Hallo polotreff,
Hab nen Projekt gestartet eine Polo 86c Steilheck zum Rat-Primer umzubauen.
Habe einen alten Dachträger (mitlerweile echt schwer zu bekommen und abnormale Wucherpreise ) draufgeschraubt.
Jetzt meine Frage: Darf ich 2 Gelbe Zusatzscheinwerfer (werde sie als Hilfsscheinwerfer "zulassen" da sie nur funktionieren wenn das Fahrzeug steht ) auf die Frontreling des Dachträgers montieren so im Offroad/Rally style ?
Weil ich habe gehört das Zusatzlicht Fest am Fahrzeug verschraubt sein muss und ein Dachträger gillt ja als Zubehör/Anbauteil?
Antworten wären hilfreich da in falle einer Polizeikontrolle des Polos nicht alles am rande der Legalität sein soll
mfg Nuka Cola
Ich gehe mal davon aus, dass deine Scheinwerfer ohne jegliche Genehmigung für einen Einsatz sind.
Dann könnte diese der TÜV unter den Begriff "Arbeisscheinwerfer" fassen.
Das wäre die einzige Möglich die ich wüsste wie man Scheinwerfer ohne E-Zeichen ans Auto bekommt.
Klar müssen auch diese fest verschraubt sein, jedoch nicht zwingen an der Karosse.
wenn ich aber kenntlich mache das sie nicht einsatzfähig/nicht angeschlossen sind (weil ichs ja nur wegs da optik haben will ) muss ich se dann eintagen?
Alle Beleuchtungseinrichtungen, welche am Fahrzeug vorhanden sind müssen funktionieren bzw. vorschriftgemäß sein.
Sprech doch einfach mal mit dem TÜVer deines Vertrauens darüber
Jeder Scheinwerfer mit E Zeichen drin hat auch eine bestimmt Nummer mit drauf. Diese Nummer gibt an als was der Scheinwerfer mal geprüft und zugelassen wurde. Wenn du jetzt welche nimmst die eigentlich als Hilfs- oder Arbeitsscheinwerfer gedacht sind müssen diese im öffentlichen Straßenverkehr so und so komplett abgedeckt sein. Nimmst du welche die als Nebelscheinwerfer ausgezeichnet sind, sind sie dort oben auch nicht legal da es bestimmte Maße gibt wie hoch Nebelscheinwerfer maximal sein dürfen. Und das überschreitest du auf dem Dach auf jeden fall. Die einzige Möglichkeit die du hast sind richtige Fernscheinwerfer, diese wird es aber höchst wahrscheinlich nicht in gelb geben denke ich mal. Und ob diese überhaupt am Dachgepäckträger zulässig sind weiß ich nicht. Kann auch sein das du einen eigenen Lampenbügel wie aus dem Offroad bereich brauchst. Hab vor kurzem selbst wegen meinen Gelben Scheinwerfer ein Mängelschein bekommen, und da wurde ich so von den Mann in Grün so aufgeklärt. Ich hoffe ich könnte etwas helfen.
Und wie schon gesagt müssen Lampen die montiert sind auch alle funktionieren. Und scheinwerfer ohne ein E Zeichen gehen so und so nicht.
Zitat:
Jeder Scheinwerfer mit E Zeichen drin hat auch eine bestimmt Nummer mit drauf. Diese Nummer gibt an als was der Scheinwerfer mal geprüft und zugelassen wurde.
Wenn du jetzt welche nimmst die eigentlich als Hilfs- oder Arbeitsscheinwerfer gedacht sind müssen diese im öffentlichen Straßenverkehr so und so komplett abgedeckt sein.
Sie dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein.
Erforderlich ist immer ein separater Schalter. Während der Fahrt dürfen sie mit Außnahme der dafür zugelassenen Farzeuge wie z.B. Müllabfuhr nicht eingeschaltet sein.
Zitat:
Hast da dazu die Vorschrift bzw. Paragraphen?
Konnte noch nirgendwo herauslesen, dass ein Arbeitsscheinwerfer abgedekct sein muss.
Außerdem brauchen solche als Arbeitsscheinwerfer betitelten Leuchten keine Zulassung, also kein E-Zeichen oder sonstiges.
Auch für die Anbringung gibt es keine besondere Verschrift.
Sollte dies jemand wiederlegen können, bitte den offiziellen Text dazu nennen.
Ich habe keine handfesten Beweise dafür, habe nur das widergegeben was mir erst von der Rennleitung gesagt wurde, und dann auch zu 99 Prozent deckungsgleich von einem DEKRA Mann den ich hinterher gefragt habe. Mit der Begründung das die Scheinwerfer deswegen abgedeckt sein müssen, und 100 prozentig zu gewährleisten das diese nicht im öffentlichen Verkehr leuchten können. Das mit den unabhängigen Schalter, wurde mir nicht erzählt.
Wie gesagt das alles wurde mir so erklärt!
Zitat:
wie mach ich des den Cops klar?
Zitat:
Zum TÜV fahren und eintragen lassen
die einzigsten scheinwerfer die am fzg gelb sein dürfen sind nebelscheinwerfer und die müssen als diese zugelasse sein und orginal gehalten also nicht getönt oder so gibt auch maße wo die sein dürfen wie weit auseinander etc
fakt ist es müssen 2 sein und sie dürfen nicht höher als das abblendlicht sitzen
Und nur für die Vollständigkeit, eine Eintragung ist auch keine 100 prozentige Versicherung gegen Ärger mit den grünen. Aber auf jedenfall etwas was gern bei Kontrollen gesehen ist und etwas auf das man sich berufen kann.
Zitat:
die einzigsten scheinwerfer die am fzg gelb sein dürfen sind nebelscheinwerfer und die müssen als diese zugelasse sein
na gut das mag sein aber der muss ja abgedeckt sein somit fällt er raus
Andere Möglichkeit wäre irdendeinen Scheinwerfer zu nehmen und den mit so einem Karo-Überzieher zu versehen.
Das würde doch auch ganz gut ins "Konzept" passen.
würde 2 billig ebay nebler kaufen und sie unten in die stoßi einlassen oder davorschrauben leider geht zwischen den scheinwerfern glaub ich nicht wegen dem abstand zueinander
Ich wollte mein einzelnen gelben Scheinwerfer nach dem Mängelschein auch nicht abbauen. Deswegen hab ich das mit so einen Überzieher gemacht und passt immer noch gut zum Ratten/Retro/Oldschool Thema finde ich.
Hätte nen 2ten auf die andere Seite gemacht
Wie schauts eigentlich aus, die Dinger auf´m Dachträger als Positionsleuchten durchgehen zu lassen ala Hummer:
@keine Ahnung
Habe sogar ein baugleichen noch da, hatte den auch mal dran gehalten, aber wirkte dann irgendwie nicht mehr rattig sondern Eher kitschig. Aber das ist eine reine Geschmacksache.
Und wie es mit den Positionslicht als Hummer aussieht würde ich auch vorher mit TÜV oder DEKRA abklären und erfragen. Mache ich mit allen Vorhaben so wo ich mir nicht so sicher bin. Ehe ich viel Geld und zeit investiere
Zitat:
Wie schauts eigentlich aus, die Dinger auf´m Dachträger als Positionsleuchten durchgehen zu lassen
Begrenzungsleuchten (Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO § 51)
Vorhandensein:nach EG-Rili vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
Anzahl: eine, nach EG-Rili auch zwei
in der Breite: symmetrisch zur Längsmitte;
nach StVZO nur im Scheinwerfer
in der Höhe: 350...1200 mm; nach StVZO bis 1500 mm
(2) Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m müssen und Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 1,80 m aber nicht mehr als 2,10 m dürfen auf jeder Seite mit einer nach vorn wirkenden weißen und einer nach hinten wirkenden roten Umrissleuchte ausgerüstet sein. Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen.
(6) Umrissleuchten dürfen nicht an Fahrzeugen und Anbaugeräten angebracht werden, deren Breite über alles nicht mehr als 1,80 m beträgt.
Hier steht z.B. dabei für welchen Zweck die Zugelassen sind und mit welchen Nummern. Vlt. kannst du über die Nummern ja etwas rausfinden.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Ich kenne das beim Trecker nur so dass da oft dabei steht "Im Bereich der StvO nicht zugelassen" Also darf man sie nur aufm Feld einschalten. Aber da schaut das wahrscheinlich auch anders aus als beim Auto
In ebay gibts soviele günstige zusatzscheinwerfer da findet man doch was schönes zugelassenes. Muss ja nicht unbedingt gelb oder auf dem dach sein