Hey ich hab mal folgende Frage und zwar wurden meine Rad/Reifen Kombination mit einer Sondereintragung eingetragen. Sprich so wird auch mein Fahrwerk nicht an eine Sondereintragung drum herum kommen. Wie tief kann ich das Fahrwerk mit dieser sonderabnahme drehen?
Zitat:
Wie tief kann ich das Fahrwerk mit dieser sonderabnahme drehen?
oder einfach das fahrwerk im dabeisein des prüfers so weit runterschrauben und immer wieder testen bis er seinen segen gibt!
warscheinlich die aufwändigste methode aber sicherlich die effektivste!
Zitat:
oder einfach das fahrwerk im dabeisein des prüfers so weit runterschrauben und immer wieder testen bis er seinen segen gibt!
naja. man muss den richtigen finden und die richtigen leute kenen die wiederum leute kennen!
aber es gibt sie!
Die Jungs haben auch die Möglichkeit nach Zeitaufwand zu arbeiten...
Ich musste sogar schon mein Fahrwerk während der Abnahme hin und her drehen damit er mit den Abständen Radmitte Bördelkante einverstanden war
Wenn am Wagen soweit Fahrwerk und Bremsen original sind und für die Rad-Reifenkombi ein Teilegutachten für deinen Wagen existiert ist das nur 19.3§.
Also eine Anbaubestätigung in etwa.
Wenn die Räder schon im Schein stehen kann auch da Fahrwerk über eine 19.3§ eingetragen werden.
Wenn das Fahrwerk verbaut wird oder schon war und später erst die Räder dazu kommen wird es eine Einzelabnahme in Verbindung miteinander.
Eigentlich ist das genau so. Keine Ahnung was du da für Räder ran gebaut hast die eine Sondereintragung nötig machen
Auf dem Auto sind Keskin KT3 Chromfelgen auf 195/45R15.
Der Vorbesitzer hatte die nur mit Sonderabnahme durch gekriegt.
Habe ich aber bei der Ummeldung im Schein eintragen lassen.