dann wohl eher eines von meinen oder