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Versicherungsfrage / Gutachter / Unfallschaden selber reparieren

dekay
  • Themenstarter

Hey Leute,
habe da mal ne Frage und zwar habe ich einen Verkehrsunfall hinter mir bei dem ich 100% Geschädigter bin. Habe von meinem Wagen ein Gutachten machen lassen natürlich ein Wirtschaftlicher Totalschaden.

Jetzt meine Frage kann ich anfangen den jetzt zu reparieren oder sollte ich erstmal warten bis alles unter Dach und Fach ist und ich die Kohle von der gegnerischen Versicherung(AXA) ausgezahlt bekomme?
Habe schon gehört, dass die Gegnerischen Versicherungen den kompletten Wiederbeschaffungswert auszahlen dafür aber das Unfallauto abholen und an Verwerter weiterverkaufen.

Hat jemand schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht die er hier Teilen möchte?



da ist was dran das die versicherungen bei totalschaden die autos weiterverkaufen ich habe bei einen betrieb gearbeitet die hauptsächlich unfallschäden repariert haben und da war das eigentlich immer so


zuerst würde ich mal warten die gegnerische versicherung wird auch noch einen gutachter raus schicken ich würde da jetz nix machen

mfg glader



Moin moin

Ja du kannst aber auch den Restwert vom Fahrzeug bezahlen und den dann behalten - oder du lässt es vom Wiederbeschaffungswert abziehen!......Ergo bekommst du nicht so viel wieder
Kläre das doch erst mit der gegnerischen Versicherung weil du eigentlich das Vorkaufsrecht hast

MfG


dekay
  • Themenstarter

Hmm wenn ich das richtig verstehe liegt der Wiederbeschaffungswert bei 2800 der Restwert beim höchsten Bieter bei 500€ wenn ich der Versicherung diese 500€ auszahle kann ich den wagen behalten und erhalte den Differenzbetrag von 2300€ ?

Mit der Versicherung klär ich mal garnichts hab zu viel negatives gehört und gelesen wenn man selber versucht das zu klären. Ist alles Sache vom Anwalt.
Aber das Vorkaufsrechts habe ich dann? Ist das 100% sicher?


Zitat:

Ja du kannst aber auch den Restwert vom Fahrzeug bezahlen und den dann behalten - oder du lässt es vom Wiederbeschaffungswert abziehen


das soll wohl so nicht mehr laufen


ich würde an deiner stelle erstmal abwarten


eben abwarten


Abwarten und Tee trinken.



dekay
  • Themenstarter

Ist halt scheisse weil ich Urlaub habe und den ebend fertig machen könnte bevor die Arbeit wieder beginnt...
Wie lange der Aufwand mit der Versicherung und allem drum und dran dauern kann mir auch keiner UNGEFÄHR sagen oder? Schuldfrage ist ja geklärt.


meine meinung dazu ist wenn ne versicherung bezahlen muss verzögert das sich
aber wehe du schuldest einer versicherung geld dann sind die direkt da


mfg


Ja versicherungen eben...schlimmer als das finazamt^^....


Aber zurück zum auslösen des pkw's - Kläre das doch mit der versicherung-bei mir ging es aber das ist nun auch einige monde her -im gutachten bzw dem bescheid (bescheiss ) der versicherung müssen doch die möglichkeiten drin stehen andernfalls kann ich mir nur erklären warum die unfallfahrzeuge so teuer sind weil die ihre eigenen gesetze auf dem markt bringen ..... kleiner tipp: auszahlungen ziehen sich da immer hin .....ein anwalt ist da immer gut zu rate zu ziehen ...der setzt auch versäumniszinsen an und ausfallgeld


achso: nen gutachter von der generischen versicherung wird selten nochmals eineschaltet ABER das sol nicht niemals heissen......manchmal machen die stichproben ob die gutachter auch noch richtig arbeiten

Die dauer wielange es sich hinzieht kann laaaaange aber auch sehr kurz sein-deshalb auch alles über den bezahlten anwalt regeln


Das Fahrzeug kommt in Ne restwert Börse und wird da angeboten. Wenn du einverstanden bist geht das Auto weg und du kriegst das Geld was der Käufer zahlt und die Versicherung zahlt die Differenz zum wiederbeschaffungswert. Du musst den wagen dort aber nicht verkaufen.

Den kia meiner Freundin hat direkt der abschlepper zum restwert gekauft. Den crafter bei uns in der Firma mit brandschaden hat mein Chef behalten und bekam den restwert abgezogen. Er hat das Fahrzeug dann später über restwert verkauft


dekay
  • Themenstarter

Spricht denn was dagegen, wenn ich den Wagen schonmal zerlege ohne zu reparieren dann kann ich schonmal gucken was ich neu brauche und was nicht. Die defekten Teile beware ich natürlich auf. Ich bin Kfz Mechatroniker ich kann einfach nicht aus dem Fenster gucken und den Wagen so da stehen sehen


Zitat:

Spricht denn was dagegen, wenn ich den Wagen schonmal zerlege ohne zu reparieren dann kann ich schonmal gucken was ich neu brauche und was nicht.

Wurde der jetzt schon geschätzt?
Reine Spekulation, aber nicht dass sie dir dann unterstellen du hättest intakte Teile gegen defekte getauscht um sie zu hintergehen etc.

Klär des mal mit denen per Anwalt schriftlich (Einschreiben etc.) damit du ihr "amen" hast den anzurühren.


Ich hatte anfang des Jahres den gleichen Fall mit meinem GTi.
Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermittelt. Die Versicherung hat den Restwert gleich mal verdoppelt, da ein Bieter in der Börse diesen Preis geboten hat. Der Bieter muss aber lt. Gesetz regional ansässig sein, also wenn man aus München kommt ist ein Gebot aus Hamburg nicht relevant.
Die Versicherung zahlt dir aber nur den Nettowert, d.h. die Mehrwertssteuer wird abgezogen.
Ich war Gott sei Dank beim Anwalt, sonst hätten die mich versucht über den Tisch zu ziehen.


Meine Erfahrungen / Tipps:

1. Suche Dir selbst einen Gutachter deiner Wahl (den muss die gegnerische Versicherung bezahlen).

2. Übergebe Deinen Fall frühestmöglich Deinem Anwalt. Versicherungen spielen sonst nur auf Zeit, nehmen willkührlich Abzüge vor usw. Sorry, aber die Versicherungsbranche arbeitet leider so :(

3. Sonstiges:
* Bei Eigenreparaturen entfällt der Mehrwertsteueranteil.
* Nutzungsausfall für eine Woche auch bei Eigenreparaturen nicht vergessen - natürlich hast Du kein zweites Auto oder Motorrad; sonst entfällt dieser Ausfall. Deine Angaben werden übrigens ungeprüft übernommen; es sei denn, Du bist bei der gleichen Versicherung wie Dein Unfallgegner. Wichtig ist dabei auch, dass die Reparatur dann auch erfolgt, d.h. Fotos vom reparierten Auto machen, damit die Versicherung den Ausfall auch übernimmt.
* Nach Erstellung des Gutachtens kannst Du mit der Reparatur anfangen. Die gegnerische Versicherung kann nicht erzwingen, dass ihr eigener Gutachter ein zweites Gutachten erstellt. Alle Gutachter sind vereidigt und gelten vor Gericht als neutral. Somit nehme besser den Deines Vertrauens.
* Mit "Fairness" oder "gutem Glauben" kommst Du bei Versicherungen nicht weiter. Der Anwalt erspart Dir echt Zeit, Mühe und Nerven. Wer nicht mit anwaltlicher Unterstützung sein Recht fordert, wird leider über den Tisch gezogen.


nimm nen Anwalt, ist besser so. Hab auch einen genommen und die gegnerische Versicherung hat trotzdem jede Frist bis zum letzten Tag ausgenutzt... Zur Beschaffung der Polizeakte zig Wochen, dann zum bearbeiten, dann zum überweisen... und immer erst am letzten Tag der anwaltlichen Frist reagiert... Das ist für Privatleute einfach nur Nervenkrieg und auf telefonische Auskünfte darfst du bei Versicherungen sowieso überhaupt nichts geben! Einfach schriftlich über den Anwalt und du hast deine Ruhe.

Wenn du wegen dem Unfallwagen ein anderes Auto anschaffst: Die Amtskosten zur Neuanmeldung oder Ummeldung eines neuen KFZ kannst du der Versicherung auch in Rechnung stellen, heb die Belege vom Amt auf, sonst gibts nur eine Pauschale. Nutzungsausfall usw. wurde ja schon genannt. Wenn du Schmerzen hast, ab zum Arzt.


Zitat:

nimm nen Anwalt, ist besser so

in #5 sagt/schreibt er dass er schon einen hat


Zitat:

in #5 sagt/schreibt er dass er schon einen hat

hab auch nicht geschrieben das er keinen hat oO und jetzt?


dekay
  • Themenstarter

Danke für die Zahlreiche Teilnahme hier. Um etwas Licht in die Sache zu bringen.
Ich habe schon ein Gutachten machen lassen von einem Sachverständigen meiner Wahl.
Der Gutachter hat mir auch einen Anwalt vermittelt der sich im Verkehrsrecht auskennt.
Ist also alles im Gange die gegnerische Versicherung teilte mir auch mit, dass sie die Schuld ihres Versicherungsnehmers anerkennt. Der Unfall ist genau eine Woche her.
Aber da ich Urlaub habe und extrem fickerich bin wollte ich wissen ob ich schon anfangen kann den zu zerlegen um den zu reparieren oder halt warten müsste was noch so alles kommen kann. Deswegen wollte ich halt hören wer schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat

Gruß


Hatte vor 2 Monaten das selbe hab den nach dem gutachten repariert und gut war da kam auch keiner mehr zur Sicherheit habe ich Fotos gemacht und der gutachter den ich eingeschaltet habe hat dieses auch getan lass dir aber ja die "mietwagenpauschale " auszahlen sind ca 25 € pro Tag


Sorry für den doppelpost aber stell dich auch drauf ein dir das Geld Ca ne Woche nur auf dem kontoauszug anzusehen die Bank nimmt sich das recht bei Schecks herraus damit zu arbeiten ^^ tarnen es dann als "die Versicherung könnte das Geld ja zurückfordern "


dekay
  • Themenstarter

Hab noch ne Frage mein Anwalt hat mir jetzt eine Kopie des Schreibens geschickt die er der Versicherung geschrieben hat.

Und zwar sind da:
Wiederbeschaffungswert
abzgl. Restwert
Auslagenpauschale
Gutachterkosten

aufgelistet. Aber mir fehlt da der Nutzungsausfall kann es sein, dass er diesen zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit dem Schmerzensgeld anfordert weil ja die Dauer die ich für die wiederbeschaffung/reperatur brauche noch unbekannt ist? Können mehre Zahlungen eingefordert werden? Der muss ja nicht den gesamten Schaden in einer Forderung beziffern oder?

Mal wieder Frage ich nach euren Erfahrungen

Hab keine Ahnung und will nicht unbedingt meinen Anwalt mit blöden Fragen nerven


Die Dauer stand bei mir im gutachten waren 10 Tage die ich dann auch nach dem einfordern so bezahlt bekommen hab


dekay
  • Themenstarter

Ja die dauer steht auch bei mir im Gutachten 12-14 Tage aber halt nicht im Schreiben vom Anwalt mach ich mir jetzt umsonst nen Kopf oder kann es sein das der gebildete, mit dem abgeschlossenen Jura studium und den vielen Jahren Erfahrung das einfach nur vergessen hat?
Oder kann es sein, dass die Versicherung das dann von sich auszahlt weil es ja im Gutachten so steht?


12-14 tage ist der Nutzungsausfall für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges...


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