Hallo, unzwar hab ich mir gestern ein Auto gekauft Polo die verkäuferinn hat das auto angemeldet übergeben mit kennzeichen, ich hab bei der kfz zulassung am donnerstag ein Termin... Jetzt die frage kann ich das auto fahren, wenn ja welche vorrausetzung und wie lange ich bitte um hilfe danke..
Wie hebt ihr dass denn geregelt mit Abmelden usw?
wenn es jetzt noch angemeldet ist und du den brief hast (den brauchst du zum An/Abmelden) und nu nen unfall baust zahlt evtl die versicherung nicht da du als fahrer nicht eingetragen bist
Das mit dem Unfall weiß ich aber darf ich den fahren? , falls die polizei mich anhält kann ich dann sagen hab am donnerstag den termin für die ummeldung ?!
Lass Dir keinen Quatsch erzählen. Du darfst fahren. Da das Auto angemeldet ist,ist es auch Haftpflichtversichert. Da du auch den Fahrzeugschein hast, diesen ganz normal mitführen. Hol Dir bei Deiner Versicherung eine eVB zum Anmelden, auf der sofortige, vorläufige Deckung bestätigt wird. Dann würde ein möglicher Unfall über Deine Versicherung abgewickelt. Sonst könnte es sein, das Dich der Verkäufer im Schadenfall auf Schadenersatz (nur die Kosten der Rückstufung !) verklagt...
Okey alles klar also muss ich jetzt los zur versicherung und mir so eine Evb nummer holen dann kann ich ganz normal bis zur Ummeldung fahren hab ich alles richtig verstanden bin nicht ganz erfahren deswegen frag ich lieber 2 mal anstatt irgendwie 200-300 euro strafe zu kriegen :/
danke ^!
Jou frag mal ne versicherung ob dass so hinhaut
Ja mit evb ist was anderes da isses ne versicherung für DICH
Ich meinte ja auch wenn du auf IHRE versicherung fährst könnt es ärger geben
er fährt gerade auf ihrer Versicherung von daher würde ich lieber mal die Verkäuferin kontaktieren,ob die damit einverstanden ist,weil die das bis Donnerstag dann bezahlen muss.
bzw sie bekommt weniger Geld zurück von dem bereits bezahlten beitrag weil du damit 4 tage länger gefahren bist ...
Ist im Kaufvertrag vermerkt, dass das auto angemeldet übergeben wurde? Wenn der termin schon beim kauf feststand, den gleich mit eintragen. Dann bist du auf der sicheren seite
@ 86c-gt: Ich bin von einer Versicherung... und wegen 2 oder 3 Tagen wegen einer möglichen verspäteten Abmeldung macht keiner ein Faß auf... Normale Kaufverträge und Kaufvertragsmuster vom Verbraucherschutz gewähren einem eine Frist von 3 - 5 Tagen. Das ist Vertragsrecht...
Hat aber nichts mit dem Versicherungs-Schutz zu tun. Das ist Versicherungsrecht. Danach hattest Du ja gefragt...
Gruß
Michael
Es gibt ein Gerichtsurteil: Sogar bei einer Probefahrt mit einem fremden Fahrzeug haftet der "Interessent", wenn er Schäden verursacht. (bei Privatkauf)
Also sofort Deckungskarte bzw. EVB-Nummer mit Datum des Kaufes anfordern; sonst kann man im Fall eines Schaden alles aus eigener Tasche zahlen.
... wenn das Auto nicht versichert ist ...
Ja aber es geht ja nicht um abmeldung oder so sondern um nen Unfall.. zahlt deine versicherung denn wenn einer nen unfall baut der garnix mit dem vertrag zu tun hat? soweit ich weiß muss ja immer angegeben werden wer dass auto fährt... und da steht der TE mit sicherheit nich drinne.
ich denke mal nicht dass ne versicherung dass dann übernimmt oder?
Klär mich mal auf
An den TE: Um ganz sicher zu sein frag die vorbesitzerin mal bei welcher versicherung der läuft und frag da mal nach wie dass bei nem unfall läuft
erst dann bist du GANZ SICHER.
is ja nicht jede versicherung gleich
Nochmal: Auch der Fahrerkreis hat nichts mit Versicherungsschutz zu tun... Das ist Vertragsrecht... und das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei Mißachtung gibt es eine Vertragsstrafe. Ausgenommen von dieser Strafe sind fast immer Probe-, Überführungs- und Werkstattfarten sowie Notfahrten, wenn es um Menchenleben geht...
Ist der Wagen also angemeldet und die Versicherung bezahlt, besteht Versicherungsschutz. Falls man das nicht gewährleisten kann (und wer weiß, ob die Versicherung vom Altbesitzer auch bezahlt worden ist) der nimmt sich, und das ist eine absolute Empfehlung und da gebe ich meinem Vorposter 100% Recht, eine eVB mit, auf der der vorläufige Versicherungsschutz gewährleistet wird...