6x15 et45 ist serie
wenn serie 7x15 et35 gewesen wäre, frage ich mich wieso dann nicht alle felgen in dieser größe eine abe haben, damit man sie nicht eintragen lassen muss.?
Zitat:
wenn serie 7x15 et35 gewesen wäre, frage ich mich wieso dann nicht alle felgen in dieser größe eine abe haben, damit man sie nicht eintragen lassen muss.?
ha genau das habe ich dir geschrieben
serienmäßig ist serie und nichts anderes. und serienmäßig hat der polo die größe nicht.
ich habe geschrieben ,wenn die räder ne abe haben, also mit serienfahrzeug ohne eintragung fahrbar sind kann man ne 19.3 machen mit tieferlegung.
die ganze diskussion hätte man sich sparen können wenn du alle informationen mit gegeben hättest.
es geht die ganze zeit um fahrwerke und zubehörfelgen mit teilegutachten und nichts anderes.
sorry aber da hast du dir selber ein ei gelegt mit.
auch von golden elite wurde nichts anderes geschrieben, als ich selber von mir gegeben habe.
wenn beides ein teilegutachten hat steht definitiv "unverzüglich" nach 19.2
ich habe meine meinung jetzt nicht einmal geändert und noch immer ist sie richtig, mit dem einzigen unterschied das du immer mehr in meine richtung ruderst
Es ist wohl unnötig auf die eben genannten Anfeindungen einzugehen, da dies nicht so ist bzw. von mir nicht so gesagt wurde und auch nichts zum Thema beiträgt.
Auch wenn du es nicht verstehen willst: Es ist Möglich, dass der TE die Felgen genauso wie ich eingetragen bekommt.
Das kann man aber jetzt noch nicht sagen.
Es ging doch einfach darum dass du ganz zu Anfang gesagt hast dass Fahrwerk und Felgen Eintragungen immer unverzüglich in den Schein müssen.
Dazu die Zitate von dir:
Zitat:
fahrwerk und felgen ist unverzüglich da die BE des Autos erloschen bis die zulassungstelle eingetragen hat.
fahrwerk und felgen in verbindung ist ne 21er
felgen und tieferlegung können keine 19.3 sein
ich bin auf jedenfall weiter der meinung das einzelabnahme immer unverzüglich ist da be erloschen.
aussage von dir:
("unverzüglich" habe ich noch nie bekommen.
Somit wenn du es eingetragen bekommen hast nachschauen was auf dem Bericht steht.
Anscheinend tippen manche da auch unverzüglich drauf.)
ich habe immer nur mit teilegutachten zu tun gehabt. deswegen immer 19,2 und "unverzüglich"
und nein das tippen nicht "manche" leute da drauf. wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.
laut deiner aussage stand da immer "bei nächster gelegenheit"
Also habe ich nur meine Erfahrungen weiter gegeben, genau wie du.
golden elite hat es genau beschrieben.
einzig die ausnahmen hätte er noch aufführen sollen.
dann gibt er das weiter wovon ich die ganze zeit rede und diese sinnlose diskutiererei hat ein ende.
ich werde nicht weiter darauf eingehen.
Zitat:
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.
aut deiner aussage stand da immer "bei nächster gelegenheit"
Also ich habe für die Felgen folgende Größe:
KBA Nr. 45647
Größe 6,5J x 15 ET 37 Lochkreis 4x100
und habe dafür nur ein
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO
damit ihr alle mal beruhigt seit
wie schon gesagt:
auflagen A02: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
und auflagen A05:
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
besagen, dass es eine abnahme nach §19(2) StVZO is, also eine einzelabnahme, da ja die auflage A05 nich eingehalten is.
tim ich hatte dir ja geschrieben das des bei dir anders war
Zitat:
tim ich hatte dir ja geschrieben das des bei dir anders war
siehe golden elite:
§19(3) StVZO: - anbauabnahme: nur fahrwerk mit teilegutachen und serienbereifung
- Teile mit teilegutachten die nix anderes beeinflussen
§19(2) StVZO: - Einzelabnahme: fahrwerk und andere Räder/reifen-kombi.
- immer wenn sich mehrere sachen gegenseitig beeinflussen (z.b. Fahrwerk
und andere räder), auch wenn beide ein gutachten haben
- alles ohne gutachten, wo der prüfer selbst mal nachgrübeln und
entscheinden muss, ob es passt (z.b. eigenbaumotorhaubenverlängerung)
- Spurplatten und andere Felgen auch immer einzelabnahme, außer wenns im
gutachten der felge ausdrücklich verlangt is, das die spurplatten drauf
müssen
19,3 ist keine einzelabnahme und muss nicht zwingend unverzüglich in die papiere übernommen werden.
dazu kommt noch das so eigentlich jedes zugelassene rad eine abe hat. diese wird nur,in den meisten fällen,um das teilegutachten erweitert. die abe muss also abschließend sein um das rad ohne eintragung zu fahren bzw eine 19.3 in verbindung mit einer tieferlegung zu bekommen.
Zitat:
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.
dazu kommt noch das so eigentlich jedes zugelassene rad eine abe hat.
19,3 ist keine einzelabnahme
die abe muss also abschließend sein um das rad ohne eintragung zu fahren bzw eine 19.3 in verbindung mit einer tieferlegung zu bekommen
jetzt ist also die 19,3 nur noch selten.?
deine aussage war doch das eigentlich bei nächster gelegenheit standart wäre
Zitat:
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.
da hat mich ein kleiner zusatz blöd aussehen lassen oder wie. wie kann man sich nur immer an diesen kleinscheißß hoch ziehen?
hätte stehen sollen eine "abschließende" ABE . und nun
und klar gibt es eine ABE für die räder nur steht das nicht ob diese abschließend ist oder ein teilegutachten dran hängt.
das entscheidet dann ob 19,2 oder 19,3
nun habe ich auch kein bock mehr über diesen kleinscheiß zu diskutieren.
grundsätzlich ist meine meinung richtig . für falsche interpretationen kann ich nichts. bin hier nicht der Koran.
Zitat:
jetzt ist also die 19,3 nur noch selten.
das entscheidet dann ob 19,2 oder 19,3