vw teilemarkt

Arbeitslicht eintagungsfrei?

Nuka Cola
  • Themenstarter

Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitslicht am Fahrzeug.
Und zwar Folgendes:
Ich habe 2 Gelbe Scheinwerfer (Mit E-15 Nummer) die ich gerne auf das Dach meiner Karre Bauen will
Da es sich um Arbeitslicht handelt:

Gemäß § 52(7) Straßenverkehrszulassungsordnung Satz 1 dürfen mehrspurige Fahrzeuge mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen ausgerüstet sein:


„Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.“


brauch ich diese also nicht Eintragen lassen und kann sie einfach drauf bauen und drauf los fahren?


mfg nuka cola



Die sind meines Wissens eintragungsfrei. Du musst aber halt die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Wenn sie Leuchten können sollen, dann mit nem Relais so verschalten, dass Sie sich nur bei Zündung aus einschalten lassen. Wenn sie nicht Leuchten sollen ist es eh wurst...


Nuka Cola
  • Themenstarter

Zitat:

Wenn sie nicht Leuchten sollen ist es eh wurst...




Leuchtmittel die am Fahrzeug angebracht sind müssen aber Funktionieren...
Also wenn mich die Rennleitung fickt und alles vorschriftsmäßig erfüllt ist...gibt's keine drauf?

habe bisher wenig Infos über arbeitslicht bekommen:
1. ich weiß weder ob gelbe zugelassen sind
2. ob welche mit oder ohne E zeichen zugelassen sind



mit e.....

gelbe haben ganz oft die rattenfahrer... kenne hier keine der bis dato ärger hat. da sie eh nur mit zündung ausfunktionieren ist die farbe eigentlich hupe


Es gibt für arbeitsscheinwerfer weder farb noch anbauvorschriften. Sie müssen auch kein e Zeichen haben. Darf halt nur nicht blenden. Theoretisch könntest du dir auch deine Nebelscheinwerfer gelb folieren, anders verschalten und als arbeitsscheinwerfer durchgehen lassen.


Zitat:

15. Suchscheinwerfer
Zulässig ohne Genehmigungszeichen
Anzahl: einer
Breite: keine besondere Vorschrift
Höhe: keine besondere Vorschrift
elektrische Schaltung: nur mit Schlußleuchten und Kennzeichenbeleuchtung
Anmerkung: Leistungsaufnahme max. 35 W


16. Arbeitscheinwerfer
Zulässig ohne Genehmigungszeichen

Anzahl: einer oder mehrere, separat einschaltbar

Anmerkung: Sie dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein.
Erforderlich ist immer ein separater Schalter. Während der Fahrt dürfen sie mit Außnahme der dafür zugelassenen Farzeuge wie z.B. Müllabfuhr nicht eingeschaltet sein.

Anbringung: Keine besondere Vorschrift.


Häufiger habe ich dazu auch shcon gehört, dass der TÜV verlangt, dass diese Scheinwerfer abgedeckt werden müssen wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird.
Jedoch konnte ich dazu noch kein Gesetzt/Vorschrift schwarz auf weiß finden.


Genau:leuchten die am Fahrzeug montiert sind müssen funktionieren. Und Arbeitsscheinwerfer müssen im Straßenverkehr abgedeckt sein. Habe vor kurzem wegen soetwas einen Mängelschein bekommen und wurde da vor Ort aufgeklärt


gelöschtes Mitglied

    Hier ist ein Gesetzes Auszug vom Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Alles was dort zu lesen ist wurde auch schon gesagt...



    gelöschtes Mitglied

      Dann dürfte ja alles für ihn klar sein, wie er nicht mit den Gesetz in Konflikt kommt. Aber okay die Seite ist zwar eine gute Hilfe, aber bei nicht Benutzung schreibt der Gesetzgeber vor das sie Abgedeckt werden Müssen. Einer hatte dies nur erwähnt aber dies Stimmt.


      Ja das hab ich gesagt. In es ist auch so.
      MfG


      gelöschtes Mitglied

        Und wenn er es ausschließlich als Arbeitsgerät ein setzt kann er es auch mit den Grünen Nummernschilder Fahren (Beantragen), das Wird dann auch noch günstiger im unter halt.


        Zitat:

        Und wenn er es ausschließlich als Arbeitsgerät ein setzt kann er es auch mit den Grünen Nummernschilder Fahren (Beantragen), das Wird dann auch noch günstiger im unter halt.


        das wäre wieviel?
        versicherung bleibt gleich und steuern dürfte fast wie beim h kennzeichen sein, kleinster betrag waren 190 euro?!?!?.....
        beim 1,3er benziner denke wird das ne glatte null nummer

        und du darfst das fahrzeug dann auch nur der grünen nummer entsprechend benutzen...


        gelöschtes Mitglied

          Grünes Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge und Anhänger
          Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen (grüne Schrift und grüner Rand auf weißem Grund) führen, sind von der Kfz-Steuer befreit.

          Aber die Weiteren Kosten sind mir nicht bekannt, weil es von Bundesland zu Bundesland andre Kosten gibt.


          grüne kennzeichen dürfen hier nur landwirtschaftliche fahrzeuge oder ähnliches haben.

          zb am 1 mai nen bollerwagen mit nem pferdehänger holen der nen grünes kennzeichen hat ist so teuer , das besser 2 anhänger regulär hättest anmelden können.


          gelöschtes Mitglied

            Es gibt noch die Klausel für Räumfahrzeuge( wo auch Private als Winterdienst ihre Fahrzeuge Nutzen um Steuervorteile zu haben. Und im Sommer wenn er nen Bauer oder so kennt mit ner Zweiten Genehmigung der Landwirtschaftlichen Nutzung. Zur Überbrückung bis die Kalten Tage wieder Kommen.


            Das ist nicht euer Ernst mit dem grünen Kennzeichen auf dem Polo oder

            Selbst bei nem Traktor oder sonstigen ist sowas schwierig.
            Und nur mal so: Man braucht dazu auch eine Mindestfläche an Land die man bewirtschaftet wenn wir jetzt mal von grüner Nummer wegen landwirtschaft ausgehen. Und dann darf man auch nur das machen und nicht einfach mal einkaufen fahren.

            Und wie bitte wollt ihr die Wahl eines Polo begründen?
            Landwirtschaftlicher Nutzen, Transportmittel, Arbeitsmaschine, Schaustellerbetrieb,..... ?
            Und einen Polo als Räumfahrzeug durchgehen lassen zu wollen hat mir dann Endgültig ein Schmunzeln ins Gesicht gezaubert

            Und dann das alles nur wegen einem zusätzlichen Scheinwerfer der angebracht werden soll
            Wobei auch wieder gesagt sein muss, dass die Bestimmungen über Anbringung, Benutzung usw. dieses Scheinwerfers genau gleich sind ob man nun ein grünes Schild oder ein ganz normales Kennzeichen fährt.

            Da bringt es auch nichts sich irgendwelche Paragraphen aus dem Internet zu ziehen ohne wirklich irgendein Hintergrundwissen zu besitzen oder genauere Bedeutungen etc zu kennen, wodurch nicht wirklich brauchbare Informationen und Tipps zu stande kommen.
            (polocoupe13kat)


            Sorry Jungs, aber das ist doch Schwachsinnig


            gelöschtes Mitglied

              Ja das Sind halt nur Ideen, hab nie gesagt das Er das Machen soll. Und was er genau mit Arbeitslicht meint?. Denn es gibt auch die Sogenannten Suchscheinwerfer und meines Wissens sind die Tabu, außer mit Sondergenehmigung.


              Nur mal der Vollständigkeit halber: Auch nichtlandwirtschaftliche Fahrzeuge können eine Steuerbefreiung (grünes Kennzeichen) bekommen. Mein Motorradanhänger ist als Transportanhänger für Sportgeräte eingetragen und somit Steuerfrei...
              Aber an sonsten stimme ich disasterT vollkommen zu. Ein grünes Kennzeichen für einen Polo zu bekommen ist genauso sinnvoll wie einfach. Nämlich so gut wie garnicht. Wobei eine LKW Zulassung noch einiges einfacher machen könnte. Aber dann kommen wieder die einschränkungen in der Benutzung...

              ät polocoupe13kat: Einen Scheinwerfer als Arbeitslicht zu deklarieren ist der einfachste/einzige weg diesen ohne EG-Typengenemigung und Anforderungen an den Einbauort legal zu verbauen. Ich kann mir nicht vorstellen das Nuka Cola damit einmal im Leben auch nur eine Harke beleuchten wird.

              Zu den Suchscheinwerfern. Warum sollten sie Tabu sein? Du hast doch selbst den Gesetzestext gepostet. Steht da was von ner Sondergenemigung? Man muss wieder nur die Vorschriften beachten: max 35W, keine bestimmte Einbauposition, weißes Licht, 1 Scheinwerfer und NUR zur beleuchtung von Strassenschildern o.Ä.


              gelöschtes Mitglied

                Genau das ist ja auch so, aber eben die 35Watt sind nicht mehr als ne Stabtaschenlampe mit 6 R20 Batterien drin. Das sollte ja auch nur ne Anregung sein was man machen könnte, und den Link habe ich gelesen. Da wo ich arbeitet im Sicherheitsdienst haben wir Zwei Autos mit Suchlampi drauf und die Sind Jenseits der 35Watt um die Rollbahnen nach Tieren ab zu Suchen.


                Dann nehmt eine LED gibt es bis 20 Watt und die machen mehr licht als ein normaler 100watt scheinwerfer


                Zitat:

                Genau das ist ja auch so, aber eben die 35Watt sind nicht mehr als ne Stabtaschenlampe mit 6 R20 Batterien drin

                Sicher sind 35W nicht viel. Aber richtig fokusiert reichen die auch aus. Besonders um damit ein Schild auszuleuchten willst, das 10m Seitlich neben dir am Strassenrand steht und nicht im Lichtkegel deiner Scheinwerfer liegt. 35W bin ich auch Jahrelang bei meiner Simson als Hauptscheinwerfer gefahren...

                Zitat:
                um die Rollbahnen nach Tieren ab zu Suchen
                Hört sich stark nach Flughafen an... Da siehts mit dem Einhalten der STVZO wahrscheinlich eh nicht so eng aus, da Privatgelände...

                Zitat:
                Dann nehmt eine LED gibt es bis 20 Watt und die machen mehr licht als ein normaler 100watt scheinwerfer

                Geil! So muss man Gesetzeslücken ausnutzen


                Zitat:

                35W bin ich auch Jahrelang bei meiner Simson als Hauptscheinwerfer gefahren...


                Da hattest aber schon viel.


                Xenon Brenner bringen auch 35W ....


                gelöschtes Mitglied

                  Genau Flugsicherung aber Aussendienst und da haben wir nen 2 Golf, und nen Japaner.Die dinger sind so Stark das Die Eine Zusatz Batterie haben, Watt Zahl ist mir Leider nicht bekannt aber die Machen richtig Dampf.


                  Antworten erstellen