Hi,
brauche mal die Hilfe der Experten hier für meinen Golf.
Ich war am Freitag beim Tüv um Gewindefahrwerk, Felgen und Spurplatten eintragen zu lassen.
Es gab nichts zu bemängeln. Nun hab ich ein Gutachten nach §19.2 erhalten um eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen. Soweit alles klar allerdings ist mir im Gutachten ein Punkt aufgefallen der mir nicht ganz einleuchtet.
"VA 210-240mm / HA 25-40mm"
Das sind die Werte, die auch im Teilegutachten vom Gewinde stehen. Müssten da nicht die tatsächlich eingestellten Werte stehen?
Das sind von,bis angaben zur Tieferlegung, somit kannst du dein FW Hoch bzw. Runterschrauben soviel und oft du willst.
Zitat:
Das sind die Werte, die auch im Teilegutachten vom Gewinde stehen. Müssten da nicht die tatsächlich eingestellten Werte stehen?
^^Danke, so hab ich das auch verstanden.
Ich konnte mir aber nicht vorstellen das nachdem so ein Tamtam gemacht wird und alles mögliche ausgemessen und notiert wird dann zum Schluss doch so "lasch" eingetragen wird.
Das macht nicht jede Prüfstelle so.
Sei froh!
Könnte die Rennleitung es nicht trotzdem anzweifeln wenn die sagen der ist viel zu tief? Also vorausgesetzt er ist tief.
Das ist die andere seite, das könnte durchaus passieren! der Tüv-Prüfer hat bestimmt nicht von ganz oben bis komplett runter die Räder auf Freigänginkeit geprüft
War bei meinem letzten Golf auch so. Schon ne feine Sache. Aber dann gibt es ja diese Mindesthöhen bei festen und beweglichen Teilen. Da könnten die Cops dann meckern.
Zitat:
der Tüv-Prüfer hat bestimmt nicht von ganz oben bis komplett runter die Räder auf Freigänginkeit geprüft
Aber dann gibt es ja diese Mindesthöhen bei festen und beweglichen Teilen. Da könnten die Cops dann meckern.