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graue Rückleuchten polo 86c

Juppi86
  • Themenstarter

Hallo Leute,
Ich habe letztens nen 2er Polo (86c) mit grauen Rückleuchten gesehen, sah mal richtig edel aus. Weiß einer vllt wo ich diese kaufen kann? Habe leider noch nichts gefunden im inet.
Gruß Juppi



gib mal in google folgendes ein

"mhw Rückleuchten Polo 86c"
vielleicht meinst du ja diese
werden aber teuer gehandelt in ebay zB


Meines wissens werden die MHW Leuchten nicht mehr hergestellt, bleibt nur die Suche nach gebrauchten, oder einen eventuellen Restposten.

MfG



Ich weiß ja nicht welche Karosseriefprm der TE hat.......

Aber die MHW waren doch für den Steilheck, richtig?


[quoteAber die MHW waren doch für den Steilheck, richtig?

  • [/quote

  • Jup, waren nur fürs Steilheck.

    Passen würden die auch beim Coupe, passen dann aber nicht in die Linienführung, der Karosse.

    MfG


  • Naja es gibt hier manche die sagen, dass Coupe und Steilheck austauschbar sind. Finde ich nicht.
    Klar kann man das machen, dicht werden die ja.

    Aber ich nehme sowas zu genau und das würde mich stören, dass die eben nicht genau passen.

    Dann lieber die originalen, vielleicht noch ne englische dazu oder sowas.

    Wie auch immer.... Vllt hat der TE ja sogar nen Steilheck


    mal ne frage zu den mhw rückleuchten ist es möglich an stelle der nebelschlussleuchte ne weiße rückfahrlicht brine einzustzen das die linke seite auch leuchtet wenn man den rückwärtsgang ein legt


    Sollte uilässig sein, da erst ab ca. 1990 die NSL Pflicht war.
    Man müsste natürlich die Verkabelung anpassen, das dann beide Seiten funktionieren.

    MfG


    Zitat:

    Sollte uilässig sein, da erst ab ca. 1990 die NSL Pflicht war.

    So einfach ist das nicht!
    Nach StVZO sind Nebelschlussleuchten (mindestens eine) bei allen Fahrzeugen ab EZ 01.01.91 Pflicht.
    Da fällt dein Fahrzeug nicht rein, ABER:
    - Hat dein Fahrzeug dennoch serienmäßig eine Nebelschlussleuchte gehabt, so darfst du das nicht rückrüsten
    - Die BE deines Fahrzeuges erlischt, da auch die des Rücklichtes erlischt. Grund dafür ist, dass du eine Änderung an der Rückleuchte vornimmst. Außerdem nutzt du sie in einer nicht vorgesehenen Art bzw. entgegen dem geprüften Verwendungszweck.



    Zitat:

    - Hat dein Fahrzeug dennoch serienmäßig eine Nebelschlussleuchte gehabt, so darfst du das nicht rückrüsten


    war bei vw gesondert erhältlich.

    somit nicht nachweisbar....

    kannst also raus bauen da sie erst ab 91 pflicht waren

    Zitat:
    Die BE deines Fahrzeuges erlischt, da auch die des Rücklichtes erlischt. Grund dafür ist, dass du eine Änderung an der Rückleuchte vornimmst. Außerdem nutzt du sie in einer nicht vorgesehenen Art bzw. entgegen dem geprüften Verwendungszweck.


    hab den polo original schon mit 2 rückfahrscheinwerfern gesehen


    Zitat:

    war bei vw gesondert erhältlich.

    Klar, ich habe wohl das falsche Wort benutzt.
    Ich meine nicht serienmäßig (im Sinne von war in allen 86c verbaut), sondern ab Werk bzw. bei Fahrzeugauslieferung.

    Zitat:
    hab den polo original schon mit 2 rückfahrscheinwerfern gesehen

    Diese Aussage bezog sich von mir nicht auf das Auto sondern auf die Zubehör-Rückleuchten um die es hier geht.
    Bei Rückleuchten bei denen das so vorgesehen war, geht das natürlich.
    Bei den Rückleuchten um die es geht (welche sicherlich für NSL vorgesehen sind) trifft jedoch von mir genanntes zu.



    Und ich bestreite nicht, dass es vielleicht niemendem auffallen wird.
    Nur wollte ich ihn darauf aufklären was die rechtliche Seite ist. Das sollte er wissen.
    Ob er es dann trotzdem macht und das Risiko einfällt, dass es doch mal auffällt, muss jeder selbst entscheiden.


    also ich hatte keine nsl und auch keinen schalter dafür also dürfte ich das ja machen frage ist ob das möglich ist ohne die mhw rückleuchten zu been sodarbeitass sie weiß leuchten da wo die nsl birne reinkommt vllt einfach dann ne weiße birne da ein bauen


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