Hallo,
ich hätte mal eine Frage von einem Thema beantwortet, von dem ich null Ahnung habe.
Und zwar geht es um die Reifengröße im Fahrzeugschein.
Ist die Größe die dort steht die höchstzulässige, oder die die ich drauf habe?
vielen Dank für Antworten
mfg Marc
Im Schein steht glaube ich die kleinste Größe die man montieren darf. Im Brief stehen dann noch die anderen zulässigen Größen - außer man hat Sonderräder (andere / größere Felgen) mit anderer Bereifung die so oder so eingetragen werden muss.
guggst du hier
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vg
Zitat:
Im Brief stehen dann noch die anderen zulässigen Größen
Zitat:
das wäre aber nur beim alten brief der fall.
hast du einen neuen, kannst du allle zulässigen reifengrößen nurnoch zb der ewg-übereinstimmungsbescheinigung entnehmen.
Danke, vielen Dank für die Antworten.