Guten Morgen alle zusammen
ich hab mal eine kleine frage zu einer anzeige "gegen mich"!
ich brauchte ja ne ABE für alufelgen... da hatte sich ja ein member hier aus PT gemeldet das er eine hat.
schön und gut! wir haben die daten gegeneinander ausgetauscht und ich hab das geld überwiesen...
nur dann spammt mich "es" voll das er kein geld bekommen hat....
dann hatte ich endeckt das die kontodaten von ihm falsch waren!
somit is das geld wieder zurück gekommen!
darauf hab ich ihn gebeten ihm seine kontodaten "ERNEUT" per E-mail zu schicken....
bis heute hab ich keine e.mail mehr bekommen und sah alles als "Hinfällig" an!
jetz will "ES" mich wegen....
--> VERLÄMDUNG <--
... anzeigen!
da ich jetz doch schon ein bissel "naja angepisst" bin will ich mal in die runde fragen ob sowas geht?!
ich will jetz niemanden schlecht machen obwoll "ES" von meiner sicht her viedient hätte, aber ich will hier keine namen nennen!
hab jetz auch mal hier im forum geguckt und "ES" hatte es anscheint selber schonmal das gleiche bei einen anderen abgezogen!
würde nur mal gern eure meinung zu wissen was ihr dazu haltet...
wünsch euch trotzdem noch ein schönes wochenende =)
LG Steffen
Zitat:
--> VERLÄMDUNG <--
Kindergarten!
Die Polizei wird ihn auslachen, ich tue es jetzt schon.
saulustig
kein vertrag -> keine anzeige
wir sind hier nicht bei wünsch dir was oder so^^ also keine angst...
Sorry wenn ich jetzt Rechtschreibfehler mache - aber ich lieg grad unterm Tisch vor lachen und seh die Tasten nicht richtig.
Nee - Spaß beiseite.
Wenn es wirklich zu einer Anzeige kommen sollte, die wahrscheinlich schon bei der Anzeigenaufnahme auf der Wache scheitert, dann brauchst Du dir nicht wirklich den Kopf machen.
Du hast ja deinen Zahlungsverkehr schwarz auf weiß auf deinem Kontoauszug und der besagt ja, dass das Geld zuerst fehl überwießen wurde.
Wenn du jetzt noch deine E-Mail im Ausgangsordner hast in der Du dem vermeintlichen Opfer den Sachverhalt darstellst und um neue Zusendung der Bankdaten bittest und beweisen kannst, dass Du nie eine Antwort erhalten hast ist die Sachlage ja klar.
So jetzt aber der Knackpunkt in der Geschichte:
Du hast wahrscheinlich nie die ABE erhalten - demnach braucht das angebliche "Opfer" auch nie Geld erhalten. Somit ist niemandem ein Schaden entstanden und keiner kann irgendwen anzeigen.
Ist wie wenn ich in einen Laden gehe und mein Interesse an einer Ware äußere - nehme die aber nicht mit und zahle somit auch nix.
Und eine Anzeige wegen "Verleumdung" ist in dem Fall sowieso nicht möglich - ich denke derjenige sollte sich mit der tieferen Bedeutung des Wortes Verleumdung auseinander setzen.
Verleumdung bedeutet dass jemand über eine andere Person verletztende Behauptungen aufstellt obwohl er weiß, dass Sie nicht wahr sind.
Schonma schlimm, das hier einer fürn ABE/ Gutachten von nem anderen User aus m PT Geld will
Zitat:
Schonma schlimm, das hier einer fürn ABE/ Gutachten von nem anderen User aus m PT Geld will
Bestelle ihm Grüße er soll sich ned auslachen lassen....