Hallo,
ich habe einen Fahrradträger der noch das Kennzeichen des alten Autos meiner Eltern hat. Da nur mein Auto eine AHK hat brauche ich ja ein neues Kennzeichen für den Träger.
Nun die Frage... ich habe noch alte Kennzeichen mit SFA, mein neues ist mit HK vorne der Rest ist gleich. Ob ich an den Träger das SFA Schild hängen darf? Unser Kreis wurde von Soltau-Fallingbostel in den Heidekreis unbenannt, deshalb sind SFA und HK eigentlich dasselbe. Hoffe das ist halbwegs verständlich beschrieben
Du musst dein amtliches Kennzeichen am Fahrradträger wiederholen..Also auch HK..
Das hab ich befürchtet, obwohl SFA und HK das gleiche ist... naja werd ich mir noch eins nachkaufen. Danke
"Im Prinzip das Gleiche" wird den Cops aber nicht reichen..
Und der Zehner für das Kennzeichen, ist dann sicher die billigere Variante..