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Hilfe im § dschungel

Ali
  • Themenstarter
Ali's Polo 6N

und zwar is war ich gestern bei der GTÜ und wollte HU und AU neumachen weil letzten monat abgelaufen ...

ich kram glei am anfang alles papierzeug raus ... der guckt kurz ... so nu ham wa das erste Problem ...

Eintragung hier ist ungültig ...

und zwar is das die Eintragung vom Fächerkrümmer ... hatte damals mein Teilegutachten mitgenomm aber die kennung fehlte ... musste also noch einmal antreten ...

kennung beim Hersteller besorgt und wieder hin ... abgenommen alles schön und gut ...

war letztendlich eine Eintragung nach § 21 ...

nu sachte der Prüfer zu mir das die dinger nur 6 monate gültig sin ... ja herzlichen Glückwunsch ... wieso wird sowas nicht gesagt -.-

zumal ich nich mal die gelegenheit hatte das in schein übernehmen zu lassen da ich in der zeit keinen urlaub hatte und ich von meiner Zulassungsstelle 140 km weit weg wohn unter der woche und freitag 17 uhr is von den beamten sicher keener mehr da ...

kann mir das jemand bestätigen das die § 21er ablaufen können?

und muss ich das ding nu komplett neu eintragen lassen :(



Zitat:

nu sachte der Prüfer zu mir das die dinger nur 6 monate gültig sin


was?höre ich zum ersten mal..

das is aber interessant..stimmt das?


Das ist doch quatsch, der Tüv sagt, entweder führen Sie die papiere mit oder tragen es am besten im Schein ein aber nix von ablaufen, das müsste da drauf stehen!



Ali
  • Themenstarter
Ali's Polo 6N

Deswegen hat der gute mann ja auch nich weiter gemacht mit der prüfung ...

und deswegen frag ich ja

weiß nich obs daran lag das ich freitag nachmittag 17:30 da war und er vllt einfach kein bock hatte ...

aber steht ja was draf von unverzüglich in schein übernehmen ...


bei meinem Motorumbau mit allen Sondereintragungen wie Felgen Fahrwerk Fächer usw
stand das das ganze Unverzüglich in die Fahrzeugpapiere übernommen werden muss und dem zuständigen Finanzamt zu melden ist

auf dem Zettel stand tatsächlich eine Frist von 6 Monaten

gruß


wohnst du am arsch der welt?
es gibt in jeder stadt wenigstens ein von dekra/tüv/gtü usw.

und die kommen teilweise auch täglich in werkstätten.



btt: ich habe auch schon nach längere zeit was eintragen lassen, weil ich mehrere sachen gesammelt hab und da haben se mit beim amt 2x gebühren abgeknüpft... wieso auch immer....
aber von ner ungültigkeit hab ich auch noch nichts gehört.

mein prüfer hatte aber gesagt ich solltes spätestens nach 1,5 jahrn eintragen lassn!


Zitat:

auf dem Zettel stand tatsächlich eine Frist von 6 Monaten


diese frist bezieht sich aber auf die UMTRAGUNG und net auf die möglichkeit vom ablauf der gültigkeit.


Zitat:

diese frist bezieht sich aber auf die UMTRAGUNG und net auf die möglichkeit vom ablauf der gültigkeit.


kommt das nich aufs selbe?


ne net wirklich..

sobald du in der frist von den 6 monaten die papiere hast ändern lassen, sollte doch nix mehr passieren..

kann mir nur vorstellen, das du probleme bekommst wenn du es nicht tust und DANN wieder vorstellig werden musst und das der tüv prüfer das damit meinte.

is scheinbar falsch intepretiert worden..



Zitat:

sobald du in der frist von den 6 monaten die papiere hast ändern lassen, sollte doch nix mehr passieren..


und genau das hat er ja nicht gemacht, weil er keine zeit hatte... darum gehts doch in dem thema


Zitat:

und genau das hat er ja nicht gemacht, weil er keine zeit hatte... darum gehts doch in dem thema


ok ok..

mein fehler..dann hab ich das durcheinander gebracht....verzeihung..

dann liegt der fehler beim prüfer, der ihn hinweisen muss, das es ne gültigkeit gibt..

shit happens..was anderes kann man da nicht sagen..also alles nochmal von vorne..bleibt ihm nix übrig..


Moment mal bei nem Motor umbau ändert sich ja auch sachen wie abgaseinstufung usw da ists klar sagt der tüv is abgenommen muss aber noch umgemeldet werden sachen wie räder reifen fahrwerk kannste abnehmen lassen und dann den wisch mit dir rumführen von nem verfall habe ich auch nie was gehört


ja bei den normalen eintragungen wirst du ja auf dem ausdruck hingewiesen, bei nächster gelegenheit die papiere zu berichtigen..

wie es bei §21 abnahmen aussieht weiß ich net..


ich kenn die 6 monats regel nicht!


gelöschtes Mitglied

    Hi, habe mal gegogglet aber hier einfügen wäre zu viel.

    Ab seite 17 steht § 21 vielleicht hilft dir dsa ja weiter, aber Ich habe auchnoch nie was von einer 6 Monatsregel gehört ausser bei Motoren Umbauten aber diese Beschränken sich ja eher aus SOFORT ändern lassen.

    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




  • Lg


  • Ali
    • Themenstarter
    Ali's Polo 6N

    Also ich habe mir de Zettel (bzw die zettel) noch einmal ganeu durchgelesen da steht nix drauf von irgend einer frist nur das es unverzüglich in die Papiere übernommen werden muss ....

    und ich hatte ein Teilegutachten dabei in dem sogar steht eintragung nach § 19.3 ....

    im übrigen wurde weger irgend eine DB messung durchgeführt noch wurde eine AU gemacht ... nur geguckt ob diese kennung dran ist ...

    gut das scheinbar noch niemand von dieser Frist gehört hat ... -.-

    außerdem hat der Prüfer gemeint das mittlerweile die karenzzeit bei 8 monaten liegt ... ja alles schön und gut ... sonst wird auch alles mit festen Fristen versehen ...

    wie gesagt in dem schein steht nix von bis datum sowieso in schein zu übernehmen ... oder binnen x monaten ab ausstellung in schein übernehmen ... woher soll das ein ottonormal bürger wissen das es fristen gibt ...


    Zitat:

    da steht nix drauf von irgend einer frist nur das es unverzüglich in die Papiere übernommen werden muss ....


    Naja auch wenn dort kein Datum steht bis wann man sowas übernommen haben muß kann ich mir nicht vorstellen das mit Unverzüglich übernehmen in Wirklichkeit gemeint ist das du dir mit den ganzen ewig lang Zeit lassen kannst und in diesen Zusammenhang wären selbst 6 oder x Monate Frist ab Ausstellung schon etwas lang,oder?

    Wenn mein Arbeitgeber mich anrufen würde und zu mir sagt ich müßte unverzüglich erscheinen würde der damit auch sofort meinen und nicht irgendwann in einigen Monaten wenn ich vielleicht mal gerade etwas Zeit zuviel hätte


    Ali
    • Themenstarter
    Ali's Polo 6N

    Ich war ja froh das das eingetragen war und dann is der schriebs ins handschuhfach gewandert ...

    zumal wenn ich n Teilegutachtachten hab wo drauf steht nch §19.3 abzunehmen (oder was in der art ...)

    wieso wurde das dann überhaupß nach §21 abgenomen ...


    Ist der Fächerkrümmer denn in verbindung mit der Serienabgasanlage verbaut worden oder hast du den in verbindung mit irgendeinen Sport ESD/Abgasanlage verbaut?

    Wenn letzteres der Fall ist schau mal nach ob der Fächerkrümmer im Teilegutachten in verbindung mit einen Serien ESD bzw Serienabgasanlage geprüft wurde oder auch in verbindung mit diversen Sport ESD's/Abgasanlage.Sollte letzteres nicht der Fall sein dann ist eine Einzelabnahme fällig wie es bei dir gemacht wurde.

    Ist beim Sportfahrwerk z.b genau das selbe.Ist laut Teilegutachten normalerweise in Verbindung mit den Serienrädern und vielleicht 1 bis 2 Sonderrädern Geprüft worden und kann in dieser Kombination ganz normal nach § 19 irgendwas von jeden Prüfer eingetragen werden,wird das aber mit irgendwelchen anderen Sonderrädern kombiniert womit das Fahrwerk laut Teilegutachten nicht geprüft wurde wird eine Einzelabnahme daraus.


    Ali
    • Themenstarter
    Ali's Polo 6N

    Es ist Verbaut wurden: Fächer, Anschschweißteil was mit orginal Kat verschweißt is und das war noch die Erste Abgasanlage ab Werk.

    Also serie isses ... die Kiste hat o keen Fahrwerk sonst nur no Felgen (die eingetragen sin)


    Ali
    • Themenstarter
    Ali's Polo 6N

    Gut zu wissen das die Ingenieure selber ne wissen was die da machen ... jetz hab ich das ding als § 19.4 eingetragen bekommen ...

    nur wieso ham die ideoten das als §21 abgenommen ... is doch das selbe ding ... und alles ausm Gutachten hat gepasst ...

    könnt ich mich aufregen über so unqualifizierte mitarbeiter


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