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Reifengröße im Fahrzeugschein

6nWeißFahrer
  • Themenstarter
6nWeißFahrer's Polo 6N

Hallo,
ich hätte mal eine Frage von einem Thema beantwortet, von dem ich null Ahnung habe.
Und zwar geht es um die Reifengröße im Fahrzeugschein.
Ist die Größe die dort steht die höchstzulässige, oder die die ich drauf habe?

vielen Dank für Antworten
mfg Marc



Im Schein steht glaube ich die kleinste Größe die man montieren darf. Im Brief stehen dann noch die anderen zulässigen Größen - außer man hat Sonderräder (andere / größere Felgen) mit anderer Bereifung die so oder so eingetragen werden muss.


gelöschtes Mitglied

    guggst du hier
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  • vg



  • Zitat:

    Im Brief stehen dann noch die anderen zulässigen Größen


    das wäre aber nur beim alten brief der fall.
    hast du einen neuen, kannst du allle zulässigen reifengrößen nurnoch zb der ewg-übereinstimmungsbescheinigung entnehmen.

    und im schein steht ja nurnoch eine reifengröße. meist wird die kleinste dort eingetragen. dies muss aber nicht sein. offiziell muss dort einfach nur eine der genehmigten drinstehen.


    Zitat:

    das wäre aber nur beim alten brief der fall.
    hast du einen neuen, kannst du allle zulässigen reifengrößen nurnoch zb der ewg-übereinstimmungsbescheinigung entnehmen.


    ...ist richtig, deshalb sollte man ja den alten Brief auch aufheben...


    6nWeißFahrer
    • Themenstarter
    6nWeißFahrer's Polo 6N

    Danke, vielen Dank für die Antworten.


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