Hallo leute,
glaube ich habe vorgestern zum 1. mal einen Spassbieter an der Backe bei Ebay,
habe einen Artikel verkauft, Käufer schreibt mich vorher an ob er es noch den Abend abholen könnte, aus zeitlichen Gründe konnte ich nicht zustimmen, daraufhin, kaufte er den Artikel aber es gab 2-3 Tage keine Email bzw. Frage oder Antwort von dem Käufer....
Heute schrieb ich ihn an und erhielt prompt eine dicke Antwort:
"Hallo,
da sie das Widerrufsrecht nicht ausdrücklich ausgeschlosen haben. Wie im BGB angegeben.
Widerufe ich hiermeit den Kaufvertrag gemäß Fernabnahmegesetz.
Mit freundlichem Gruß"
Habe extra dazu geschrieben da Privatverkauf keine Gewährleistung, Rücknahme, Umtausch, Garantie möglich.
So nun die Frage ist das rechtens was der Käufer vorhat?
Gruß Kai
eigentlich hast es ja im kurzer form geschrieben..
ich würde den einfach als spaßbieter melden
Es ist völligst egal ob privatverkauf oder nicht, ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht gilt für alle Kaufverträge, selbst wenn diese Klausel verfasst wird oder nicht, denn es geht bei dem berühmten Satz nur darum, das du als Privatverkäufer keine Garantie auf den verkauften Artikel geben kannst und musst und damit auch kein Rückgaberecht besteht, aber vom Kaufervertrag an sich, kann man immer zurücktreten.
Das Vertragsrecht gilt für jeden Bürger der BRD, deshlab auch der Name Bürger Gesetz, demenstsprechend kann er innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.. ist generell so und da gibts in Ebay auch keine Ausnahme...
echt? auf welchen paragrapfen stützt du dich da?
Bei Ebay steht dick und fett, nach abgabe des Gebots , schriftlicher kaufvertrag, abnahme verpflichtet blabla.
wenn das so einfach wäre, einfach zurückzutreten
es handelt sich um eine auktion und ich denke hier wird anderes recht angewendet.
bei einem sofortkauf stimme ich r-line völlig zu.
habe mal was gefunden
bei 1 letzter absatz,letzter satz: nix mit rücktritt vom kaufvertrag
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm (*)
das habe ich auch gelesen das ein widerruf bei privatverkauf nicht möglich sei, leider waren das Infos von vor 5 Jahren, wusste nicht ob es aktuelleres gibt, deswegen habe ich hier gefragt, weil mich das jetzt auch interessiert.
Werde mich an Ebay wenden wegen Spaßbieter, jetzt im nachhinein kommt es mir schon etwas komischer vor.
Ich kann solche leute echt nicht leiden, weil es mir nicht in den Kopf geht, warum die das machen, da fehlt der Sinn und Zweck.....
jetzt überleg mal du verkauft was im wert von sagen wir 3000 euro und der käufer kommt nach ner woche und sagt will er doch nicht mehr und du sollst zurück nehmen und geld zahlen.
wär ja noch schöner.
wer bei mir auf ebay was kauft verpflichtet sich zu zahlen. ein rücktritt oder rückgabe ist nicht möglich.
wenn das nicht rechtens wäre, warum kann man diese leute dann bei ebay melden und verwarnen lassen. schließlich können diese dann auch gesperrt werden für ebay.
möchte den sehen, der dann gerichtilich da gegen an geht
Also das mit dem Rücktrittsrecht stimmt nicht so 100 %.
Hatte auch weng Ärger an der Backe als ich mein Polo verkauft habe, Käuferin wollte auf einmal auch vom Kaufvertrag zurücktreten (nach Zahlung des kompletten Kaufpreises) und ich habe mich beim Anwalt erkundigt, dieser meinte, dass es bei Privatverkäufen kein Rücktrittsrecht von 14 Tagen gibt.
Er hat mir ein lustiges Beispiel genannt:
Kannst auch net zurücktreten wenn du dir beim Bäcker ne Semmel (Brötchen) kaufst und du merkst das es dir doch net schmeckt. Der Bäcker muss die Semmel nicht zurück nehmen und du hast keinen Anspruch als Käufer auf die Rückerstattung des Kaufpreises.
Das is soweit mir bekannt, die aktuellste Rechtssprechung!
naja habe den Fall heute geklärt, die Auktion wurde abgebrochen- hatte keine Lust auf weitere Streitereien, nur der kauft bei mir nie wieder ^^
ich sperre sone arschlöcher auch direkt. aber mit vermerk.
sollte mal eine anfrage kommen warum jemand nicht bieten kann, schaue ich direkt nach ob ich sie gesperrt habe und warum und schon kann ich die passende antwort liefern.
man will ja nicht zweimal auf die schnauze fallen
wie kann man den die Käufer sperren?
du sperrst sie nur für dein konto als bieter, nicht bei ebay. nur damit wir uns nicht falsch verstehen.
ja das ist mir klar wie mache ich das?
Zitat:
Kannst auch net zurücktreten wenn du dir beim Bäcker ne Semmel (Brötchen) kaufst und du merkst das es dir doch net schmeckt. Der Bäcker muss die Semmel nicht zurück nehmen und du hast keinen Anspruch als Käufer auf die Rückerstattung des Kaufpreises.
Dann ersteiger mal 10 Artikel von mir bei ebay.
dann wirst du jedesmal verwarnt und dann ,wann auch immer, gesperrt.
Das ist dann also garnicht rechtens ja ?
Sperrung ist ja nur das letzte Mittel bei ebay, schlechtere positionierung der Artikel fällt ja auch drunter. Also absolut nachteilig für dich der meint ich trete einfach zurück weil ich darf. ebay sieht das wesentlich anders